Wertinger Zeitung

Vergammelt­er Käse: Ladenbetre­iber vor Gericht

Gesundheit Ein Markt im Landkreis Dillingen hat verdorbene Lebensmitt­el im Regal. Die beiden Inhaber sind bei Kontrollen zuvor schon mehrfach negativ aufgefalle­n. Nun werden sie verurteilt

- VON ANDREAS SCHOPF

Dillingen Immer wieder kamen die Lebensmitt­elkontroll­eure des Landratsam­tes. Und immer wieder hatten sie etwas zu beanstande­n. Mal war das Verbrauchs­datum überschrit­ten, mal die Kühlung nicht ausreichen­d, mal die Kühlkette unterbroch­en. Die Kontrolleu­re sprachen Verwarnung­en und Bußgelder aus. Dann, im Juni 2019, gab es erneut einen unangemeld­eten Besuch in dem arabischen Lebensmitt­elmarkt im Landkreis Dillingen. Diesmal entdeckten die Behördenmi­tarbeiter drei verschiede­ne Sorten von verdorbene­m Käse, die zum Verkauf angeboten wurden. Dafür müssen sich die beiden Betreiber des Ladens, ein 48-Jähriger sowie sein 36-jähriger Geschäftsp­artner, verantwort­en. Juristisch geht es um einen Verstoß gegen das Lebensmitt­elund Futtermitt­elgesetzbu­ch, kurz LFGB. Die Männer erhielten einen Strafbefeh­l, laut dem sie eine Geldstrafe von 200 beziehungs­weise 120 Tagessätze­n zu je 40 Euro zahlen mussten. Dagegen legten sie Einspruch ein. Also kam es jetzt zu einer Verhandlun­g am Dillinger Amtsgerich­t. Laut Anklage wurden im Rahmen der Kontrolle Molkenkäse, Schnittkäs­e sowie Edamer entdeckt, die allesamt verdorben und nicht mehr für den Verzehr geeignet waren. Grund dafür war eine unzureiche­nde Kühlung.

Der beteiligte Kontrolleu­r des Landratsam­tes sagt vor Gericht als Zeuge aus. Er führte im Geschäft Messungen durch, wie die Betreiber des Lebensmitt­elmarktes die entspreche­nden Käsepackun­gen lagerten. Er betont, dass Käse grundsätzl­ich bei einer Temperatur von weniger als acht Grad Celsius gekühlt werden muss, bei den betroffene­n Käsearten zum Teil sogar unter vier Grad. Zwei Messungen in den Regalen hätten jedoch Werte von gut 13 sowie 20 Grad Celsius ergeben.

Nach Angaben des Kontrolleu­rs sei der Zustand der Lebensmitt­el zum Teil „sehr kritisch“gewesen. Die Packungen seien durch Gase von bereits aufgebläht gewesen. Zunächst war man davon ausgegange­n, dass bei einem Verzehr der Käse die Gefahr für einen „Botulismus“bestanden hätte, eine schwere Nahrungsmi­ttelvergif­tung also, die unter Umständen zum Tod führen kann. Eine spätere Untersuchu­ng der Lebensmitt­el hat ergeben, dass der Stoff Botulinumt­oxin, der eine solch schwere Vergiftung hervorrufe­n würde, nicht in den Lebensmitt­eln vorhanden war. Stattdesse­n fand man Hefen und Fäulniserr­eger, die bei Verzehr zwar mutmaßlich nicht lebensbedr­ohlich, aber zumindest gesundheit­sschädigen­d gewesen wären. Da im Umfeld des Ladens viele Kinder unterwegs sind, habe es sich laut dem Fachmann um einen „sehr Kundenkrei­s“gehandelt. Auch bei vorangegan­genen Kontrollen fiel das Geschäft immer wieder negativ auf. Vor allem wegen unzureiche­nder Kühlung erhielten die Betreiber seit 2018 mehrere Mahnungen und Bußgeldbes­cheide.

Vor Gericht sind die Männer einsichtig und entschuldi­gen sich. Die Käse seien im hinteren Teil des Regals gelegen, es sei keine Absicht gewesen, ein verdorbene­s Produkt zu verkaufen. „Wir haben auch Kinder und würden nicht wollen, dass andere Kinder so etwas konsumiere­n“, sagt der 48-Jährige. Die beanstande­ten Produkte seien sofort entsorgt worden. Bei einer neuerliche­n Kontrolle Anfang des Jahres habe es keinerlei Beanstandu­ngen mehr gegeBakter­ien ben. Tatsächlic­h bestätigt der Kontrolleu­r, dass der jüngste Besuch sehr positiv verlaufen sei. Bei den Ladenbetre­ibern sei ein guter Weg erkennbar. Man werde nun engmaschig weiterkont­rollieren. Erst, wenn man sehe, dass der Standard gehalten wird, werde man die Kontrollfe­nster erweitern.

Im vorliegend­en Fall spricht Staatsanwä­ltin Hannah Witzigmann von einem „gewissen Eskalation­sverlauf“. Es habe länger gedauert, bis es bei den Angeklagte­n zur Einsicht gekommen sei. Die beiden Verteidige­r Meinrad Ludwig und Hubert Probst führen für ihre Mandanten, die ursprüngli­ch nicht aus Deutschlan­d stammen, Sprachbarr­ieren ins Feld. Probst spricht außergefäh­rdeten dem davon, dass es in anderen Kulturkrei­sen normal sei, Lebensmitt­el zu verkaufen, für die nicht ganz so hohe Maßstäbe in puncto Kühlung gelten wie in Deutschlan­d.

Ob die Lagerung von Lebensmitt­eln überall so gehandhabt wird wie hierzuland­e, sei dahingeste­llt, sagt Richter Patrick Hecken. Dass man empfindlic­he Lebensmitt­el zu kühlen hat, müsse für jeden klar sein. Hecken verurteilt den 48-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 15 Euro.

Weil der 36-Jährige den Laden zunächst alleine führte und er außerdem eine Vorstrafe vorzuweise­n hat, muss er 135 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Käse bei 20 Grad Celsius gelagert

 ?? Symbolfoto: Marcus Brandt, dpa ?? In einem Lebensmitt­elmarkt im Landkreis Dillingen fanden Kontrolleu­re drei Sorten von verdorbene­m Käse. Die beiden Betreiber waren zuvor schon mehrfach wegen unzureiche­nder Kühlung aufgefalle­n. Jetzt wurden sie vom Dillinger Amtsgerich­t verurteilt.
Symbolfoto: Marcus Brandt, dpa In einem Lebensmitt­elmarkt im Landkreis Dillingen fanden Kontrolleu­re drei Sorten von verdorbene­m Käse. Die beiden Betreiber waren zuvor schon mehrfach wegen unzureiche­nder Kühlung aufgefalle­n. Jetzt wurden sie vom Dillinger Amtsgerich­t verurteilt.

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