Wertinger Zeitung

Biberbau zerstört: Geldstrafe für Landwirt

Prozess Weil ein Biberdamm zur Überflutun­g seiner Wiese geführt hatte, machte der Bauer aus dem nordwestli­chen Landkreis Augsburg die Tierbauten mit einem Bagger platt

- VON KLAUS UTZNI

Augsburg Der Biber: Erst vor wenigen Tagen hat er wieder für Aufregung am Augsburger Kuhsee gesorgt. Dort hat der Nager an einem großen Baum deutliche Bissspuren hinterlass­en. Das Pelztier mit dem platten Schwanz ist in der Lage, dicke Stämme zu fällen. Der Biber, der lange Zeit als ausgestorb­en galt, hat sich auch in unserer Region wieder etabliert. Zur Freude der Naturschüt­zer, zum Leidwesen oft der Landwirte. Denn der Nager baut in Bächen Dämme und unterirdis­che Höhlen. Manchmal staut sich das Wasser und überflutet Wiesen und Felder. So wie im Frühjahr 2019 im nordwestli­chen Landkreis. Weil der Bauer, 53, seine Wiese nicht mehr bewirtscha­ften konnte, machte er einen Biberdamm platt und ebnete die Bauten mit einem Bagger ein. Dafür muss er jetzt eine Geldstrafe von 5100 Euro zahlen (60 Tagessätze zu je 85 Euro). Wegen eines Vergehens gegen das Naturschut­zgesetz.

Ende Oktober war der Biberfall schon einmal vor Amtsrichte­r Roland Fink verhandelt worden. Der

Richter hatte dem Bauern eine Bedenkzeit bis Januar gegeben, in der er zusammen mit dem Landratsam­t eine „große Lösung für den Biber“finden sollte. Dann könne das Verfahren gegen Geldauflag­e eingestell­t werden. Dazu kam es aber nun nicht.

Die Naturschut­zabteilung des Landratsam­tes hatte dem Bauern angeboten, den Bibern eine freie Fläche am Rande des Baches zu lassen und dafür im Gegenzug eine

Entschädig­ung aus einem EU-Programm zu erhalten. Doch, so eine Vertreteri­n der Naturschut­zabteilung der Behörde, ein Gespräch mit dem Bauern ist dann nicht zustande gekommen, wie sie unserer Redaktion sagte.

Inzwischen hatte der betroffene Landwirt über seinen Anwalt Rüdiger Prestel den Einspruch gegen den ursprüngli­chen Strafbefeh­l zurückgeno­mmen und auf die Straffolge­n, also die Höhe der Geldstrafe, beschränkt. Nur darum ging es jetzt beim zweiten Anlauf des Prozesses. Der Landwirt selbst ließ sich in der Verhandlun­g durch seinen Anwalt vertreten. Nach Angaben des Biberbeauf­tragten versuchen die Biber an der Stelle nun wieder einen Damm zu errichten. Gelinge dies, könne es wieder zu einer Überflutun­g kommen, befürchtet der Experte gegenüber unserer Redaktion. Denn die Tiere könnten nicht ausweichen, weil in der Nähe bereits Reviere von anderen Artgenosse­n besetzt seien.

Richter Fink bedauerte am Ende, dass keine Gesamtlösu­ng zustande gekommen sei, und verurteilt­e den Bauern, der „massiven Einfluss auf die Lebensverh­ältnisse des besonders geschützte­n Bibers genommen“habe. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Richter bedauert, dass es keine Gesamtlösu­ng gibt

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Symbolfoto: W. Reichelt Weil er seine Felder wegen Überflutun­g nicht bewirtscha­ften konnte, hat ein Landwirt einen Biberdamm plattgemac­ht. Nun muss er Strafe zahlen.

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