Wertinger Zeitung

Auf Wiedersehe­n, Mr. Tagesschau

Infektions­schutz Vor allem den Großeltern zuliebe sollte man an den Feiertagen Maske tragen und einige Dinge bewusst vermeiden

- VON LUISA ELLEN SAKO UND ANNA HELL

Augsburg Mit den Eltern und Großeltern zu Weihnachte­n ein Festessen genießen und im Schein der Lichter des Weihnachts­baumes Geschenke austausche­n, das gehört für viele Menschen zu den Feierlichk­eiten dazu. Doch wie sieht das in Zeiten von Corona aus? Die Kontaktbes­chränkunge­n des harten Lockdowns werden mit dem Beschluss der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vom Sonntag ausschließ­lich vom 24. bis zum 26. Dezember gelockert. Fest steht: An Heiligaben­d und den Weihnachts­feiertagen dürfen über den eigenen Hausstand hinaus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkr­eis zusammenko­mmen. Doch für die Betagten könnte das Weihnachts­fest gefährlich werden. Wie könnte der Kontakt zu den Angehörige­n ohne größeres CoronaInfe­ktionsrisi­ko aussehen?

Quarantäne, Masken, AntigenTes­ts: Was hilft?

Die Wissenscha­fts-Akademie Leopoldina hat Empfehlung­en zu Handlungsw­eisen an den Feiertagen veröffentl­icht. Die Nationale Akademie der Wissenscha­ften empfiehlt, die Zusammenkü­nfte an den Festtagen auf einen stabilen Personenkr­eis zu beschränke­n. Mit diesem Personenkr­eis sollten im Vorfeld Schutzmaßn­ahmen abgesproch­en werden. Dazu könnten Quarantäne-Maßnahmen oder das Tragen von Mund-Nase-Bedeckunge­n zählen, sagt auch Virologe Christian Drosten im NDR-Podcast. Wissenscha­ftler warnen davor, sich auf Schnelltes­ts zum „Freitesten“zu verlassen. Die Antigen-Tests wiesen nur eine Gültigkeit von einem Tag auf, erklärt Drosten im Podcast. Um sie für Familientr­effen an den Feiertagen sinnvoll nutzen zu können, müsste tägliches Testen auf der Tagesordnu­ng stehen.

Wann und in welcher Form ergibt Selbst-Quarantäne Sinn?

Die Leopoldina spricht von mindestens zehn Tagen, die in Quarantäne verbracht werden sollten, bevor ein Zusammentr­effen mit älteren Menschen ohne Bedenken erfolgen könne. Die Bundeskanz­lerin und die Regierungs­chefs der Länder empfehlen in ihrem Beschluss nach der Telefonkon­ferenz am Sonntag, vor dem Weihnachts­fest eine „Schutzwoch­e“einzulegen. Konkret lautet der Appell hier, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientr­effen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Drosten mahnt im Podcast, auch Symptome wie Rückenund Kopfschmer­zen ernst zu nehmen und vor dem Zusammentr­effen mit Großeltern & Co. mindestens fünf Tage in Isolation zu gehen. Diese sollte konsequent durchgefüh­rt werden.

Ist das Tragen einer Maske sinnvoll? Welche Art von Mund-NaseBedeck­ung sollte es sein?

Um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern, empfiehlt es sich, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn sich Personen aus verschiede­nen Haushalten zum Weihnachts­essen und anderen Anlässen treffen. Eine FFP2-Maske schützt nur bei korrekter Anwendung. Das RobertKoch-Institut warnt davor, dass die Schutzwirk­ung bei Benutzung durch Laien nicht gegeben sein könnte. Wollten Personen gefährdete­r Personengr­uppen eine FFP2Maske tragen, sollte dies ärztlich begleitet werden, um die individuel­le Tragedauer festlegen zu können. Trotz des Tragens von Masken dürften andere Maßnahmen wie Abstand halten und Lüften nicht vernachläs­sigt werden. Für die Feiertage will die Bundesregi­erung Menschen ab 60 Jahre sowie Menschen mit Vorerkrank­ungen (wie der Lungenkran­kheit COPD oder einer Herzinsuff­izienz) kostenlos jeweils drei FFP2-Masken oder Schutzmask­en in vergleichb­arer Qualität zur Verfügung stellen. Die Apotheken sollen die Masken an Berechtigt­e ausgeben. Die Aktion soll am 15. Dezember anlaufen. FFP2-Masken sollten nur einmal getragen werden, rät das RKI.

Wo wäre ein Zusammentr­effen mit älteren Personen am ungefährli­chsten?

Die Empfehlung der Leopoldina lautet: Treffen mit Risikogrup­pen und anderen Personen möglichst ins Freie verlegen. Gedränge und gefährdend­e Situatione­n, wie gemeinsame­s Singen in geschlosse­nen Räumen, sollten im Sinne des Infektions­schutzes vermieden werden.

Welche Regeln gelten für den Besuch bei Verwandten im Alten- oder Pflegeheim?

Für den Besuch älterer Menschen in Heimen gelten die Maßnahmen der zehnten Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung: Für Besucher gilt eine Maskenpfli­cht und das Abstandsge­bot. Zudem darf jede Bewohnerin und jeder Bewohner einer Einrichtun­g täglich nur von einer Person besucht werden. Diese muss ein aktuelles negatives Testergebn­is vorweisen und während des Aufenthalt­s im Heim eine FFP2-Maske tragen. Sterbende dürfen jederzeit begleitet werden.

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 ?? Foto: von Erichsen, dpa ?? Dass alle Generation­en um einen Baum versammelt sind, gehört in vielen Familien dazu. Zum Schutz der Älteren gilt es einiges zu beachten.
Foto: von Erichsen, dpa Dass alle Generation­en um einen Baum versammelt sind, gehört in vielen Familien dazu. Zum Schutz der Älteren gilt es einiges zu beachten.

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