Sind Getestete bei der Nachverfolgung ehrlich?
Corona Viele unerlaubte Partys dürften unentdeckt bleiben. Die Angst vor einer Strafe erschwert die Arbeit des Amtes
Landkreis Augsburg Eine Gartenparty am Lagerfeuer oder eine Feier von Jugendlichen im Bauwagen – eigentlich völlig normal. Eigentlich. Denn erlaubt sind größere Zusammenkünfte wegen der Corona-Pandemie zurzeit nicht. Hinter zugezogenen Gardinen finden Treffen aber trotzdem statt. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass viele dieser Feiern auch nach einer Ansteckung mit dem Virus nicht ans Tageslicht kommen. Denn die Sorge vor einer Strafe ist groß.
Zuletzt meldete die Polizei mehrere illegale Zusammenkünfte am Wochenende. Aufmerksam wurden die Beamten darauf auch, weil Nachbarn die Verstöße meldeten – was unter unseren Lesern zu einer Reihe von empörten Reaktionen sorgte. Doch es ist davon auszugehen, dass die meisten illegalen Corona-Partys erst gar nicht entdeckt werden. Auch, wenn infolgedessen Partygäste positiv auf Corona getestet werden.
Gerüchten zufolge soll es zum Beispiel im südlichen Landkreis vor Kurzem eine größere Bauwagenparty gegeben haben, in deren Folge sich etliche Partygäste mit dem Virus infizierten. Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde wollte diese Gerüchte auf Nachfrage unserer Redaktion weder dementieren noch bestätigen.
Das Staatliche Gesundheitsamt kann nicht ausschließen, dass es die Bauwagenparty geben hat. Jens Reitlinger, Sprecher des Landratsamtes, erklärt: „Grundsätzlich ist es denkbar, dass positiv getestete Personen ihre Teilnahme an einer unzulässigen Zusammenkunft bei der Kontaktpersonenermittlung verschweigen, um rechtliche Konsequenzen für sich und andere zu vermeiden.“Denn die Strafen sind hoch.
Seit 1. Dezember herrschen in Bayern wieder verschärfte Regeln, was die Kontaktbeschränkungen angeht. Treffen dürfen sich zur Zeit nur noch Angehörige zweier Hausstände und nicht mehr als fünf Personen – egal ob im öffentlichen oder im privaten Umfeld. Wer gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mindestens 250 Euro zahlen, Gleiches gilt bei Verstößen gegen Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen. Richtig teuer wird es für Veranstalter oder Gastronomen, die sich nicht an die Regeln halten. Auf sie können Bußgelder von mehreren Tausend Euro zukommen.
Die Sorge wegen dieser Bußgelder könnte dazu führen, dass der ein oder andere im Gespräch mit den Behörden nicht ehrlich ist. Aber gibt das Gesundheitsamt der Polizei Bescheid, wenn es von Verstößen erfährt? Grundsätzlich nicht, erklärt Landratsamtssprecher Jens Reitlinger. Bei besonders gravierenden Verstößen kann die Behörde allerdings selbst ein Bußgeldverfahren einleiten. Das geschehe dann, wenn – zum Beispiel bei einer Party – andere vorsätzlich gefährdet werden. In der Praxis komme es auch vor, dass die Polizei Verstöße an das Gesundheitsamt meldet oder Hinweise aus der Bevölkerung eingehen. Betroffene bekommen dann die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.
Wichtig ist der Behörde zu betonen, dass im Vordergrund ihrer Ermittlungen die Aufklärung aller denkbaren Infektionsketten steht. In erster Linie gehe es nicht um das Sanktionieren von Regelverstößen, sondern um das Eindämmen der Pandemie, erläutert Jens Reitlinger. Werden Corona-Partys oder andere Zusammenkünfte bei der Nachverfolgung allerdings verschwiegen, hat das zur Folge, dass Infektionsketten unentdeckt bleiben können.
Auch deshalb sieht die Polizei bei Verstößen keinen Ermessensspielraum. „Diese werden konsequent zur Anzeige gebracht“, sagt Siegfried Hartmann vom Polizeipräsidium Schwaben Nord. Er appelliert: „Corona-Verstöße können teuer zu stehen kommen, im schlimmsten Fall kostet Unachtsamkeit im Umgang mit dem Virus aber das Leben.“