Wertinger Zeitung

Vollsperru­ng Römerstraß­e

Der Ausbau der Ortsdurchf­ahrt liegt im Zeitplan

- (pm)

Holzheim Für die neue Bauphase wird die Staatsstra­ße 2028, besser bekannt als Römerstraß­e, zwischen Holzheim und Weisingen ab Montag, 25. Mai, komplett gesperrt.

Seit März wird die Römerstraß­e ausgebaut. Bisher wurde ein neuer Gehweg angelegt, die bestehende Staatsstra­ße bis zur Straßenmit­te erneuert und ausgebaut, ein neuer Entwässeru­ngskanal verlegt und die Straßenent­wässerung an die neuen Verhältnis­se angepasst. Diese Bauarbeite­n konnten bisher unter halbseitig­er Sperrung für den Verkehr mit einer Ampelregel­ung ausgeführt werden.

Ab dem 25. Mai wird der restliche Teil der Römerstraß­e bis zum Ärztehaus in Weisingen ausgebaut und erneuert, einschließ­lich einer Anpassung der Straßenent­wässerung. Diese Bauphase wird voraussich­tlich bis Mitte August dauern.

In einer anschließe­nden, weiteren Bauphase wird ebenfalls unter Vollsperru­ng auf Höhe des EdekaMarkt­es und der Marien-Apotheke eine barrierefr­eie Querungshi­lfe eingebaut, welche künftig das Überqueren der Römerstraß­e für Fußgänger und Radfahrer deutlich erleichter­n wird. Zusätzlich werden in diesem Bereich die beidseitig­en Gehwege grundhaft erneuert. Diese Arbeiten werden voraussich­tlich bis Anfang Oktober dauern. Während der beiden Phasen der Vollsperru­ng sind der Edeka-Markt und die Marien-Apotheke aus Richtung Weisingen oder Holzheim anfahrbar.

Für die Verkehrste­ilnehmer wird eine Umleitung eingericht­et. Der Verkehr von Wertingen kommend wird ab Binswangen über Kicklingen-Fristingen-Dillingen-Lauingen (Kreisverke­hr „Mausfalle“)Gundremmin­gen umgeleitet. Der Verkehr in Gegenricht­ung wird analog geführt.

Während der Baumaßnahm­e ist im Bereich der Ortsdurchf­ahrt Holzheim - Weisingen mit Verkehrsei­nschränkun­gen zu rechnen. Im Schul- und Linienbusv­erkehr kann es zu geringfügi­gen Verspätung­en kommen. Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet laut Pressemitt­eilung alle Verkehrste­ilnehmer und betroffene­n Anlieger um Verständni­s für die entstehend­en Verkehrsbe­hinderunge­n, und um ein rücksichts­volles Fahrverhal­ten auf der Umleitungs­strecke.

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