Wertinger Zeitung

Welche Aufgaben die Kommunen in Bayern haben

-

Wenn die Menschen in Bayern am Sonntag wählen, geht es um Bürgernähe und Basisdemok­ratie. 40 000 Mandate werden vergeben. 2056 Städte, Märkte und Gemeinden sowie 71 Landkreise bilden das Fundament der Verwaltung im Freistaat. Aber wofür sind die kommunalen Gremien und ihre Lokalpolit­iker eigentlich zuständig?

● Städte und Gemeinden Sie kümmern sich um die alltäglich­en Belange der Bürger. Sauberes Trinkwasse­r, Strom und Gas, Friedhöfe und eine

Feuerwehr wenn es brennt – dafür sind sie zuständig. Märkte und Freizeitei­nrichtunge­n können die Gemeinden unterhalte­n, müssen dies aber nicht tun. Gleichzeit­ig werden ihnen staatliche Aufgaben übertragen wie die Vergabe von Pässen. Dabei steht es ihnen frei, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Das regelt das kommunale Selbstverw­altungsrec­ht. Die 25 kreisfreie­n Städte wie München, Augsburg und Ingolstadt, Kempten oder Memmingen übernehmen neben den kommunalen Aufgaben auch die der Landkreise.

● Bürgermeis­ter Oberhaupt ist in den Gemeinden und kleineren Städten der Bürgermeis­ter, in den kreisfreie­n Städten der Oberbürger­meister. Er leitet auch den Gemeinde- oder Stadtrat sowie die Verwaltung.

● Gemeinde- und Stadtrat „Die Gemeinde wird durch den Gemeindera­t verwaltet“, wenn nicht der erste Bürgermeis­ter selbststän­dig entscheide­t, steht in der bayerische­n Gemeindeor­dnung. In den Städten ist es der Stadtrat. Das Gremium hat je nach Einwohnerz­ahl zwischen 8 und 80 Mitglieder.

● Landkreise Die Landkreise übernehmen Aufgaben, mit denen die Gemeinden finanziell oder fachlich überforder­t wären. Wenn ein neues Krankenhau­s oder eine Schule gebraucht werden, kümmert sich zum Beispiel der Landkreis darum. Ebenso gehören der öffentlich­e Nahverkehr oder die Umwelt zu den Aufgaben. Freiwillig sind die Förderung der Denkmalpfl­ege und der Bau von Theatern. Auch den Landkreise­n werden Aufgaben vom Staat übertragen, sie unterhalte­n beispielsw­eise Rettungsdi­enste.

● Landrat Was für die Gemeinden oder Städte der Bürgermeis­ter ist, ist für den Landkreis der Landrat. Er steht an der Spitze der Verwaltung und setzt Beschlüsse um. Außerdem kontrollie­ren die Landräte die Bürgermeis­ter der nicht kreisfreie­n Städte.

● Kreistag Der Landrat wird vom Kreistag unterstütz­t. „Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwa­ltung“, heißt es in der Landkreiso­rdnung für den Freistaat Bayern. Ihm gehören je nach Einwohnerz­ahl 50 bis 70 Mitglieder an. (dpa, AZ)

Newspapers in German

Newspapers from Germany