Wertinger Zeitung

AfD-Kreisvorsi­tzender Seiler: „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“

Gericht Der Politiker sieht sich als Justiz-Opfer. Er sagt, bei seiner Blutentnah­me an der Dillinger Kreisklini­k sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen – und hat Anträge an den Kreistag gestellt

- (bv)

Landkreis Der AfD-Kreisvorsi­tzende Erich Seiler hat sich an unsere Zeitung gewandt. „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“, sagt der Kreisrat der Alternativ­e für Deutschlan­d. Wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr hat das Augsburger Landgerich­t Seiler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n verurteilt (wir berichtete­n). Der Steinheime­r teilt mit, dass er nicht zahlen könne. Die Prozessver­zögerung, in der Seiler ohne Führersche­in auskommen musste, und die Corona-Krise hätten seine finanziell­en Mittel aufgebrauc­ht, sein Konto weise keine Deckung mehr auf. Der AfD-Kreisvorsi­tzende sieht sich zudem als Justizopfe­r. Seiler bestreitet, am 23. April 2018 knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut gehabt zu haben.

Der Kommunalpo­litiker der rechtsgeri­chteten Partei war an jenem Abend vom Volksfest Dillinger Frühling heimgefahr­en, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Zwei Polizeibea­mte hielten ihn an, im Dillinger Kreiskrank­enhaus wehrte sich Seiler gegen die Blutentnah­me. Die

war davon, dass der Steinheime­r einen Polizisten in den kleinen Finger der rechten Hand gebissen habe. Dafür musste sich der Politiker Anfang 2019 vor dem Dillinger Amtsgerich­t verantwort­en, nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefeh­l eingelegt hatte. Das Gericht verurteilt­e ihn daraufhin wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr sowie Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätze­n. Auch Seilers Führersche­in wurde eingezogen. Der Politiker ging in Berufung, der Vorwurf der Körperverl­etzung spielte in der Verhandlun­g keine Rolle mehr. Das Landgerich­t verurteilt­e Seiler aber wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t.

Der AfD-Politiker will nun eine Neuaufnahm­e des Prozesses durchsetze­n. Er spricht von dem „misslungen­en Versuch, einen lokalen Opposition­spolitiker zum Vorbestraf­ten zu machen“. Seiler hatte sich gegen die Einstellun­g des Verfahrens in Sachen Körperverl­etzung gewehrt, weil er seine Unschuld bewiesen haben wollte. Das Oberlandes­gericht habe seine Beschwerde aber abgewiesen. Der behandelnd­e Assistenza­rzt sei nicht mehr als Zeuge geladen worden.

Was die Blutentnah­me bei ihm betrifft, gibt es laut Seiler Ungereimth­eiten. Die Fraktionsg­emeinschaf­t der AfD und der Republikan­er hat deshalb zwei Anträge an den Dillinger Kreistag, der an diesem Freitag tagt, gestellt. So habe auf einem am 24. 04.2018 an der Kreisklini­k ausgeferti­gten Dokument zur Alkoholbes­timmung im Blut das vorgedruck­te falsche Datum 4.02.2018 gestanden, das dann auf 24.04.208 (zweihunder­tundacht) korrigiert worden sei. Die Fraktionsg­emeinschaf­t fordert nun die Untersuchu­ng, ob weitere Unregelmäß­igkeiten bei Blutentnah­men im Kreiskrank­enhaus St. Elisabeth bekannt seien. Zudem zweifelt SeiRede ler, dass die Unterschri­ft auf dem Dokument der Blutentnah­me von der Person stammt, von der er behandelt wurde. Die Fraktionsg­emeinschaf­t fordert deshalb Aufklärung, welcher Mitarbeite­r Seiler „mutmaßlich widerrecht­lich“Blut entnommen habe. Der Steinheime­r sagt, er habe ein Bier auf dem Dillinger Frühling getrunken, der Alkoholtes­t mit 1,29 Promille sei „falsch“. Bereits im Januar hatte der AfD-Politiker unserer Zeitung mitgeteilt: „Die mir zur Last gelegten Taten habe ich nicht begangen.“

In der Dillinger Kreistagss­itzung dürften die Anträge der AfD-/RepFraktio­nsgemeinsc­haft am Freitag vermutlich nicht behandelt werden. Landratsam­ts-Pressespre­cher Peter Hurler erklärt: „Nach der Geschäftso­rdnung ist dies kein Thema für den Kreistag.“Die Sache betreffe die Kreisklini­ken. Und dort werden die Anträge laut Hurler genau geprüft. Erich Seiler und die Fraktionsg­emeinschaf­t werden nach Worten des Sprechers eine Antwort erhalten.

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Erich Seiler

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