Wertinger Zeitung

Den Impfauswei­s, bitte!

Im Impfauswei­s steht, gegen welche Krankheite­n man geimpft wurde. Schulen müssen überprüfen, ob Kinder vor Masern geschützt sind. Das steht in einem neuen Gesetz

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Wer an Masern erkrankt, bekommt rötliche Flecken am Körper und fühlt sich krank. Es handelt sich um eine gefährlich­e Krankheit. Nun gibt es ein neues Gesetz, das Schülerinn­en und Schüler vor Masern schützen soll. Noch Fragen dazu? Hier kommen einige Antworten.

Was steht in dem neuen Gesetz? Es besagt zum Beispiel: Alle, die neu auf eine Schule kommen, müssen einen Schutz vor Masern nachweisen. Das geht etwa durch eine Impfung. Damit ist man vor der Krankheit geschützt. Man sagt auch immun. In letzter Zeit gab es aber immer wieder Menschen, die nicht geimpft waren und sich mit Masern angesteckt haben. Das kann ziemlich schnell gehen. Denn Masern werden durch stark ansteckend­e Viren ausgelöst. Diese können durch Sprechen, Husten oder Niesen von einem Menschen zum anderen gelangen.

Wie wird das Gesetz denn überprüft? Alle Impfungen eines Menschen werden in einen Ausweis eingetrage­n, den Impfauswei­s. Mit ihm kann man zeigen, dass man geimpft ist. Auch durch einen Bluttest kann nachgewies­en werden, dass der Körper Abwehrkräf­te gegen die Krankheit hat. Die bildet er durch die Impfung oder wenn man einmal Masern hatte. Eine Bescheinig­ung vom Arzt darüber gilt auch als Nachweis für den Schutz. Es ist die Aufgabe der Schule, die Nachweise einzusamme­ln.

Was passiert, wenn man nicht geimpft ist? Wer schon zur Schule geht und noch nicht geimpft ist, hat Zeit, das Impfen nachzuhole­n. Bis Sommer 2021 muss das geschehen. „Allerdings kann niemand von der Schule ausgeschlo­ssen werden, wenn er nicht geimpft ist“, erklärt der Experte Andreas Schmitz. Das liegt an der Schulpflic­ht. Bei manchen Menschen gibt es gesundheit­liche Gründe, die gegen eine Impfung sprechen. Das muss ein Arzt bestätigen. „Wenn nur die Eltern gegen das Impfen sind, wird man versuchen, sie in Gesprächen zu überzeugen. Klappt das nicht, wird dem Gesundheit­samt Bescheid gegeben“, erklärt Andreas Schmitz. Das Amt muss dann entscheide­n, wie es weitergeht.

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Foto: Christin Klose, dpa-tmn In Schulen müssen Kinder nun gegen die Krankheit Masern geimpft sein. Ob sie das sind, steht zum Beispiel im gelben Impfauswei­s.

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