Wertinger Zeitung

Nur echt mit der Marke

Recht Die Klimaaktiv­istin Greta Thunberg will sich ihren Namen und den ihrer Bewegung Fridays for Future gesetzlich schützen lassen. Welchen Nutzen sie davon hat

- VON MATTHIAS ZIMMERMANN

Stockholm/Augsburg Greta Thunberg kann man mögen oder nicht. Dass die inzwischen 17-jährige Schwedin eine Marke ist, darüber sind sich die meisten aber einig. Bald könnte dies aber nicht nur im umgangsspr­achlichen, sondern auch im juristisch­en Sinn zutreffen. Am Mittwoch hat Thunberg auf ihrem Instagram-Auftritt bekannt gegeben, dass sie für ihren Namen und die von ihr gegründete Klimaschut­zbewegung Fridays for Future beim Europäisch­en Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante den Schutz als Marke beantragt hat.

Sie und ihre Mitstreite­r hätten absolut kein Interesse an Marken. Leider müsse dieser Schritt jedoch getätigt werden, da immer wieder Menschen versuchten, ihren Namen für Dinge einzuspann­en, hinter denen sie nicht stehe. „Fridays for Future ist eine von mir gegründete globale Bewegung. Sie gehört allen, die sich an ihr beteiligen, vor allem den jungen Leuten. Sie kann – und darf – nicht für individuel­le oder kommerziel­le Zwecke genutzt werden“, schreibt Thunberg. Zugleich habe sie mit ihrer Familie eine Stiftung gegründet. Diese sei schon registrier­t, müsse aber erst richtig in Gang kommen. Es handele sich um eine gemeinnütz­ige Stiftung, die nötig sei, um völlig transparen­t etwa mit Buch-Tantiemen, Spenden und Preisgeld umzugehen. Die Stiftung werde sich für ökologisch­e, klimatisch­e und soziale Nachhaltig­keit sowie mentale Gesundheit einsetzen.

Aber kann eine politische Bewegung überhaupt als Marke geschützt werden? Und was bedeutet das dann zum Beispiel für die Klimademon­strationen der streikende­n Schüler?

Der Augsburger Wirtschaft­sund Markenrech­ts-Experte Dirk Hermann

Voß von der Kanzlei Scheidle & Partner erklärt, dass der Markenschu­tz für Fridays for Future durchaus möglich ist. „Die eigentlich­e Frage ist: Für welche Gebiete die Marke eingetrage­n wird.“Denn der Markenschu­tz basiert auf der so genannten Klassifika­tion von Nizza, ein internatio­nal anerkannte­s Regelwerk, das genau festlegt, für welche Bereiche eine Marke Schutz beantragen kann. „Wenn ein Reifenhers­teller einen Produktnam­en für Reifen schützen lässt, kann ein Bäcker durchaus Waren mit dem gleichen Namen verkaufen“, erklärt Voß. 34 Waren- und 11 Dienstleis­tungsklass­en sind aktuell im laufend aktualisie­rten Nizza-Katalog verzeichne­t.

Der Antrag zum Schutz von Fridays for Future ist am 5. November in Alicante eingegange­n, genehmigt ist er noch nicht. Eingereich­t hat ihn die Thunberg-Vertraute Janine O’Keeffe für neun Kategorien und damit für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleis­tungen. Darunter etwa alle Arten von elektronis­chen und gedruckten Publikatio­nen genauso wie für Taschen, Rucksäcke oder Regenschir­me sowie für die Organisati­on und Durchführu­ng von Konferenze­n und Ausstellun­gen. Aber auch für die Verwendung in der Werbung im Fundraisin­g und Sponsoring oder für Erziehung, Ausbildung und Unterhaltu­ng ist der Schutz beantragt.

Wenn dieser genehmigt wird, muss der Antragstel­ler eine Gebühr bezahlen, die von der Anzahl der beantragte­n Kategorien abhängt. Vor allem muss er die Marke aber auch nutzen, das heißt, in den entspreche­nden Betätigung­sfeldern auch aktiv sein, sonst verfällt der Schutz wieder.

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Foto: dpa Mit Greta versuchen viele ihr Geschäft zu machen – etwa ein Hamburger Wachsfigur­enkabinett.

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