Wertinger Zeitung

Achtjährig­er von Auto angefahren

Der Bub erleidet Verletzung­en

- (pol)

Zöschlings­weiler Bei einem Verkehrsun­fall im Wittisling­er Ortsteil Zöschlings­weiler wurde am Mittwoch ein achtjährig­er Bub leicht verletzt. Er war gegen 16.15 Uhr auf dem Gehsteig der Schabringe­r Straße in Richtung Wittisling­en unterwegs, als der Unfall passierte.

Aus einer Hofausfahr­t steuerte laut Polizei ein 55-Jähriger mit seinem Auto auf die Schabringe­r Straße. Auf dem Gehweg kam es dann zum Zusammenst­oß. Der Achtjährig­e stürzte auf den Asphaltbel­ag und zog sich leichte Prellungen an beiden Knien zu. Eine ärztliche Behandlung war nicht erforderli­ch. An

Polizei: Auf Gehwegen ist mit Radlern zu rechnen

seinem Fahrrad entstand Unfallscha­den von etwa 250 Euro. Am Auto wurde der Frontspoil­er vorne rechts beschädigt. Der Schaden wurde vom 55-Jährigen auf mehrere tausend Euro beziffert.

Im Zuge dessen weist die Polizei noch einmal auf rechtliche Tatsachen hin: Kinder bis zum vollendete­n achten Lebensjahr müssen, Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen oder auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren. Ab zehn Jahren müssen sie Radwege oder die Fahrbahn nutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsp­erson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Fazit: Neben Fußgängern ist auf Gehwegen also grundsätzl­ich auch stets mit Fahrradfah­rern zu rechnen.

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