AfD-Politiker hat Ärger mit der Justiz
Ermittlungen Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landtagsabgeordneten Richard Graupner vor, sich als Polizeibeamter strafbar gemacht zu haben. Nun soll seine Immunität aufgehoben werden
München Hat ein Landtagsabgeordneter der AfD in seiner Zeit als Polizeibeamter Dienstgeheimnisse verraten? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nach und hat dabei den fränkischen AfDPolitiker Richard Graupner im Visier. Dieser soll sich vor seinem Einzug in den Landtag im Jahr 2018 als Polizeibeamter nach Paragraf 353b des Strafgesetzbuchs der Verletzung von Dienstgeheimnissen oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht haben.
Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Autobahnpolizei SchweinfurtWerneck. In dieser Funktion soll er offenbar für eine Strafermittlung relevante interne Informationen an einen Beschuldigten weitergegeben haben. Um wen es sich bei dieser Person handelt, ist unklar. Nach Informationen dieser Redaktion will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Graupner erheben. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst weder einen Vorwurf gegen Graupner noch die Beantragung der
Aufhebung der Immunität des AfDPolitikers bestätigen. „Um auch nur den Anschein zu vermeiden, dass der Bayerische Landtag bei einer etwaigen Entscheidung unter Druck gesetzt werden soll, kann ganz generell keine Auskunft darüber gegeben werden, ob eine solche Entscheidung beantragt wurde“, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Nachfrage. Allerdings hat der Rechtsausschuss des Landtags bereits vergangenen Donnerstag auf Antrag der Schweinfurter Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität Graupners einstimmig empfohlen. Bei der nächsten Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch soll diese dann auch offiziell aufgehoben werden.
Graupner selbst wollte sich auf Nachfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren zu den Details der Vorwürfe gegen ihn nicht äußern.
Diese seien allerdings „sachlich in keiner Weise begründet“, erklärte er. „Auch das Gericht wird am Ende zu diesem Schluss kommen“, glaubt Graupner.
Die Aufhebung der Immunität durch den bayerischen Landtag ist ein formaler Akt, der keine Aussage über Schuld oder Unschuld des betroffenen Abgeordneten macht. Eine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe ist damit nicht verbunden. Um eine Vorverurteilung zu verhindern, werden im Landtag zudem weder die Details des Falls noch der Name des betroffenen Politikers öffentlich gemacht.
Die Immunität soll Mandatsträger vor willkürlicher Strafverfolgung schützen und dient vor allem der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Sie ist jedoch kein grundsätzlicher Schutz vor Strafverfolgung von Abgeordneten.