Gemeinde räumt bei Bebauungsplänen auf
Änderung Buttenwiesen hebt gleichzeitig mehrere Pläne auf. Dadurch soll es für Verwaltung und Bauherren einfacher werden
Buttenwiesen Regelmäßig weist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Dillingen darauf hin, dass alle rechtskräftigen Bebauungspläne über ein zentrales Internetportal öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Weil viele alte Bebauungspläne nicht in digitaler Form vorliegen, hat die Gemeinde Buttenwiesen sich dafür entschieden auszusortieren, sprich mehrere Bebauungspläne aufzuheben. Und das, obwohl noch einige Gebiete Baulücken aufweisen.
„Anton Tiefenbacher hat in seinem Büro aufgeräumt“, leitete Bürgermeister Hans Kaltner das Thema bei der Sitzung des Gemeinderats ein. Der langjährige Bauamtsleiter nutzt den persönlichen Übertritt in sein Rentendasein derzeit, um das Thema Bebauungspläne im Internet zu klären. Teilweise waren in früheren Jahrzehnten nämlich auch Änderungen beschlossen worden, deren Rechtmäßigkeit aufgrund von Verfahrensmängeln zweifelhaft sind. Eine Anfrage im Landratsamt hat jetzt ergeben, dass es möglich wäre, mehrere Bebauungspläne in einem gemeinsamen Verfahren aufzuheben. Damit könnten auch einschränkende Bestimmungen aufgehoben werden, beispielsweise bei Gartenlauben, Gerätehütten und Dachgauben. Ziel ist eine für alle – Gemeinde und Bauherren – entlastende Entbürokratisierung.
Bereits 2015 war so der Bebauungsplan „Lauterbach Gebiet West“aufgehoben worden. Drei weitere Aufhebungen folgten: Buttenwiesen
„Westlich des Sportplatzes“(Waldsteig, Birkenweg, Bachstraße), „Oberthürheim Süd-West“(Bachtal) und Pfaffenhofen „Nr. 2 – Sylvestersiedlung“.
„Ein Bebauungsplan, den wir nicht mehr brauchen, behindert uns mehr als er uns nützt“, machte Bürgermeister Kaltner gegenüber seinem Gemeinderat nochmals klar. Und er konnte auch Bedenken ausräumen. „Darf man dann alles?“, fragte beispielsweise Gemeinderätin Heidi Scherer bezogen auf teilweise noch bestehende Baulücken. „Oder verlieren Grundstücksbesitzer dann das Baurecht“, wollte Johanna EserWeidel wissen.
Die freien Flächen könnten laut Bürgermeister Kaltner durchaus noch bebaut werden. Wie Gemeinderat Karl-Heinz Rathgeb erklärte, müsste das Landratsamt ja nach wie vor zustimmen. Ein Hochhaus sei laut Kaltner in dem Fall also nicht möglich. Und wenn statt einem Doppelhaus ein Dreifamilienhaus entstehe, das sich in das Baugebiet einpasst, sei das ja durchaus gewollt, so Gernot Hartwig.
So machten sich die Gemeinderäte daran, alle vorgeschlagenen Bebauungspläne durchzugehen. Einstimmig plädierten sie dafür, folgende Bebauungspläne in das Aufhebungsverfahren einzubeziehen:
● Wortelstetten Ost Nr. 1 (Osterfeld, Neuweilerstraße, An der Steig)
● Wortelstetten-Süd (Kornfeld, Am Garten
● Unterthürheim Mitte (Breige, Pfarrstraße, Raiffeisenstraße)
● Sylvestersiedlung (Hirtenmahd, Feldweg, Sylvesterstraße)
● An der Hochstraße (Am Wiesle,
Hochstraße)
● Unterthürheim Süd (Erlenweg) Als „bedenklich“hielt Gemeinderat Gerhard Kaltner es, den ebenfalls vorgeschlagenen „noch relativ jungen“Bebauungsplan Lauterbach Gebiet West 4. Änderung (Am Hexenberg) aufzuheben. In diesem Gebiet gibt es noch drei unbebaute Plätze ohne Bauzwang. Dort wollten laut Gerhard Kaltner in früheren Jahren „immer mal welche etwas bauen“, was der Gemeinderat ablehnte. Um das zu verhindern beziehungsweise in diesem Fall nochmals Klarheit zu schaffen, nahm man diesen Bebauungsplan aus der Beschlussvorlage heraus. Mit einer Gegenstimme – Gemeinderat Gerhard Kaltner hielt alles für etwas bedenklich – stimmte der Rat den Aufhebungen zu.