Biberbau zerstört: Geldstrafe für Landwirt
Prozess Weil ein Biberdamm zur Überflutung seiner Wiese geführt hatte, machte der Bauer aus dem nordwestlichen Landkreis Augsburg die Tierbauten mit einem Bagger platt
Augsburg Der Biber: Erst vor wenigen Tagen hat er wieder für Aufregung am Augsburger Kuhsee gesorgt. Dort hat der Nager an einem großen Baum deutliche Bissspuren hinterlassen. Das Pelztier mit dem platten Schwanz ist in der Lage, dicke Stämme zu fällen. Der Biber, der lange Zeit als ausgestorben galt, hat sich auch in unserer Region wieder etabliert. Zur Freude der Naturschützer, zum Leidwesen oft der Landwirte. Denn der Nager baut in Bächen Dämme und unterirdische Höhlen. Manchmal staut sich das Wasser und überflutet Wiesen und Felder. So wie im Frühjahr 2019 im nordwestlichen Landkreis. Weil der Bauer, 53, seine Wiese nicht mehr bewirtschaften konnte, machte er einen Biberdamm platt und ebnete die Bauten mit einem Bagger ein. Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe von 5100 Euro zahlen (60 Tagessätze zu je 85 Euro). Wegen eines Vergehens gegen das Naturschutzgesetz.
Ende Oktober war der Biberfall schon einmal vor Amtsrichter Roland Fink verhandelt worden. Der
Richter hatte dem Bauern eine Bedenkzeit bis Januar gegeben, in der er zusammen mit dem Landratsamt eine „große Lösung für den Biber“finden sollte. Dann könne das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Dazu kam es aber nun nicht.
Die Naturschutzabteilung des Landratsamtes hatte dem Bauern angeboten, den Bibern eine freie Fläche am Rande des Baches zu lassen und dafür im Gegenzug eine
Entschädigung aus einem EU-Programm zu erhalten. Doch, so eine Vertreterin der Naturschutzabteilung der Behörde, ein Gespräch mit dem Bauern ist dann nicht zustande gekommen, wie sie unserer Redaktion sagte.
Inzwischen hatte der betroffene Landwirt über seinen Anwalt Rüdiger Prestel den Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurückgenommen und auf die Straffolgen, also die Höhe der Geldstrafe, beschränkt. Nur darum ging es jetzt beim zweiten Anlauf des Prozesses. Der Landwirt selbst ließ sich in der Verhandlung durch seinen Anwalt vertreten. Nach Angaben des Biberbeauftragten versuchen die Biber an der Stelle nun wieder einen Damm zu errichten. Gelinge dies, könne es wieder zu einer Überflutung kommen, befürchtet der Experte gegenüber unserer Redaktion. Denn die Tiere könnten nicht ausweichen, weil in der Nähe bereits Reviere von anderen Artgenossen besetzt seien.
Richter Fink bedauerte am Ende, dass keine Gesamtlösung zustande gekommen sei, und verurteilte den Bauern, der „massiven Einfluss auf die Lebensverhältnisse des besonders geschützten Bibers genommen“habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Richter bedauert, dass es keine Gesamtlösung gibt