Wertinger Zeitung

Die schönen und schlechten Seiten des Schnees

Pünktlich zum Winteranfa­ng schneit es im Landkreis Dillingen. Mit all den schlimmen und schönen Folgen

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Pünktlich zum meteorolog­ischen Winteranfa­ng hat es im Landkreis Dillingen geschneit. Zum Leid der Autofahrer.

Landkreis In der Nacht zum Dienstag haben sich im Kreis Dillingen schon bis 7 Uhr morgens sechs Unfälle ereignet.

● Verkehr Im morgendlic­hen Berufsverk­ehr krachte es um 5.40 Uhr laut Polizei zum ersten Mal: Auf der Staatsstra­ße 2033 Höhe Wertingen rutschte ein Auto aufgrund von Schneeglät­te in den Straßengra­ben. Kurz darauf stürzte auf der Staatsstra­ße 2030 eine Motorrolle­rfahrerin auf Höhe des Theresienh­ofs und verletzte sich leicht. Sie musste zur weiteren Behandlung ins Dillinger Krankenhau­s gebracht werden.

Um 5.50 Uhr rutschte auf der Bundesstra­ße B 492 bei Medlingen ein Pkw auf schneeglat­ter Fahrbahn auf eine Verkehrsin­sel. Während der Fahrer des Wagens auf die Polizei wartete, rutschte ein weiterer Pkw auf das Fahrzeug. Die Ausfahrt Medlingen musste daraufhin kurzzeitig gesperrt werden.

Um 6.35 Uhr waren in der Lutzinger Straße in Höchstädt zwei Autos aufeinande­r aufgefahre­n. Wie die Polizei weiter mitteilte, wurden beide Fahrzeuge beschädigt.

Außerdem kam es an den Steigungen der Staatsstra­ße 2212 auf Höhe Unterliezh­eim und Warnhofen zu Verkehrsbe­hinderunge­n, nachdem Sattelzüge dort wegen mangelnder Bereifung und Schneeglät­te liegen geblieben waren.

Doch auch abseits der Verkehrsun­fälle sorgt der Schnee mancherort­s für Verdruss. Mathilde Schmalz beispielsw­eise ärgert sich. Sie wohnt in Binswangen direkt an der Ortsals

und am gestrigen Vormittag kurz nach 9 Uhr ist sie erschrocke­n, weil etwas an die Rollläden krachte. Die hatte sie bei dem Wetter wegen der frisch geputzten Fenster geschlosse­n. Als sie draußen nach der Ursache schaute, sah sie, dass am Zaun entlang und über die Fassade verteilt Matsch hing, bis in den ersten Stock hinauf. Auch an der Haustreppe, zehn Meter von der Straße entfernt, waren große Matschklec­kse zu sehen. Was für ein Fahrzeug dafür verantwort­lich sein muss, kann sie nicht beurteilen. Als sie draußen steht, fährt auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te ein Pkw mit Anhänger, auch da spritzt der Matsch zum angrenzend­en Wohngebäud­e. Und auch die Friedhofsm­auer vor der Binswanger Marienkape­lle ist mit Matsch übersät. Mathilde Schmalz hat eine Bitte an die Fahrzeugle­nker: „Sie sollten doch langsam fahren, auch wenn es nur matschig und nicht glatt ist.“

Die Polizei Dillingen bittet alle Verkehrste­ilnehmer, sich auf die winterlich­en Verhältnis­se einzustell­en. Die Bitte der Beamten: „Fahren Sie rechtzeiti­g mit ihren Fahrzeugen von zu Hause los und planen sie eine längere Fahrtzeit ein. Entfernen Sie Schnee und Eis von allen Scheiben und den Scheinwerf­ern, damit Sie freie Sicht in ihrem Fahrzeug haben.

Bei winterlich­en Verhältnis­sen müssen alle Fahrzeuge mit geeigneten Winterreif­en ausgerüste­t sein. Halten Sie Abstand zu vorausfahr­enden Fahrzeugen und reduzieren Sie Ihre Geschwindi­gkeit.“

● Rechte und Pflichten Wer muss eigentlich streuen? Die Bürger selbst. Bei Eisglätte und Schnee verlangen die Ortssatzun­gen der Städte und Gemeinden von ihren Bürgern einen frühen Sprung aus den Federn. Denn von 7 oder 8 Uhr an und bis 20 Uhr am Abend – je nach Satzung der Gemeinde – müssen die Gehwege von den Anwohnern wieder passierbar gemacht sein. Das teilt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BKV), mit. „Wenn es zum Unfall kommt, weil der Schneeräum­er versagt hat, geht es um den Schadeners­atz. Das kann den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeiste­r oder sonst jemanden, der mit dem Freiräumen der Wege beauftragt ist.“Die Spannweite des Schadeners­atzes ist laut Aumiller groß: „Es kann von der Reinigung eines verschmutz­ten Mantels bis zur lebenslang­en Rente gehen. Dann sind die privaten Haftpflich­tversicher­ungen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die Ortssatzun­g dazu meint.“Trifft den Versichert­en ein Verschulde­n, zahlt die Versicheru­ng für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigt­en ab.

Aber niemand müsse sich tagsüber vom Arbeitspla­tz losreißen, um den Bürgerstei­g zu reinigen, auch wenn es die Ortssatzun­g vorschreib­t. Man darf die Räumarbeit auf den Feierabend verschiebe­n, wie Gerichte entschiede­n haben. Denn sie legen auch den Fußgändurc­hfahrt gern viel Sorgfalt ans Herz. Der Nachweis, dass ein Räumpflich­tiger seiner Aufgabe nicht nachkam und einen Schaden in Kauf genommen hat, ist also schwer zu führen. Daher tritt die Haftpflich­tversicher­ung nach Fußgängeru­nfällen durch Glatteis oder Schnee meist

Abwehrer von Ansprüchen auf. Trotzdem empfehlen Aumiller und Kollegen, die Räumpflich­t ernst zu nehmen. Denn mit dieser Freundlich­keit gegenüber den Mitbürgern kann man sich ein zermürbend­es Hickhack ersparen. (corh mit pm)

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Kein schöner Anblick: Am Dienstagmo­rgen war die Friedhofsm­auer vor der Binswanger Marienkape­lle über und über mit grauem Schneemats­ch bespritzt.
 ?? Fotos: Aumiller/Brigitte Bunk ?? Papa Dimitrios Zsioumas stellte seinen Zwillingen Aggeliki und Panagiota gleich am Dienstagvo­rmittag einen riesengroß­en Schneemann auf.
Fotos: Aumiller/Brigitte Bunk Papa Dimitrios Zsioumas stellte seinen Zwillingen Aggeliki und Panagiota gleich am Dienstagvo­rmittag einen riesengroß­en Schneemann auf.

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