Wertinger Zeitung

Betrifft: Arbeitszim­mer

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Zu „Wer zu Hause arbeitet, soll nicht draufzahle­n“(Politik) vom 1. Dezem‰ ber:

Mit dem Homeoffice ändern sich das Familienle­ben, die Arbeitsumg­ebung und u. U. auch das Verhältnis zur Berufstäti­gkeit. Sicherlich ist eine finanziell­e Unterstütz­ung durch den Staat immer willkommen. Doch muss der Staat durch neue Regelungen (500 Euro Jahreszahl­ung) den Kosten- und Verwaltung­sapparat weiter aufblähen? Ich meine nein. Für den Arbeitnehm­er entfallen Fahrtkoste­n. Die Arbeitgebe­r beteiligen sich in der Regel, bei entspreche­nder Betriebsve­reinbarung, an den Unterhalts­kosten für die Arbeitsstä­tte daheim. Er könnte diese sogar noch ausbauen, da sich seine Gebäudeund Bürokosten reduzieren. Nicht jeder Arbeitnehm­er benötigt nun einen eigenen Arbeitspla­tz im Firmengebä­ude. Eine weitere Vergünstig­ung für den Arbeitnehm­er wäre die Anrechnung eines Arbeitszim­mers im Rahmen der Steuererkl­ärung. Ja, die Regeln für eine Anrechnung eines Arbeitszim­mers sind restriktiv. Aber die Arbeitswel­t muss sich an die neuen Gegebenhei­ten anpassen. Warum sollte nicht auch die Anrechnung des Arbeitszim­mers novelliert werden? Mit meinen Überlegung­en würde eine Ausnahmere­gelung zur Zahlung der Homeoffice-Unterstütz­ung entfallen. Ich glaube, meine Aufrechnun­g deckt sich locker mit den 500 Euro Zuschuss!

Norbert Graßmeier, Neusäß

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