Strafe für Sprung vom Watzmann
Sportler weigert sich, Video zu löschen
Berchtesgaden Für seinen aufsehenerregenden Wingsuit-Sprung vom Watzmann muss ein Extremsportler nun Strafe zahlen. „Der Bescheid ist jetzt erstellt worden“, bestätigte der Sprecher des Landratsamts Berchtesgadener Land, Andreas Bratzdrum, am Montag. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist nicht bekannt, es soll sich aber um einen dreistelligen Betrag handeln. Man habe zugunsten des 31-Jährigen berücksichtigt, dass dieser die Verordnungslage nicht gekannt habe und keine Beeinträchtigung der Umwelt festzustellen gewesen sei, erläuterte Bratzdrum. „Aber natürlich geht am Bußgeld trotzdem kein Weg vorbei, weil er die Sprünge veröffentlicht hat und dadurch die Gefahr besteht, dass Nachahmer auftreten.“
Der Münchner war mit seinem Flügelanzug, der Tragflächen aus Stoff zwischen den Armen und Beinen hat, von der Mittelspitze des Watzmanns gesprungen und über die Ostwand des Berges hinweggeflogen, bevor er am Ufer des Königssees landete. In diesem Gebiet verbieten Nationalpark-Verordnungen jedoch sowohl Starts als auch Landungen von Luftsportgeräten, wozu auch Wingsuits zählen. Das Video von dem Sprung veröffentlichte der Sportler im Internet. Die Aufnahmen löschte er trotz Aufforderung des Landratsamtes nicht. Seine Position begründet Extremsportler Niklas Winter damit, dass die Behörde ihm nicht habe erläutern können, inwiefern sein Sprung die Umwelt geschädigt habe. „Es blieb mehr oder weniger bei der Argumentation: Es ist verboten, weil es verboten ist.“Winter hat nach eigenen Angaben in den vergangenen sechs Jahren rund 600 Wingsuitsprünge absolviert.
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