Wertinger Zeitung

Die Regeln für ein frohes Fest

Feiertage Viele Menschen in Bayern sorgen sich, wie sie Weihnachte­n mit ihren Angehörige­n verbringen sollen, können – und dürfen. Die wichtigste­n Fragen und Antworten auf einen Blick

- VON MARIA HEINRICH

Es liegt ein belastende­s Corona-Jahr hinter uns. Umso mehr sehnen sich die Menschen nach einem besinnlich­en Weihnachts­fest im Kreise der Familie. Doch anlässlich der derzeitige­n Lage wächst die Unsicherhe­it, mit wem und wie die Menschen in Bayern ihren Heiligen Abend verbringen dürfen. Hier lesen Sie, was nach derzeitige­m Stand an Weihnachte­n im Freistaat erlaubt ist:

Mit wie vielen Personen darf ich Weihnachte­n feiern?

Bis zum 22. Dezember sind Besuche eines anderen Hausstande­s in Bayern erlaubt, wenn sich dabei nicht mehr als fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahre sind nicht miteingere­chnet. Zwischen dem 23. und dem 26. Dezember wird diese Regelung gelockert. Dann dürfen sich bis zu zehn Personen treffen – egal, aus wie vielen Hausstände­n diese kommen. Kinder unter 14 Jahren sind wieder ausgenomme­n.

Darf die Familie am Abend gemeinsam in die Kirche?

Ja, selbst in sogenannte­n HotspotReg­ionen. In denen gibt es seit diesem Mittwoch eine Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr. Es gelten die Werte, die das Robert-Koch-Institut erfasst. Diese Regelung wird laut Staatsregi­erung vom 24. bis zum 26. Dezember insofern gelockert, als es auch in Städten und Landkreise­n mit einer Inzidenz über 200 erlaubt sein wird, Weihnachts­gottesdien­ste nach 21 Uhr zu besuchen. In der Kirche gibt es am Sitzplatz Maskenpfli­cht und Gesangsver­bot. Ob diese Ausnahme nur für Gottesdien­ste gilt oder die Ausgangssp­erre – zum Beispiel für Besuche nach 21 Uhr bei Verwandten in Hotspots – aufgehoben wird, konnte das bayerische Gesundheit­sministeri­um unserer Redaktion trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantworte­n.

Dürfen mich Personen aus anderen Ländern und Bundesländ­ern in Bayern besuchen?

Grundsätzl­ich ist es möglich, dass Gäste aus dem Ausland nach Deutschlan­d einreisen, wenn sie aus der EU, dem Schengen-Raum oder dem Vereinigte­n Königreich stammen. Wenn sie allerdings aus einer Region kommen, die vom Auswärtige­n Amt als Risikogebi­et eingestuft wurde, müssen sie sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Reisen innerhalb Deutschlan­ds sind nicht grundsätzl­ich verboten, die Bundesregi­erung bittet die Bürger jedoch, „alle nicht zwingend erforderli­chen berufliche­n und privaten Reisen zu vermeiden“. Für Gäste aus einem anderen Bundesland, die über Weihnachte­n nach Bayern kommen, gelten die genannten Regeln des Freistaate­s.

Darf ich meine Familie im Ausland oder in einem anderen Bundesland besuchen?

Ja, prinzipiel­l ist das erlaubt. Es müssen jedoch die Einreise- und Quarantäne­bestimmung­en des jeweiligen Landes beachtet werden. Österreich hat zum Beispiel die Beschränku­ngen erhöht, alle Einreisend­en müssen für zehn Tage in Quarantäne. Achtung auch bei der Rückreise nach Bayern: Für Besuche von Verwandten ersten und zweiten Grades im Ausland – solange der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert – hat die Staatsregi­erung eine Ausnahmere­gelung beschlosse­n und die Quarantäne­pflicht außer Kraft gesetzt. Für Reisen in ein anderes Bundesland gilt ein ähnliches Vorgehen. Man muss sich informiere­n, welche Regeln die jeweilige Landesregi­erung erlassen hat.

Welche Vorgaben gelten für die Reisen zu den Verwandten?

Die bayerische Staatsregi­erung hat beschlosse­n, dass die eigene Wohnung bis zum 22. Dezember nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Dazu zählt auch der Besuch eines anderen Hausstande­s. Bis dahin ist es erlaubt, mit dem Zug oder dem Auto loszufahre­n, um die Familie in einem anderen Bundesland zu besuchen. Wer allerdings in einem Corona-Hotspot lebt, darf aufgrund der Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht verlassen – und seine Reise folglich auch nicht in diesem Zeitfenste­r antreten. Unklar ist, ob diese Ausgangssp­erre auch über die Feiertage gilt oder ausgesetzt wird und Reisen von HotspotReg­ionen aus zwischen 21 und 5 Uhr angetreten werden können. Trotz mehrfacher Nachfrage unserer Redaktion konnte das Gesundheit­sministeri­um darauf keine Antwort geben. Offen bleibt in diesem Zuge auch die Frage, ob Gäste in einem Hotspot nach 21 Uhr abreisen dürfen oder ob die Ausgangssp­erre auch für sie gilt und sie das Haus bis 5 Uhr morgens nicht verlassen dürfen.

Was gilt in anderen Bundesländ­ern?

Schleswig-Holstein und BadenWürtt­emberg haben sich bereits gegen Lockerunge­n über die Festtage ausgesproc­hen. Auch in Sachsen wird überlegt, die Kontaktbes­chränkunge­n zu verschärfe­n. In Nordrhein-Westfalen werden sich – so der Stand am Mittwoch – maximal zehn Personen im engsten Familienun­d Freundeskr­eis in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre nicht miteingere­chnet. In Berlin sind über die ganzen Feiertage Treffen von maximal fünf Personen erlaubt.

Bleibt es bei diesen Regeln zu Weihnachte­n in Bayern?

Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) betonte, dass man, falls die Infektions­zahlen weiter steigen werden, die Lockerunge­n zu Weihnachte­n noch mal überdenken könnte. Auch das Innenminis­terium weist darauf hin, dass – abhängig vom Infektions­geschehen in den kommenden Tagen – weitere Änderungen für die Weihnachts­feiertage möglich sein können.

 ?? Foto: Karl‰Josef Hildenbran­d, dpa ?? Auf viele Traditione­n, die all die vergangene­n Jahre an Weihnachte­n möglich waren, müssen die Menschen in diesem Corona‰ Winter verzichten. Der Freistaat hat die Beschränku­ngen an den Feiertagen zwar gelockert, dennoch ist vieles nach wie vor nicht möglich.
Foto: Karl‰Josef Hildenbran­d, dpa Auf viele Traditione­n, die all die vergangene­n Jahre an Weihnachte­n möglich waren, müssen die Menschen in diesem Corona‰ Winter verzichten. Der Freistaat hat die Beschränku­ngen an den Feiertagen zwar gelockert, dennoch ist vieles nach wie vor nicht möglich.

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