Welche Aufgaben die Kommunen in Bayern haben
Wenn die Menschen in Bayern am Sonntag wählen, geht es um Bürgernähe und Basisdemokratie. 40 000 Mandate werden vergeben. 2056 Städte, Märkte und Gemeinden sowie 71 Landkreise bilden das Fundament der Verwaltung im Freistaat. Aber wofür sind die kommunalen Gremien und ihre Lokalpolitiker eigentlich zuständig?
● Städte und Gemeinden Sie kümmern sich um die alltäglichen Belange der Bürger. Sauberes Trinkwasser, Strom und Gas, Friedhöfe und eine
Feuerwehr wenn es brennt – dafür sind sie zuständig. Märkte und Freizeiteinrichtungen können die Gemeinden unterhalten, müssen dies aber nicht tun. Gleichzeitig werden ihnen staatliche Aufgaben übertragen wie die Vergabe von Pässen. Dabei steht es ihnen frei, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Das regelt das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die 25 kreisfreien Städte wie München, Augsburg und Ingolstadt, Kempten oder Memmingen übernehmen neben den kommunalen Aufgaben auch die der Landkreise.
● Bürgermeister Oberhaupt ist in den Gemeinden und kleineren Städten der Bürgermeister, in den kreisfreien Städten der Oberbürgermeister. Er leitet auch den Gemeinde- oder Stadtrat sowie die Verwaltung.
● Gemeinde- und Stadtrat „Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet“, wenn nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet, steht in der bayerischen Gemeindeordnung. In den Städten ist es der Stadtrat. Das Gremium hat je nach Einwohnerzahl zwischen 8 und 80 Mitglieder.
● Landkreise Die Landkreise übernehmen Aufgaben, mit denen die Gemeinden finanziell oder fachlich überfordert wären. Wenn ein neues Krankenhaus oder eine Schule gebraucht werden, kümmert sich zum Beispiel der Landkreis darum. Ebenso gehören der öffentliche Nahverkehr oder die Umwelt zu den Aufgaben. Freiwillig sind die Förderung der Denkmalpflege und der Bau von Theatern. Auch den Landkreisen werden Aufgaben vom Staat übertragen, sie unterhalten beispielsweise Rettungsdienste.
● Landrat Was für die Gemeinden oder Städte der Bürgermeister ist, ist für den Landkreis der Landrat. Er steht an der Spitze der Verwaltung und setzt Beschlüsse um. Außerdem kontrollieren die Landräte die Bürgermeister der nicht kreisfreien Städte.
● Kreistag Der Landrat wird vom Kreistag unterstützt. „Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwaltung“, heißt es in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern. Ihm gehören je nach Einwohnerzahl 50 bis 70 Mitglieder an. (dpa, AZ)