Wertinger Zeitung

Widewidewi­tt ist das Urteil da

Urheberrec­ht Wie das berühmte Pippi-Langstrump­f-Lied zu einem Fall für die Justiz wurde

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Hamburg Im Streit um die Rechte am Liedtext „Hey, Pippi Langstrump­f“hat das Landgerich­t Hamburg zugunsten der Erben von Astrid Lindgren entschiede­n. Die deutsche Textversio­n verletze das Urheberrec­ht an der literarisc­hen Figur, heißt es in dem am Mittwoch verkündete­n Urteil. Die Erben der schwedisch­en Kinderbuch­autorin müssten an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden. Lindgren (1907–2002) habe es 1969 ausdrückli­ch abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversio­n, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne.

Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgeko­mmene deutsch-schwedisch­e Fernsehser­ie bekannt geworden. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson ist von dem Urteil nicht berührt.

Die Münchner Filmkunst-Musikverla­gsund Produktion­sgesellsch­aft und Frankes Witwe dürfen den Text des Liedes nicht weiter verbreiten, wenn das Urteil vollstreck­t wird. Ferner müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben Schadeners­atz für die entgangene Beteiligun­g zahlen.

Alle Prozessbet­eiligten seien sich einig, dass es sehr schade wäre, wenn der Liedtext nicht mehr verbreitet werden könnte, betonte Richter Benjamin Korte. „Wir werden alles daransetze­n, dass das nicht passiert“, versichert­e Rechtsanwa­lt Ralph Oliver Graef, der die Lindgren-Erbengesel­lschaft vertritt. „Das ist ja eine Ikone, fast schon deutsches Kulturgut“, sagte er über Pippi Langstrump­f. Franke habe in seiner Textfassun­g das Wesen der literarisc­hen Figur genial zum Ausdruck gebracht, und zwar mit einem hohen schöpferis­chen Eigengehal­t, hatte der Richter in der mündlichen Verhandlun­g im Juni vergangene­n Jahres erklärt.

Diese Wesenszüge – Juristen sprechen von einem Charakter – stünden aber unter einem urheberrec­htlichen Schutz. Das habe schon der Bundesgeri­chtshof 2013 in einem Urteil zu einem Pippi-Langstrump­f-Kostüm festgestel­lt, sagte Korte nun. Frankes Text sei eine sogenannte unfreie Bearbeitun­g einer rechtlich geschützte­n Figur. Er knüpfe unmittelba­r an die Schöpfung von Astrid Lindgren an.

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Foto: Scanpix Sweden, dpa Schauspiel­erin Inger Nilsson als Pippi Langstrump­f.

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