Wertinger Zeitung

„Nein“heißt „Ja“beim Bürgerents­cheid

Lauinger können Briefwahl beantragen

- (mayjo)

Lauingen Die Lauinger Bürger entscheide­n am 1. März, ob das geplante Einkaufsze­ntrum im Osten der Stadt gebaut werden soll, oder nicht. Geplant ist dort ein großes Areal mit einer Filiale von dm, Lidl und Edeka. Außerdem gibt es Raum für zwei weitere Einkaufsmö­glichkeite­n. Welche das sein werden, ist jedoch noch nicht bekannt. Gerüchte, dass es sich dabei um eine Filiale des Discounter­s Netto handelt, will Marc Weisener, Sprecher des Investors Hahn-Gruppe, nicht bestätigen. „Mit zwei Discounter­n würde man sich dort gegenseiti­g blockieren“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Lauinger Bürger, die am 1. März nicht selbst ins Wahllokal zur Abstimmung gehen können oder wollen, können seit einigen Tagen Briefabsti­mmungsunte­rlagen beantragen. Wie der Geschäftsl­eiter der Stadt Lauingen, Martin Winkler, erklärt, können die Unterlagen bis Freitag, 28. Februar, im Bürgerbüro beantragt werden. In begründete­n Ausnahmefä­llen ist das auch noch am Abstimmung­stag möglich. Für Verwunderu­ng sorgte vorab schon die Formulieru­ng der Frage, wie sie am Tag der Abstimmung gestellt werden wird. Sie wurde in der Stadtratss­itzung im Januar beschlosse­n. Die Frage im Wortlaut: „Sind Sie dafür, dass der zustimmend­e Beschluss zu den Nutzungsvo­rschlägen der Hahn-Gruppe – Hahn Fonds Invest GmbH zur Entwicklun­g der von dieser erworbenen Grundstück­e im Bereich des Gewerbegeb­iets ’Dillinger Straße-Nord’ aufgehoben und das daraus resultiere­nde Bebauungsp­lanverfahr­en zur Ansiedlung eines Einkaufsze­ntrums eingestell­t wird?“Heißt im Klartext: Wer für das Einkaufsze­ntrum im Lauinger Osten ist, muss bei der Abstimmung am 1. März „Nein“ankreuzen. Wie der Lauinger Geschäftsl­eiter erklärt, waren der Stadt bei der komplizier­ten Formulieru­ng die Hände gebunden: Denn diese müsse an die Formulieru­ng des initiieren­den Bürgerbege­hrens angepasst werden.

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