Nur echt mit der Marke
Recht Die Klimaaktivistin Greta Thunberg will sich ihren Namen und den ihrer Bewegung Fridays for Future gesetzlich schützen lassen. Welchen Nutzen sie davon hat
Stockholm/Augsburg Greta Thunberg kann man mögen oder nicht. Dass die inzwischen 17-jährige Schwedin eine Marke ist, darüber sind sich die meisten aber einig. Bald könnte dies aber nicht nur im umgangssprachlichen, sondern auch im juristischen Sinn zutreffen. Am Mittwoch hat Thunberg auf ihrem Instagram-Auftritt bekannt gegeben, dass sie für ihren Namen und die von ihr gegründete Klimaschutzbewegung Fridays for Future beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante den Schutz als Marke beantragt hat.
Sie und ihre Mitstreiter hätten absolut kein Interesse an Marken. Leider müsse dieser Schritt jedoch getätigt werden, da immer wieder Menschen versuchten, ihren Namen für Dinge einzuspannen, hinter denen sie nicht stehe. „Fridays for Future ist eine von mir gegründete globale Bewegung. Sie gehört allen, die sich an ihr beteiligen, vor allem den jungen Leuten. Sie kann – und darf – nicht für individuelle oder kommerzielle Zwecke genutzt werden“, schreibt Thunberg. Zugleich habe sie mit ihrer Familie eine Stiftung gegründet. Diese sei schon registriert, müsse aber erst richtig in Gang kommen. Es handele sich um eine gemeinnützige Stiftung, die nötig sei, um völlig transparent etwa mit Buch-Tantiemen, Spenden und Preisgeld umzugehen. Die Stiftung werde sich für ökologische, klimatische und soziale Nachhaltigkeit sowie mentale Gesundheit einsetzen.
Aber kann eine politische Bewegung überhaupt als Marke geschützt werden? Und was bedeutet das dann zum Beispiel für die Klimademonstrationen der streikenden Schüler?
Der Augsburger Wirtschaftsund Markenrechts-Experte Dirk Hermann
Voß von der Kanzlei Scheidle & Partner erklärt, dass der Markenschutz für Fridays for Future durchaus möglich ist. „Die eigentliche Frage ist: Für welche Gebiete die Marke eingetragen wird.“Denn der Markenschutz basiert auf der so genannten Klassifikation von Nizza, ein international anerkanntes Regelwerk, das genau festlegt, für welche Bereiche eine Marke Schutz beantragen kann. „Wenn ein Reifenhersteller einen Produktnamen für Reifen schützen lässt, kann ein Bäcker durchaus Waren mit dem gleichen Namen verkaufen“, erklärt Voß. 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen sind aktuell im laufend aktualisierten Nizza-Katalog verzeichnet.
Der Antrag zum Schutz von Fridays for Future ist am 5. November in Alicante eingegangen, genehmigt ist er noch nicht. Eingereicht hat ihn die Thunberg-Vertraute Janine O’Keeffe für neun Kategorien und damit für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Darunter etwa alle Arten von elektronischen und gedruckten Publikationen genauso wie für Taschen, Rucksäcke oder Regenschirme sowie für die Organisation und Durchführung von Konferenzen und Ausstellungen. Aber auch für die Verwendung in der Werbung im Fundraising und Sponsoring oder für Erziehung, Ausbildung und Unterhaltung ist der Schutz beantragt.
Wenn dieser genehmigt wird, muss der Antragsteller eine Gebühr bezahlen, die von der Anzahl der beantragten Kategorien abhängt. Vor allem muss er die Marke aber auch nutzen, das heißt, in den entsprechenden Betätigungsfeldern auch aktiv sein, sonst verfällt der Schutz wieder.