Wertinger Zeitung

Vor allem bei einem Produkt wird im Internet betrogen

Polizeirep­ort Wieder sind mehrere Käufer aus dem Kreis Dillingen beim Einkaufen auf Tricks hereingefa­llen

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Landkreis Die Dillinger Polizei meldet weitere Fälle von Internetbe­trug im Kreis Dillingen und warnt vor sogenannte­n Fakeshops. Bereits am 15. September kaufte eine Höchstädte­rin über ein Online-Kleinanzei­genportal eine Spielekons­ole im Wert von 250 Euro. Sie überwies das Geld direkt auf ein hinterlegt­es Konto.

Nachdem die Ware nicht versendet wurde, forderte die Geschädigt­e ihr Geld zurück, wurde aber über einen längeren Zeitraum hingehalte­n. Letztendli­ch kam es nie zu einer Auslieferu­ng der Ware.

Ein Gundelfing­er hatte am 26.

November über ein Kleinanzei­genportal eine Sportuhr im

Wert von 415 Euro gekauft. Auch er überwies den geforderte­n Betrag direkt auf das angegebene Konto, die Uhr hat er aber nie erhalten. Zu einem weiteren Betrug kam es am 2. November, nachdem ein Wertinger über einen Online-Shop eine neu auf den Markt gekommene Spielekons­ole im Wert von 500 Euro bestellte und sofort beNachdem zahlte. die Ware nicht eintraf, stellte sich heraus, dass es sich beim Online-Shop um einen Fakeshop gehandelt hatte, der bereits mit über 50 Anzeigen wegen gleich gelagerter Vorgänge allein in

Bayern bei der Polizei bekannt ist. Gerade zur Weihnachts­zeit bestellen viele Kunden bequem im Internet. Hierbei sollte dennoch auf einige wichtige Punkte geachtet werden, um nicht Opfer von Betrügern zu werden. Die Dillinger Polizei rät: ● Überprüfen Sie den Anbieter. Hat er bereits Bewertunge­n? Gibt es weitere Angebote? Handelt es sich um eine Privatpers­on oder eine Firma? Hier sollte auch auf Rechtschre­ibung und Impressum geachtet werden.

● Oft sind zu günstige Angebote nur Lockangebo­te, um zum vorschnell­en Kauf zu animieren. Dabei handelt es sich dann jedoch um Fake-Shops, die nur die Kaufsummen abgreifen wollen, ohne die Ware liefern zu können.

● Nutzen Sie beim Kauf im Internet eine sichere Zahlungsar­t. Nutzen Sie einen Treuhandse­rvice wie etwa Paypal oder zahlen Sie nur mit Rechnung. Dabei wird die Kaufsumme erst überwiesen, wenn die Ware auch versendet wurde.

● Bei Zweifeln an der Glaubwürdi­gkeit des Angebots lieber nicht im Internet kaufen, sondern beim Händler des Vertrauens. Im Internet gibt es weitere Tipps zum Schutz vor Betrug unter www.polizei‰beratung.de

Die Polizei empfiehlt: Am besten beim Händler des Vertrauens einkaufen

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Foto:exopixel, stock.adobe.com/ Symbolbild Die Controller ei‰ ner Spielekons­ole.

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