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Für die Vereinspauschale
Landkreis Die Sportförderrichtlinie ist die Grundlage für die vom Freistaat Bayern alljährlich an die Sportund Schützenvereine gewährten Vereinspauschalen.
Landrat Leo Schrell weist die anspruchsberechtigten Vereine deshalb auf die maßgebliche Änderung hin. So werden nur noch Übungsleiterlizenzen anerkannt, die vom Verein ab dem 1. März vergangenen Jahres oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetrieb eingesetzt wurden, am Stichtag 2. März dieses Jahres gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen.
Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats eine unverändert wichtige Unterstützung insbesondere der Jugendarbeit der Vereine dar. Deshalb begrüßt er das Engagement des Freistaates Bayern auf dem Gebiet der Vereinsförderung. Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32 000 Euro für diesen Zweck auf.
Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist einzureichen.
Neu ist, dass für die Einhaltung des Stichtags bereits ab dem Förderjahr 2020 das Datum des Poststempels entscheidend ist. Das bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 2. März entweder beim Landratsamt eingegangen oder bei der Deutschen Post oder einem lizenzierten Postdienstleister, dokumentiert durch den Poststempel oder einen Einlieferungsbeleg, abgegeben worden sein muss.
Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist bei der Antragstellung zu beachten, dass die Übungsleiterlizenzen im Original vorzulegen sind.
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-dillingen.de) unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“– Landratsamt – Formulare – Vereinspauschale zum Ausfüllen und Download zur Verfügung.
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Kontakt Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind im Landratsamt bei Heidi Häußler, Telefon 09071/51-236, E-Mail: Heidi.Haeussler@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock, erhältlich.