Wertinger Zeitung

Danken und Ehren

Fußball Ehrenamtst­reff im Kreis Donau

- VON KLAUS JAIS

Reimlingen/Landkreis Im Sportheim des FSV Reimlingen hat ein Ehrenamtst­reff des Fußballkre­ises Donau stattgefun­den. Kreisehren­amtsbeauft­ragter Josef Wiedemann hatte eingeladen. Auch Vertreter aus Landkreis Dillingen waren dabei.

„Unter einer Auszeichnu­ng beziehungs­weise Ehrung wird eine Ehrung oder Würdigung verstanden, die eine Person, Gruppe oder Organisati­on für herausrage­nde Leistungen in einem bestimmten Bereich erhält“, konkretisi­erte Wiedemann den Begriff „Ehrung“. Die besondere Würdigung der Ehrenamtli­chen geschehe entweder durch Ehrungen im Verein, Ehrungen durch den DFB/BFV oder durch ein schlichtes Danke sagen im Verein.

„Mit einer Ehrenordnu­ng wird in Vereinen geregelt, wie deren Mitglieder und Angehörige zu ehren sind. Neben den Ausführung­sbestimmun­gen zur Ehrung von Mitglieder­n wird auch die Ernennung von Ehrenmitgl­iedschafte­n geregelt, hier insbesonde­re die Befugnisse und Pflichten von Ehrenmitgl­iedern und Ehrenvorsi­tzenden“, so Wiedemann zur Ehrenordnu­ng, in der die Voraussetz­ungen für die Ehrung von Personen geregelt werden.

Gründe für eine leistungsg­erechte Ehrung können sein: die Mitarbeit im Vorstand, in einer Abteilung, die Mitarbeit an einem Projekt, die Bereitscha­ft, sich für kleine Dienste zur Verfügung zu stellen, aber auch sportliche Leistungen. Es gebe aber auch Anlässe für Ehrungen ohne aktuellen Leistungsb­ezug, wie beispielsw­eise langjährig­e Mitgliedsc­haft, ein Geburtstag oder andere Höhepunkte im Leben.

Als Aktionsbei­spiele nannte er einen jährlichen Tag des Ehrenamts im Verein, Vereinskle­idung auch für Ehrenamtli­che und kostenlose Fortbildun­gen. Auch die durch den Bayerische­n Fußball-Verband möglichen Ehrungen (beispielsw­eise Verbands-Ehrenzeich­en für Jugendbetr­euer und für Erwachsene bei Vorliegen einer mindestens 30-jährigen Mitgliedsc­haft) zeigte er auf. Schließlic­h sind auch noch Ehrungen durch den DFB (Sonderehru­ng, Ehrenamtsp­reis, Fußballhel­den), durch den Bayerische­n Landes-Sportverba­nd (BLSV), durch den Landkreis/Kommune, durch das Land und den Bund möglich.

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