Diese Zuschüsse zahlt der Staat jungen Familien
Förderung Nach der Geburt eines Kindes gibt es in Bayern finanzielle Hilfe für Eltern – seit Januar auch das Krippengeld. Auf welche Angebote Familien einen Anspruch haben und welche Reformen geplant sind
Augsburg Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus – außerdem gibt es in Bayern noch das Familiengeld und seit Januar das Krippengeld. Für Familien ist es schwer, den Überblick zu behalten. Ein Überblick, wie Bund und Land Familien unterstützen, was zum Beispiel die Elternzeit für die Rente bedeutet und welche Reformen geplant sind:
● Kindergeld Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhält Kindergeld. Für das erste und zweite Kind beträgt die Unterstützung nach Angaben des Freistaats Bayern 204 Euro pro Monat. Für das dritte und vierte Kind sind es 210 Euro, für jedes weitere Kind 235 Euro. Zuständig ist die Familienkasse. Die Unterstützung wird bis zum 18. Lebensjahr, je nach Situation des Kindes, beispielsweise bei einem Studium, auch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
● Basiselterngeld Den Eltern stehen ab der Geburt des Kindes gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Diese Monate können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Aber Achtung: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Eltern, die Basiselterngeld beantragen, erhalten 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.
Zwei Gehaltsgrenzen gilt es laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales zu beachten: Verdienen Eltern weniger als 1240 Euro netto, steigt der Prozentsatz auf 67 Prozent. Beträgt das Einkommen vor der Geburt weniger als 1000 Euro, steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Die finanzielle Leistung kann online unter www.elterngeld-digital.de beantragt werden – wichtig ist die Geburtsurkunde des Kindes. Möchten die Eltern während dieser Zeit Geld dazuverdienen, sollten sie Elterngeld Plus beantragen.
● Elterngeld Plus Mit dieser Variante haben Mütter und Väter die Möglichkeit, 24 Monate finanziell unterstützt zu werden – also doppelt so lange wie beim Basiselterngeld. Pro Monat erhalten Bezieher allerdings nur die Hälfte des Basiselterngeldes, also mindestens 150 und maximal
Euro. Eltern können aber Geld dazuverdienen, beispielsweise durch einen Minijob. „Maximal darf man 30 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt Schwangerschaftsberaterin Irmgard Henseler von Pro Familia Augsburg.
Aber: Man sollte laut Henseler nicht zu viel dazuverdienen, sonst kann das Elterngeld Plus gekürzt werden. Die Faustregel lautet: „Man sollte nicht mehr als 40 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens beziehen“, sagt Henseler. Das System ist dabei durchaus flexibel – beispielsweise können Eltern die ersten Monate die Variante Basiselterngeld und später Elterngeld Plus beantragen.
● Partnerschaftsbonus Jedes Elternteil kann vier weitere Monate zusätzlich Elterngeld Plus erhalten, wenn beide parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und trotzdem die Kinderbetreuung durch die Eltern erfolgt. Das nennt sich Partnerschaftsbonus. Aber: „Das ist kompliziert zu organisieren“, sagt Henseler. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass der Partnerschaftsbonus so gut wie gar nicht genutzt werde: „Das liegt daran, weil die Anspruchsvoraussetzungen so schwierig sind.“
● Familiengeld In Bayern gibt es außerdem das Familiengeld. Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zahlt der Freistaat pro Monat 250 Euro. Laut dem bayerischen Zentrum Familie und Soziales ist das eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen. Der Antrag für das Elterngeld ist gleichzeitig auch der Antrag für das Familiengeld. Ohne Elterngeld gibt es den Antrag für das Familiengeld online unter www.zbfs.bayern.de
● Krippengeld Seit dem 1. Januar gibt es in Bayern etwas Neues: das Krippengeld. Eltern, die ihre einbis dreijährigen Kinder in Betreuung geben, erhalten Krippengeld. Pro Kind und Monat bekommen Eltern laut bayerischem Zentrum Soziales und Familie 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlossen sind Eltern ab einem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen von 60000 Euro – dieser Betrag steigt für jedes weitere Kind um 5000 Euro. Der Antrag ist unter www.zbfs.bayern.de zu finden.
● Rentenansprüche Wer Elterngeld bezieht, geht in der Regel seiner Ar900 beit nicht oder nur zum Teil nach. Das bedeutet auch, dass in dieser Zeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings gibt es in Deutschland Erziehungszeiten – und diese berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung. Darunter fallen die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Aber Achtung: Die Erziehungszeit kann nur einem Elternteil (ist automatisch der Mutter zugeordnet) angerechnet werden, im Normalfall demjenigen, der das Kind erzieht.
● Reformen Das Familienministerium plant, das Elterngeld anzupassen, um es nach eigener Aussage „attraktiver“zu gestalten. Nach einem Entwurf sollen Eltern während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Der Partnerschaftsbonus soll flexibler werden: Eltern sollen 24 bis 32 Stunden arbeiten können. Laut Ministerium wählen die Eltern so zwischen drei oder bis zu vier Tage pro Woche. Eltern von frühgeborenen Kindern sollen einen Monat länger Elterngeld beziehen. ⓘ
Informationen sind unter www.zbfs.bayern.de zu finden.