Widewidewitt ist das Urteil da
Urheberrecht Wie das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied zu einem Fall für die Justiz wurde
Hamburg Im Streit um die Rechte am Liedtext „Hey, Pippi Langstrumpf“hat das Landgericht Hamburg zugunsten der Erben von Astrid Lindgren entschieden. Die deutsche Textversion verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin müssten an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden. Lindgren (1907–2002) habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne.
Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson ist von dem Urteil nicht berührt.
Die Münchner Filmkunst-Musikverlagsund Produktionsgesellschaft und Frankes Witwe dürfen den Text des Liedes nicht weiter verbreiten, wenn das Urteil vollstreckt wird. Ferner müssen sie Auskunft über die Einnahmen seit 2007 erteilen und den Lindgren-Erben Schadenersatz für die entgangene Beteiligung zahlen.
Alle Prozessbeteiligten seien sich einig, dass es sehr schade wäre, wenn der Liedtext nicht mehr verbreitet werden könnte, betonte Richter Benjamin Korte. „Wir werden alles daransetzen, dass das nicht passiert“, versicherte Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef, der die Lindgren-Erbengesellschaft vertritt. „Das ist ja eine Ikone, fast schon deutsches Kulturgut“, sagte er über Pippi Langstrumpf. Franke habe in seiner Textfassung das Wesen der literarischen Figur genial zum Ausdruck gebracht, und zwar mit einem hohen schöpferischen Eigengehalt, hatte der Richter in der mündlichen Verhandlung im Juni vergangenen Jahres erklärt.
Diese Wesenszüge – Juristen sprechen von einem Charakter – stünden aber unter einem urheberrechtlichen Schutz. Das habe schon der Bundesgerichtshof 2013 in einem Urteil zu einem Pippi-Langstrumpf-Kostüm festgestellt, sagte Korte nun. Frankes Text sei eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur. Er knüpfe unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren an.