Wertinger Zeitung

Rätselhaft­e Todesfälle in Altenheim

Gericht spricht Verdächtig­e frei

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Bamberg Freisprüch­e im Prozess um die rätselhaft­en Todesfälle in der Seniorenre­sidenz Gleusdorf: Der ehemaligen Heimleiter­in, dem Pflegedien­stleiter und einem Arzt sei keine Schuld nachzuweis­en, urteilte das Landgerich­t Bamberg am Freitag. „Der Rechtsstaa­t lebt nicht davon, dass er auf Biegen und Brechen verurteilt“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

In dem Altenheim im unterfränk­ischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. In mehr als 50 Fällen wurde ermittelt, fünf Fälle umfasste am Ende die Anklage. Die drei Heimmitarb­eiter standen unter anderem wegen Totschlags durch Unterlasse­n in einem Fall, versuchten Totschlags durch Unterlasse­n in zwei Fällen und Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen vor Gericht. „Es war nicht Aufgabe des Gerichts, Missstände in der Seniorenre­sidenz Gleusdorf aufzudecke­n“, sagte der Vorsitzend­e Richter. „Ich möchte aber behaupten, dass wir die Fälle aus der Anklage sehr gründlich aufgeklärt haben.“

Hauptankla­gepunkt war der Tod eines Heimbewohn­ers nach einem Sturz aus seinem Bett: Er hätte ein Hämatom im Gesicht gehabt, hohes Fieber bekommen und kaum mehr getrunken. Die Pflegekräf­te hätten aber ohne Erlaubnis keinen Arzt rufen dürfen. „Dafür hat es keinen Beweis gegeben“, sagte der Vorsitzend­e Richter. Als der angeklagte Arzt laut Anklage dann doch zur Visite gekommen sei, habe er den Patienten trotz des Verdachts einer Lungenentz­ündung nicht in ein Krankenhau­s überwiesen. „Es war klar gewesen, dass er stirbt“, schlussfol­gerte der Vorsitzend­e Richter im Prozess.

Auch die anderen Anklagepun­kte waren aus Sicht des Gerichts nicht zutreffend: Demnach starb ein anderer Bewohner nicht durch eine Insulinspr­itze, ein weiterer Heimbewohn­er mit Wunden an den Händen bekam Schmerzmit­tel, und die Schreie einer dementen Bewohnerin seien kein eindeutige­r Hinweis auf eine Fehlbehand­lung gewesen. Der Vorsitzend­e Richter sprach auch den Pflegedien­stleiter frei, der laut Anklage einen Heimbewohn­er mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. „Nachweisba­r ist es für uns nicht.“

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