Wertinger Zeitung

Diese Zuschüsse zahlt der Staat jungen Familien

Förderung Nach der Geburt eines Kindes gibt es in Bayern finanziell­e Hilfe für Eltern – seit Januar auch das Krippengel­d. Auf welche Angebote Familien einen Anspruch haben und welche Reformen geplant sind

- VON FELIX FUTSCHIK

Augsburg Basiselter­ngeld, Elterngeld Plus, Partnersch­aftsbonus – außerdem gibt es in Bayern noch das Familienge­ld und seit Januar das Krippengel­d. Für Familien ist es schwer, den Überblick zu behalten. Ein Überblick, wie Bund und Land Familien unterstütz­en, was zum Beispiel die Elternzeit für die Rente bedeutet und welche Reformen geplant sind:

● Kindergeld Wer in Deutschlan­d seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlich­en Aufenthalt hat, erhält Kindergeld. Für das erste und zweite Kind beträgt die Unterstütz­ung nach Angaben des Freistaats Bayern 204 Euro pro Monat. Für das dritte und vierte Kind sind es 210 Euro, für jedes weitere Kind 235 Euro. Zuständig ist die Familienka­sse. Die Unterstütz­ung wird bis zum 18. Lebensjahr, je nach Situation des Kindes, beispielsw­eise bei einem Studium, auch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

● Basiselter­ngeld Den Eltern stehen ab der Geburt des Kindes gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselter­ngeld zu. Diese Monate können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Aber Achtung: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Eltern, die Basiselter­ngeld beantragen, erhalten 65 Prozent des durchschni­ttlichen Nettoeinko­mmens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Zwei Gehaltsgre­nzen gilt es laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales zu beachten: Verdienen Eltern weniger als 1240 Euro netto, steigt der Prozentsat­z auf 67 Prozent. Beträgt das Einkommen vor der Geburt weniger als 1000 Euro, steigt der Prozentsat­z schrittwei­se auf bis zu 100 Prozent. Die finanziell­e Leistung kann online unter www.elterngeld-digital.de beantragt werden – wichtig ist die Geburtsurk­unde des Kindes. Möchten die Eltern während dieser Zeit Geld dazuverdie­nen, sollten sie Elterngeld Plus beantragen.

● Elterngeld Plus Mit dieser Variante haben Mütter und Väter die Möglichkei­t, 24 Monate finanziell unterstütz­t zu werden – also doppelt so lange wie beim Basiselter­ngeld. Pro Monat erhalten Bezieher allerdings nur die Hälfte des Basiselter­ngeldes, also mindestens 150 und maximal

Euro. Eltern können aber Geld dazuverdie­nen, beispielsw­eise durch einen Minijob. „Maximal darf man 30 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt Schwangers­chaftsbera­terin Irmgard Henseler von Pro Familia Augsburg.

Aber: Man sollte laut Henseler nicht zu viel dazuverdie­nen, sonst kann das Elterngeld Plus gekürzt werden. Die Faustregel lautet: „Man sollte nicht mehr als 40 Prozent des bisherigen Bruttoeink­ommens beziehen“, sagt Henseler. Das System ist dabei durchaus flexibel – beispielsw­eise können Eltern die ersten Monate die Variante Basiselter­ngeld und später Elterngeld Plus beantragen.

● Partnersch­aftsbonus Jedes Elternteil kann vier weitere Monate zusätzlich Elterngeld Plus erhalten, wenn beide parallel zwischen 25 und 30 Wochenstun­den arbeiten und trotzdem die Kinderbetr­euung durch die Eltern erfolgt. Das nennt sich Partnersch­aftsbonus. Aber: „Das ist komplizier­t zu organisier­en“, sagt Henseler. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass der Partnersch­aftsbonus so gut wie gar nicht genutzt werde: „Das liegt daran, weil die Anspruchsv­oraussetzu­ngen so schwierig sind.“

● Familienge­ld In Bayern gibt es außerdem das Familienge­ld. Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zahlt der Freistaat pro Monat 250 Euro. Laut dem bayerische­n Zentrum Familie und Soziales ist das eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen. Der Antrag für das Elterngeld ist gleichzeit­ig auch der Antrag für das Familienge­ld. Ohne Elterngeld gibt es den Antrag für das Familienge­ld online unter www.zbfs.bayern.de

● Krippengel­d Seit dem 1. Januar gibt es in Bayern etwas Neues: das Krippengel­d. Eltern, die ihre einbis dreijährig­en Kinder in Betreuung geben, erhalten Krippengel­d. Pro Kind und Monat bekommen Eltern laut bayerische­m Zentrum Soziales und Familie 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlo­ssen sind Eltern ab einem jährlichen Brutto-Haushaltse­inkommen von 60000 Euro – dieser Betrag steigt für jedes weitere Kind um 5000 Euro. Der Antrag ist unter www.zbfs.bayern.de zu finden.

● Rentenansp­rüche Wer Elterngeld bezieht, geht in der Regel seiner Ar900 beit nicht oder nur zum Teil nach. Das bedeutet auch, dass in dieser Zeit keine Beiträge an die gesetzlich­e Rentenvers­icherung gezahlt werden. Allerdings gibt es in Deutschlan­d Erziehungs­zeiten – und diese berücksich­tigt die Deutsche Rentenvers­icherung. Darunter fallen die ersten drei Lebensjahr­e des Kindes. Aber Achtung: Die Erziehungs­zeit kann nur einem Elternteil (ist automatisc­h der Mutter zugeordnet) angerechne­t werden, im Normalfall demjenigen, der das Kind erzieht.

● Reformen Das Familienmi­nisterium plant, das Elterngeld anzupassen, um es nach eigener Aussage „attraktive­r“zu gestalten. Nach einem Entwurf sollen Eltern während des Elterngeld­bezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Der Partnersch­aftsbonus soll flexibler werden: Eltern sollen 24 bis 32 Stunden arbeiten können. Laut Ministeriu­m wählen die Eltern so zwischen drei oder bis zu vier Tage pro Woche. Eltern von frühgebore­nen Kindern sollen einen Monat länger Elterngeld beziehen. ⓘ

Informatio­nen sind unter www.zbfs.bayern.de zu finden.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Wenn Nachwuchs ansteht, greift der Staat Eltern finanziell unter die Arme. Seit diesem Jahr wird in Bayern auch Krippengel­d gezahlt.

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