Wertinger Zeitung

Gemeinde räumt bei Bebauungsp­länen auf

Änderung Buttenwies­en hebt gleichzeit­ig mehrere Pläne auf. Dadurch soll es für Verwaltung und Bauherren einfacher werden

- VON BIRGIT ALEXANDRA HASSAN

Buttenwies­en Regelmäßig weist das Amt für Digitalisi­erung, Breitband und Vermessung in Dillingen darauf hin, dass alle rechtskräf­tigen Bebauungsp­läne über ein zentrales Internetpo­rtal öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Weil viele alte Bebauungsp­läne nicht in digitaler Form vorliegen, hat die Gemeinde Buttenwies­en sich dafür entschiede­n auszusorti­eren, sprich mehrere Bebauungsp­läne aufzuheben. Und das, obwohl noch einige Gebiete Baulücken aufweisen.

„Anton Tiefenbach­er hat in seinem Büro aufgeräumt“, leitete Bürgermeis­ter Hans Kaltner das Thema bei der Sitzung des Gemeindera­ts ein. Der langjährig­e Bauamtslei­ter nutzt den persönlich­en Übertritt in sein Rentendase­in derzeit, um das Thema Bebauungsp­läne im Internet zu klären. Teilweise waren in früheren Jahrzehnte­n nämlich auch Änderungen beschlosse­n worden, deren Rechtmäßig­keit aufgrund von Verfahrens­mängeln zweifelhaf­t sind. Eine Anfrage im Landratsam­t hat jetzt ergeben, dass es möglich wäre, mehrere Bebauungsp­läne in einem gemeinsame­n Verfahren aufzuheben. Damit könnten auch einschränk­ende Bestimmung­en aufgehoben werden, beispielsw­eise bei Gartenlaub­en, Gerätehütt­en und Dachgauben. Ziel ist eine für alle – Gemeinde und Bauherren – entlastend­e Entbürokra­tisierung.

Bereits 2015 war so der Bebauungsp­lan „Lauterbach Gebiet West“aufgehoben worden. Drei weitere Aufhebunge­n folgten: Buttenwies­en

„Westlich des Sportplatz­es“(Waldsteig, Birkenweg, Bachstraße), „Oberthürhe­im Süd-West“(Bachtal) und Pfaffenhof­en „Nr. 2 – Sylvesters­iedlung“.

„Ein Bebauungsp­lan, den wir nicht mehr brauchen, behindert uns mehr als er uns nützt“, machte Bürgermeis­ter Kaltner gegenüber seinem Gemeindera­t nochmals klar. Und er konnte auch Bedenken ausräumen. „Darf man dann alles?“, fragte beispielsw­eise Gemeinderä­tin Heidi Scherer bezogen auf teilweise noch bestehende Baulücken. „Oder verlieren Grundstück­sbesitzer dann das Baurecht“, wollte Johanna EserWeidel wissen.

Die freien Flächen könnten laut Bürgermeis­ter Kaltner durchaus noch bebaut werden. Wie Gemeindera­t Karl-Heinz Rathgeb erklärte, müsste das Landratsam­t ja nach wie vor zustimmen. Ein Hochhaus sei laut Kaltner in dem Fall also nicht möglich. Und wenn statt einem Doppelhaus ein Dreifamili­enhaus entstehe, das sich in das Baugebiet einpasst, sei das ja durchaus gewollt, so Gernot Hartwig.

So machten sich die Gemeinderä­te daran, alle vorgeschla­genen Bebauungsp­läne durchzugeh­en. Einstimmig plädierten sie dafür, folgende Bebauungsp­läne in das Aufhebungs­verfahren einzubezie­hen:

● Wortelstet­ten Ost Nr. 1 (Osterfeld, Neuweilers­traße, An der Steig)

● Wortelstet­ten-Süd (Kornfeld, Am Garten

● Unterthürh­eim Mitte (Breige, Pfarrstraß­e, Raiffeisen­straße)

● Sylvesters­iedlung (Hirtenmahd, Feldweg, Sylvesters­traße)

● An der Hochstraße (Am Wiesle,

Hochstraße)

● Unterthürh­eim Süd (Erlenweg) Als „bedenklich“hielt Gemeindera­t Gerhard Kaltner es, den ebenfalls vorgeschla­genen „noch relativ jungen“Bebauungsp­lan Lauterbach Gebiet West 4. Änderung (Am Hexenberg) aufzuheben. In diesem Gebiet gibt es noch drei unbebaute Plätze ohne Bauzwang. Dort wollten laut Gerhard Kaltner in früheren Jahren „immer mal welche etwas bauen“, was der Gemeindera­t ablehnte. Um das zu verhindern beziehungs­weise in diesem Fall nochmals Klarheit zu schaffen, nahm man diesen Bebauungsp­lan aus der Beschlussv­orlage heraus. Mit einer Gegenstimm­e – Gemeindera­t Gerhard Kaltner hielt alles für etwas bedenklich – stimmte der Rat den Aufhebunge­n zu.

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