Corona-Krise: Dürfen Stadt- und Gemeinderäte tagen?
Corona-Krise Die Kommunen und der Landkreis Dillingen selbst stecken mitten in den Haushaltsberatungen. Die neuen Gremien und Bürgermeister stehen ebenfalls in den Startlöchern. Was aktuell überhaupt möglich ist
Frau Girsig, sind die Kommunalwahlen im Kreis Dillingen abgeschlossen oder arbeiten Sie noch mit den Ergebnissen? Girsig: Derzeit finden noch die Sitzungen der Wahlausschüsse zur Feststellung der abschließenden Ergebnisse statt. Die Sitzung des Landkreiswahlausschusses ist für den 31. März terminiert.
Wenn Sie ein Resümee ziehen: Wie fällt es dann aus? Ist alles so gelaufen wie geplant oder gewünscht?
Girsig: Unsere internen Organisationsmaßnahmen, die wir zur Bewältigung dieser enormen Aufgabe ergriffen haben, haben sehr gut funktioniert.
Wo gab es aus Ihrer Sicht im Landkreis Dillingen Besonderheiten, beziehungsweise wo hat es gezwickt?
Girsig: Von auffälligen Besonderheiten hat das Landratsamt bislang keine Kenntnis. Dass es bei der erstmaligen Abwicklung einer Kommunalwahl mit einer neuen Software zu vereinzelten Verzögerungen kommen kann, hatten wir von vornherein einkalkuliert.
Welche Kommune hat Ihnen als Erste ihre Ergebnisse geschickt?
Girsig: Am Wahltag wurden im Landratsamt nur die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen entgegengenommen. Die erste Schnellmeldung erhielten wir von der Gemeinde Aislingen gegen 18.40 Uhr.
Blicken wir ein paar Wochen voraus. Ab 1. Mai treten die neuen Bürgermeister und Gemeinderäte ihre Ämter an. In Zeiten von Corona ist alles anders, Planungen
sind kaum bis nicht möglich. Ist es theoretisch möglich, dass eine Amtseinführung verschoben werden muss oder kann? Girsig: Dies stünde im Widerspruch zu Artikel 23, Absatz 1, des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG), wonach die Amtszeit am 1. Mai 2020 beginnt und sechs
Jahre beträgt.
Was, wenn bis dahin keine konstituierenden Sitzungen stattfinden können? Kann unter besonderen Umständen der jetzige Bürgermeister mit seinem Rat weitermachen?
Girsig: Gemäß Artikel 46, Absatz 2, Satz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) muss die erste Sitzung der neu gewählten Gemeinderäte spätestens am 14. Mai 2020 stattfinden. Das Innenministerium hat entsprechende Hinweise zu den konstituierenden Sitzungen angekündigt, die zunächst abgewartet werden müssen.
Wir befinden uns auch mitten in den Haushaltsberatungen. Der Etat jeder Kommune, auch für den Landkreis, muss eigentlich öffentlich beschlossen werden. Aber öffentliche Sitzungen können derzeit nicht stattfinden. Was passiert jetzt?
Girsig: Gemäß den Empfehlungen des Innenministeriums könnte kurzfristig ein Ferienausschuss eingesetzt werden, welcher grundsätzlich auch eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Finanzplan vornehmen könnte. Für alle Sitzungen gilt weiterhin der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit, wobei zur Vermeidung von Ansteckung die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten sind. Ausnahmen von der Sitzungsöffentlichkeit – und damit auch eine andere Art der Beschlussfassung – können von der Gesundheitsbehörde aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet werden.
Elisabeth Girsig
»Kommentar
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Zur Person: Elisabeth Girsig ist Fachbereichsleiterin Kommunales und Staatliche Rechnungsprüfung am Dillinger Landratsamt.