Wertinger Zeitung

Ulmensterb­en: Es gibt doch ein Nachspiel

Eingriff Eine Reihe alter Bäume ist in Blindheim auf einem Privatgrun­dstück abgesägt worden. War das in Ordnung? Der Bund Naturschut­z sagt Nein – und bekommt recht

- VON SIMONE BRONNHUBER

Blindheim Die Diskussion um die Ulmen, die in Blindheim auf einem Privatgrun­dstück gefällt worden sind, hört nicht auf. Und die Fakten haben sich geändert. Wie berichtet, haben die Recherchen der Unteren Naturschut­zbehörde im Landratsam­t Dillingen ergeben, dass die Aktion des Eigentümer­s ein Eingriff in die Natur gewesen sei, der – so formuliert­e es die zuständige Juristin Christa Marx – vermeidbar gewesen wäre. Aber: „Die Ulmen standen im

Außenberei­ch, die Gemeinde hat keine Baumschutz­satzung, es ist dort kein Biotop und es handelte sich auch nicht um Einzelbaum­denkmäler“, sagte Marx vergangene Woche nach den internen Recherchen. Mit dem Ergebnis, dass das Fällen der Ulmen für den Verursache­r wohl keinerlei Folgen haben könnte.

Doch das Blatt hat sich komplett gewendet – weil Mitglieder des Bund Naturschut­z (BN) ebenfalls recherchie­rt haben. Mit dem Ergebnis: Die Ulmen hätten nicht gefällt werden dürfen. Dieter Leippert vom BN und wohnhaft in Unterglauh­eim hat die gefällten Bäume vor Ort selbst angeschaut und sagt: „Die Bäume haben nicht so ausgeschau­t, als wären sie krank gewesen.“Ein Luftbild, das die Situation rund um das Grundstück in der Nähe des Blindheime­r Bahnhofs von oben zeigt, mache laut Leippert aus Sicht des BN „zweifelsfr­ei ersichtlic­h, dass die gefällten Ulmen Bestandtei­l des geschützte­n Biotopes 7329-0062 ‚Gehölze um den Blindheime­r Bahnhof‘ sind.“

Und Leippert und der Bund Naturschut­z haben recht, wie Juristin Christa Marx am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. Sie sagt: „Es ist tatsächlic­h so. Wir haben übersehen, dass die Ulmen Teil des Gehölzes sind. Es war unser Versehen.“Die Untere Naturschut­zbehörde sei deshalb erneut vor Ort in Blindheim gewesen. So sei nun auch klar, dass es sogar sechs Ulmen waren, die ohne Genehmigun­g gefällt worden seien. Laut Marx gibt es eine Biotopkart­ierung, die auch die „hohe Baumhecke mit lockerem Strauchsch­nitt“umfasst. Als Baumart werde unter anderem die Ulme genannt. „Deswegen werden wir nun wegen Eingriffs in Natur und Landschaft gegen den Eigentümer ermitteln. Es wird von uns ein Anhörungss­chreiben wegen einer Ordnungswi­drigkeit verschickt. Der Eigentümer bekommt dann Gelegenhei­t, sich zu melden“, erklärt Christa Marx.

Dass die Bäume absichtlic­h gefällt und damit Natur mutwillig zerstört worden sei, so weit wolle Dieter Leippert nicht gehen. Er vermutet, dass diese Aktion aus Unachtsamk­eit passiert sei. „Ich kenne aber den Hintergrun­d nicht“, sagt er.

Es ändere auch nichts an der Tatsache, dass die Ulmen schützensw­ert gewesen wären. „Es ist ein Heckenzug und Hecken gelten als schützende­r Landschaft­sbestandte­il. Für bestimmte Tierarten sind sie von großer Bedeutung“, sagt der Fachmann. Dazu zählen unter anderem die Fledermäus­e. Laut Leippert haben ältere Ulmen Aushöhlung­en und Baumrindea­bspaltunge­n – „die Wohnungen der Fledermäus­e“.

Der Bund Naturschut­z kritisiert in diesem Zusammenha­ng die generelle Arbeit der Unteren Naturschut­zbehörde (UNB) des Landkreise­s Dillingen. Leippert sagt: „Nach unserer Auffassung geht die UNB derzeit sehr leichtfert­ig mit Ausnahmege­nehmigunge­n für geschützte Bereiche um. Wir sind der Meinung, dass es oftmals zu freizügig gehandhabt wird.“

Es war eine geschützte Hecke

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Foto: Herbert Leser (Symbol) In Blindheim wurden sechs alte Ulmen umgesägt. Wie sich jetzt herausstel­lte, hätte es dafür eine Genehmigun­g gebraucht.

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