Eklat im HalleProzess
Antisemitismus Angeklagter leugnet vor Gericht erneut den Holocaust
Magdeburg Auch am Ende scheiterte der Angeklagte im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle mit seinem Vorhaben, sich und seinen Verschwörungsmythen eine große Bühne zu verschaffen.
Am 9. Oktober 2019 soll der Angeklagte versucht haben, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Dönerimbiss Kevin S. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen – der 28-Jährige gestand die Tat.
Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Nach drei Tagen der Plädoyers der Nebenklage und dem mehrstündigen Schlussvortrag der Anklage plädierte am Mittwoch die Verteidigung – für ein „gerechtes Urteil“.
Außerdem bekam der Angeklagte das letzte Wort. Er konstruierte aus allem Leid seiner selbst und der Welt Verschwörungstheorien, die sich gegen Juden und Migranten richteten. Nach gut drei Minuten leugnete der 28-Jährige dann zum wiederholten Male den Holocaust. Die Nebenklage reagierte sofort mit lautem Protest. „Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen!“, rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens zu. Das Leugnen des Holocausts ist in Deutschland eine Straftat.
Mertens unterbrach die Sitzung, gab die Äußerung des Angeklagten auf Antrag der Nebenklage zu Protokoll und bot ihm daraufhin mehrmals an, seine letzten Worte fortzusetzen. Er wollte aber nicht. Gemeinsam mit den anderen Richtern will Mertens eineinhalb Wochen beraten und am 21. Dezember ein Urteil verkünden. Anklage und Nebenklage beantragten die Höchststrafe.