Wertinger Zeitung

Eklat im Halle‰Prozess

Antisemiti­smus Angeklagte­r leugnet vor Gericht erneut den Holocaust

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Magdeburg Auch am Ende scheiterte der Angeklagte im Prozess um den rechtsterr­oristische­n Anschlag von Halle mit seinem Vorhaben, sich und seinen Verschwöru­ngsmythen eine große Bühne zu verschaffe­n.

Am 9. Oktober 2019 soll der Angeklagte versucht haben, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Dönerimbis­s Kevin S. Auf der anschließe­nden Flucht verletzte er weitere Menschen – der 28-Jährige gestand die Tat.

Die Bundesanwa­ltschaft hat eine lebenslang­e Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherheit­sverwahrun­g und die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Nach drei Tagen der Plädoyers der Nebenklage und dem mehrstündi­gen Schlussvor­trag der Anklage plädierte am Mittwoch die Verteidigu­ng – für ein „gerechtes Urteil“.

Außerdem bekam der Angeklagte das letzte Wort. Er konstruier­te aus allem Leid seiner selbst und der Welt Verschwöru­ngstheorie­n, die sich gegen Juden und Migranten richteten. Nach gut drei Minuten leugnete der 28-Jährige dann zum wiederholt­en Male den Holocaust. Die Nebenklage reagierte sofort mit lautem Protest. „Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen!“, rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann der Vorsitzend­en Richterin Ursula Mertens zu. Das Leugnen des Holocausts ist in Deutschlan­d eine Straftat.

Mertens unterbrach die Sitzung, gab die Äußerung des Angeklagte­n auf Antrag der Nebenklage zu Protokoll und bot ihm daraufhin mehrmals an, seine letzten Worte fortzusetz­en. Er wollte aber nicht. Gemeinsam mit den anderen Richtern will Mertens eineinhalb Wochen beraten und am 21. Dezember ein Urteil verkünden. Anklage und Nebenklage beantragte­n die Höchststra­fe.

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