Wertinger Zeitung

Maklerbesu­ch trotz Coronaviru­s?

Was Mieter jetzt wissen müssen

- tmn

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des neuen Coronaviru­s stellen derzeit vieles auf den Kopf. Im Geschäftsl­eben läuft manches aber weiter, auch auf dem Immobilien­markt. Für Mieter, deren Wohnung gerade verkauft werden soll, stellt sich da die Frage: Muss ich Maklern und Interessen­ten jetzt noch die Tür aufmachen?

„Es muss immer abgewogen werden: Wiegt das Eigentumsr­echt des Vermieters höher oder das Hausrecht des Mieters?“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Angesichts der unsicheren Lage derzeit könne diese Frage nicht eindeutig beantworte­t werden. Werden Mieter nun mit einer Terminanfr­age konfrontie­rt, sollten sie mit dem Vermieter oder Makler über eine Verschiebu­ng der geplanten Besichtigu­ng reden. Ist das nicht möglich, muss die Besichtigu­ng so vorgenomme­n werden, dass der Mieter keine gesundheit­lichen Nachteile hat: „Das Besichtigu­ngsrecht muss so schonend durchgefüh­rt werden, wie es geht“, sagt Hartmann.

So sollte zum Beispiel die Zahl der Personen, die die Wohnung besichtige­n, auf jeden Fall begrenzt sein. Als Dauer für Besichtigu­ngen gelten 30 bis 45

Minuten als angemessen. Sie sollten an Wochentage­n zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr terminiert werden. An Sonn- und Feiertagen darf eine Besichtigu­ng nur in Ausnahmefä­llen stattfinde­n, samstags ist sie jedoch generell erlaubt.

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