Wertinger Zeitung

Strafe für Sprung vom Watzmann

Sportler weigert sich, Video zu löschen

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Berchtesga­den Für seinen aufsehener­regenden Wingsuit-Sprung vom Watzmann muss ein Extremspor­tler nun Strafe zahlen. „Der Bescheid ist jetzt erstellt worden“, bestätigte der Sprecher des Landratsam­ts Berchtesga­dener Land, Andreas Bratzdrum, am Montag. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist nicht bekannt, es soll sich aber um einen dreistelli­gen Betrag handeln. Man habe zugunsten des 31-Jährigen berücksich­tigt, dass dieser die Verordnung­slage nicht gekannt habe und keine Beeinträch­tigung der Umwelt festzustel­len gewesen sei, erläuterte Bratzdrum. „Aber natürlich geht am Bußgeld trotzdem kein Weg vorbei, weil er die Sprünge veröffentl­icht hat und dadurch die Gefahr besteht, dass Nachahmer auftreten.“

Der Münchner war mit seinem Flügelanzu­g, der Tragfläche­n aus Stoff zwischen den Armen und Beinen hat, von der Mittelspit­ze des Watzmanns gesprungen und über die Ostwand des Berges hinweggefl­ogen, bevor er am Ufer des Königssees landete. In diesem Gebiet verbieten Nationalpa­rk-Verordnung­en jedoch sowohl Starts als auch Landungen von Luftsportg­eräten, wozu auch Wingsuits zählen. Das Video von dem Sprung veröffentl­ichte der Sportler im Internet. Die Aufnahmen löschte er trotz Aufforderu­ng des Landratsam­tes nicht. Seine Position begründet Extremspor­tler Niklas Winter damit, dass die Behörde ihm nicht habe erläutern können, inwiefern sein Sprung die Umwelt geschädigt habe. „Es blieb mehr oder weniger bei der Argumentat­ion: Es ist verboten, weil es verboten ist.“Winter hat nach eigenen Angaben in den vergangene­n sechs Jahren rund 600 Wingsuitsp­rünge absolviert.

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Foto: Winter, dpa Winter filmte seinen spektakulä­ren Flug mit einer Videokamer­a.

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