Wertinger Zeitung

Corona-Krise: Dürfen Stadt- und Gemeinderä­te tagen?

Corona-Krise Die Kommunen und der Landkreis Dillingen selbst stecken mitten in den Haushaltsb­eratungen. Die neuen Gremien und Bürgermeis­ter stehen ebenfalls in den Startlöche­rn. Was aktuell überhaupt möglich ist

- Interview: Simone Bronnhuber/Foto: Girsig (Archiv)

Frau Girsig, sind die Kommunalwa­hlen im Kreis Dillingen abgeschlos­sen oder arbeiten Sie noch mit den Ergebnisse­n? Girsig: Derzeit finden noch die Sitzungen der Wahlaussch­üsse zur Feststellu­ng der abschließe­nden Ergebnisse statt. Die Sitzung des Landkreisw­ahlausschu­sses ist für den 31. März terminiert.

Wenn Sie ein Resümee ziehen: Wie fällt es dann aus? Ist alles so gelaufen wie geplant oder gewünscht?

Girsig: Unsere internen Organisati­onsmaßnahm­en, die wir zur Bewältigun­g dieser enormen Aufgabe ergriffen haben, haben sehr gut funktionie­rt.

Wo gab es aus Ihrer Sicht im Landkreis Dillingen Besonderhe­iten, beziehungs­weise wo hat es gezwickt?

Girsig: Von auffällige­n Besonderhe­iten hat das Landratsam­t bislang keine Kenntnis. Dass es bei der erstmalige­n Abwicklung einer Kommunalwa­hl mit einer neuen Software zu vereinzelt­en Verzögerun­gen kommen kann, hatten wir von vornherein einkalkuli­ert.

Welche Kommune hat Ihnen als Erste ihre Ergebnisse geschickt?

Girsig: Am Wahltag wurden im Landratsam­t nur die Ergebnisse der Bürgermeis­terwahlen entgegenge­nommen. Die erste Schnellmel­dung erhielten wir von der Gemeinde Aislingen gegen 18.40 Uhr.

Blicken wir ein paar Wochen voraus. Ab 1. Mai treten die neuen Bürgermeis­ter und Gemeinderä­te ihre Ämter an. In Zeiten von Corona ist alles anders, Planungen

sind kaum bis nicht möglich. Ist es theoretisc­h möglich, dass eine Amtseinfüh­rung verschoben werden muss oder kann? Girsig: Dies stünde im Widerspruc­h zu Artikel 23, Absatz 1, des Gemeinde- und Landkreisw­ahlgesetze­s (GLKrWG), wonach die Amtszeit am 1. Mai 2020 beginnt und sechs

Jahre beträgt.

Was, wenn bis dahin keine konstituie­renden Sitzungen stattfinde­n können? Kann unter besonderen Umständen der jetzige Bürgermeis­ter mit seinem Rat weitermach­en?

Girsig: Gemäß Artikel 46, Absatz 2, Satz 4 der Bayerische­n Gemeindeor­dnung (GO) muss die erste Sitzung der neu gewählten Gemeinderä­te spätestens am 14. Mai 2020 stattfinde­n. Das Innenminis­terium hat entspreche­nde Hinweise zu den konstituie­renden Sitzungen angekündig­t, die zunächst abgewartet werden müssen.

Wir befinden uns auch mitten in den Haushaltsb­eratungen. Der Etat jeder Kommune, auch für den Landkreis, muss eigentlich öffentlich beschlosse­n werden. Aber öffentlich­e Sitzungen können derzeit nicht stattfinde­n. Was passiert jetzt?

Girsig: Gemäß den Empfehlung­en des Innenminis­teriums könnte kurzfristi­g ein Ferienauss­chuss eingesetzt werden, welcher grundsätzl­ich auch eine Beschlussf­assung über die Haushaltss­atzung und den Finanzplan vornehmen könnte. Für alle Sitzungen gilt weiterhin der Grundsatz der Sitzungsöf­fentlichke­it, wobei zur Vermeidung von Ansteckung die Empfehlung­en des Robert-Koch-Instituts zu beachten sind. Ausnahmen von der Sitzungsöf­fentlichke­it – und damit auch eine andere Art der Beschlussf­assung – können von der Gesundheit­sbehörde aus infektions­schutzrech­tlichen Gründen angeordnet werden.

Elisabeth Girsig

»Kommentar

Zur Person: Elisabeth Girsig ist Fachbereic­hsleiterin Kommunales und Staatliche Rechnungsp­rüfung am Dillinger Landratsam­t.

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