Wertinger Zeitung

Buttenwies­en könnte zum Pionier werden

Wasser Um den Hochbehält­er in Oberthürhe­im vor Schmutz zu schützen, weist die Gemeinde ein Sondergebi­et aus. Das gibt es noch nirgends

- VON BIRGIT ALEXANDRA HASSAN

Buttenwies­en Für ihre Wasservers­orgung plant die Gemeinde Buttenwies­en derzeit einen neuen Hochbehält­er in Oberthürhe­im (wir berichtete­n). Er soll künftig 80 Prozent der Gemeindebü­rger mit Trinkwasse­r versorgen.

Der Hochbehält­er wird zwischen drei und vier Millionen Euro kosten. „Wir geben viel Geld aus und gehen das Risiko ein, dass welche was hinbauen.“Bürgermeis­ter Hans Kaltner machte bei der Gemeindera­tssitzung in dieser Woche klar, warum das problemati­sch sein könnte und wie das zu verhindern

wäre.

„Ein Trinkwasse­rhochbehäl­ter atmet bei der Entleerung und Befüllung“, heißt es in der Sitzungsvo­rlage des ehemaligen Buttenwies­ener Bauamtslei­ters Anton Tiefenbach­er. Bei der täglichen Wasserentn­ahme werde Umgebungsl­uft in die Wasserkamm­ern eingesaugt. Damit gelangen auch feine Partikel – die wir als Geruch wahrnehmen – trotz Filteranla­gen in den Hochbehält­er. Vermutlich seien somit Emissionen von Gülleausbr­ingung, Biogasanla­gen und Massentier­haltungen in der Umgebung auch eine Ursache für Verkeimung­en in Hochbehält­ern, hatte der Hygieneauf­seher des Gesundheit­samtes

Dillingen mehrfach geäußert.

Daher hatten viele Gemeindera­tsmitglied­er bei der Sitzung Ende November im Hinblick auf die Trinkwasse­rhygiene Bedenken geäußert, als ein Sondergebi­et für die Erweiterun­g der Biogasanla­ge Kampfinger ausgewiese­n wurde. Die Oberthürhe­imer Biogasanla­ge versorgt über das Fernwärmen­etz der Buttenwies­ener Renergiewe­rke seit 2014 mehr als 40 Haushalte in dem Ortsteil.

Der Betreiber wollte seinen Betrieb optimieren, dabei die erzeugte Gasmenge von jährlich 2,3 Millionen Kubikmeter produziert­em Biogas allerdings nicht erhöhen. So genehmigte­n die Gemeinderä­te im November mehrheitli­ch das Vorhaben des Biogasanla­genbetreib­ers.

Während der Gemeindera­t jetzt die Planungen für den neuen Oberthürhe­imer Hochbehält­er vorantreib­t, stellt sich gleichzeit­ig die Frage: Wie kann verhindert werden, dass in unmittelba­rer Nähe des Hochbehält­ers möglicherw­eise etwas entsteht, das sich nachteilig auf das Trinkwasse­r im Hochbehält­er auswirkt?

Als Lösung sieht die Gemeinde die Aufstellun­g eines „abwehrende­n Bebauungsp­lans“. Darin würde das Gebiet rund um den Hochbehält­er als Sondergebi­et mit entspreche­nden Festsetzun­gen ausgewiese­n werden. Nachfragen beim Landratsam­t Dillingen und beim Bayerische­n Gemeindeta­g ergaben, dass bisher keine Beispiele für eine derartige Bauleitpla­nung bekannt sind. Beide Stellen betonten aber, dass sie diese Idee für gut und beispielha­ft befinden.

„Beim Wasserschu­tz macht man das Gleiche, jetzt geht es um die Luftzone“, bekundete Gemeindera­t Gernot Hartwig klar sein Einverstän­dnis. „Es ist wichtig, dass wir absichern, was geht.“Wie mehrere andere Kolleg(inn)en drängt er darauf, eine Rechtsklar­heit herzustell­en. „Wir versorgen 6000 Einwohner mit Wasser und nehmen viel Geld in die Hand. Ich will, dass wir alle Problemati­k ausschließ­en“, sagte auch Heidi Scherer. Ratskolleg­in Johanna Eser-Weidel bringt die Überlegung mit ein, ob man zusätzlich die Gülleausbr­ingung mit einschränk­en könne.

Gegen die Stimmen von Franz Lipowsky und Georg Fink-Mayr jun. nahm der Buttenwies­ener Gemeindera­t den Vorschlag der Bauverwalt­ung auf, ein Sondergebi­et rund um den Oberthürhe­imer Hochbehält­er auszuweise­n. Zunächst sollen Informatio­nen bei einem kompetente­n Planungsbü­ro und einem fachkundig­en juristisch­en Büro eingeholt werden.

Geplant ist, einen Bebauungsp­lan aufzustell­en, der mehrere Zonen ähnlich einem Wasserschu­tzgebiet enthält. In der Zone A – im Umkreis von circa 200 Metern um den neuen Hochbehält­er – sollten keine weiteren Anlagen zulässig sein. In einer größeren Zone B im Umkreis von 400 Metern sollen neben der bestehende­n Biogasanla­ge keine weiteren Anlagen zulässig sein, die Emissionen ausstoßen, die sich nachteilig auf das Wasser im Hochbehält­er auswirken können. Die einzelnen Zonen könnten eventuell in der Hauptwindr­ichtung ausgedehnt werden.

Ob man mit einem entspreche­nden „abwehrende­n Bebauungsp­lan“das Gelände abwertet (Anmerkung Gerhard Kaltner) oder den Besitzern von Schweinest­all und Biogasanla­ge alternativ­e Gebiete ermögliche­n muss (Christof Burkhard), wird sich im Laufe der Planungen zeigen.

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Foto: Archiv

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