Die schönen und schlechten Seiten des Schnees
Pünktlich zum Winteranfang schneit es im Landkreis Dillingen. Mit all den schlimmen und schönen Folgen
Pünktlich zum meteorologischen Winteranfang hat es im Landkreis Dillingen geschneit. Zum Leid der Autofahrer.
Landkreis In der Nacht zum Dienstag haben sich im Kreis Dillingen schon bis 7 Uhr morgens sechs Unfälle ereignet.
● Verkehr Im morgendlichen Berufsverkehr krachte es um 5.40 Uhr laut Polizei zum ersten Mal: Auf der Staatsstraße 2033 Höhe Wertingen rutschte ein Auto aufgrund von Schneeglätte in den Straßengraben. Kurz darauf stürzte auf der Staatsstraße 2030 eine Motorrollerfahrerin auf Höhe des Theresienhofs und verletzte sich leicht. Sie musste zur weiteren Behandlung ins Dillinger Krankenhaus gebracht werden.
Um 5.50 Uhr rutschte auf der Bundesstraße B 492 bei Medlingen ein Pkw auf schneeglatter Fahrbahn auf eine Verkehrsinsel. Während der Fahrer des Wagens auf die Polizei wartete, rutschte ein weiterer Pkw auf das Fahrzeug. Die Ausfahrt Medlingen musste daraufhin kurzzeitig gesperrt werden.
Um 6.35 Uhr waren in der Lutzinger Straße in Höchstädt zwei Autos aufeinander aufgefahren. Wie die Polizei weiter mitteilte, wurden beide Fahrzeuge beschädigt.
Außerdem kam es an den Steigungen der Staatsstraße 2212 auf Höhe Unterliezheim und Warnhofen zu Verkehrsbehinderungen, nachdem Sattelzüge dort wegen mangelnder Bereifung und Schneeglätte liegen geblieben waren.
Doch auch abseits der Verkehrsunfälle sorgt der Schnee mancherorts für Verdruss. Mathilde Schmalz beispielsweise ärgert sich. Sie wohnt in Binswangen direkt an der Ortsals
und am gestrigen Vormittag kurz nach 9 Uhr ist sie erschrocken, weil etwas an die Rollläden krachte. Die hatte sie bei dem Wetter wegen der frisch geputzten Fenster geschlossen. Als sie draußen nach der Ursache schaute, sah sie, dass am Zaun entlang und über die Fassade verteilt Matsch hing, bis in den ersten Stock hinauf. Auch an der Haustreppe, zehn Meter von der Straße entfernt, waren große Matschkleckse zu sehen. Was für ein Fahrzeug dafür verantwortlich sein muss, kann sie nicht beurteilen. Als sie draußen steht, fährt auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Pkw mit Anhänger, auch da spritzt der Matsch zum angrenzenden Wohngebäude. Und auch die Friedhofsmauer vor der Binswanger Marienkapelle ist mit Matsch übersät. Mathilde Schmalz hat eine Bitte an die Fahrzeuglenker: „Sie sollten doch langsam fahren, auch wenn es nur matschig und nicht glatt ist.“
Die Polizei Dillingen bittet alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die winterlichen Verhältnisse einzustellen. Die Bitte der Beamten: „Fahren Sie rechtzeitig mit ihren Fahrzeugen von zu Hause los und planen sie eine längere Fahrtzeit ein. Entfernen Sie Schnee und Eis von allen Scheiben und den Scheinwerfern, damit Sie freie Sicht in ihrem Fahrzeug haben.
Bei winterlichen Verhältnissen müssen alle Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein. Halten Sie Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen und reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit.“
● Rechte und Pflichten Wer muss eigentlich streuen? Die Bürger selbst. Bei Eisglätte und Schnee verlangen die Ortssatzungen der Städte und Gemeinden von ihren Bürgern einen frühen Sprung aus den Federn. Denn von 7 oder 8 Uhr an und bis 20 Uhr am Abend – je nach Satzung der Gemeinde – müssen die Gehwege von den Anwohnern wieder passierbar gemacht sein. Das teilt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BKV), mit. „Wenn es zum Unfall kommt, weil der Schneeräumer versagt hat, geht es um den Schadenersatz. Das kann den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeister oder sonst jemanden, der mit dem Freiräumen der Wege beauftragt ist.“Die Spannweite des Schadenersatzes ist laut Aumiller groß: „Es kann von der Reinigung eines verschmutzten Mantels bis zur lebenslangen Rente gehen. Dann sind die privaten Haftpflichtversicherungen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die Ortssatzung dazu meint.“Trifft den Versicherten ein Verschulden, zahlt die Versicherung für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigten ab.
Aber niemand müsse sich tagsüber vom Arbeitsplatz losreißen, um den Bürgersteig zu reinigen, auch wenn es die Ortssatzung vorschreibt. Man darf die Räumarbeit auf den Feierabend verschieben, wie Gerichte entschieden haben. Denn sie legen auch den Fußgändurchfahrt gern viel Sorgfalt ans Herz. Der Nachweis, dass ein Räumpflichtiger seiner Aufgabe nicht nachkam und einen Schaden in Kauf genommen hat, ist also schwer zu führen. Daher tritt die Haftpflichtversicherung nach Fußgängerunfällen durch Glatteis oder Schnee meist
Abwehrer von Ansprüchen auf. Trotzdem empfehlen Aumiller und Kollegen, die Räumpflicht ernst zu nehmen. Denn mit dieser Freundlichkeit gegenüber den Mitbürgern kann man sich ein zermürbendes Hickhack ersparen. (corh mit pm)