Ausgangssperre auch über Weihnachten
Coronavirus Welche Regeln an den Feiertagen gelten und was das für Gottesdienste bedeutet
München „Was für alle gilt, ist gerecht.“Mit diesen Worten verteidigt Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Kabinetts in München die harten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt im Freistaat umgesetzt werden. Ganz oben steht dabei die strenge Ausgangssperre, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt und zunächst bis 10. Januar gilt.
Weil Bayern den Corona-Inzidenzwert von 200 mittlerweile insgesamt überschritten hat, müssen alle Bürger zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur noch aus „gewichtigen und unabweisbaren Gründen“gestattet. Dazu zählen unter anderem medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeit, die Begleitung Sterbender oder die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.
Konkretisiert hat das Kabinett auch die strengeren Regelungen für die Weihnachtsfeiertage. Danach sind Treffen vom 24. bis 26. Dezember nur im engsten Familienkreis gestattet. Das heißt konkret, dass sich „alle Angehörigen des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen – zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren – treffen dürfen, gleichgültig, aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen“. Ziel der Anordnung ist nach Aussage Söders, dass aus Weihnachtsfeiern mit der Familie keine Weihnachtspartys werden.
Die Ausgangssperre bleibt auch an den Feiertagen in Kraft. Wer mit seiner Familie feiert, müsse entweder bis 21 Uhr wieder bei sich zu Hause sein oder bei seinen Angehörigen bleiben. „Übernachten ist“, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann auf Nachfrage unserer Redaktion betont, „kein Problem.“Herrmann erläuterte, dass die Staatsregierung mit den Kirchen auch noch über die Termine von Gottesdiensten sprechen werde. Es wäre gut, wenn die Gottesdienste so geplant würden, „dass die Menschen um 21 Uhr wieder zu Hause sein könnten“, sagte er. In der Praxis würde dies bedeuten, dass etwa Christmetten vorverlegt werden müssen, da sie traditionell erst um Mitternacht, in vielen Gemeinden aber auch schon um 22 oder 23 Uhr beginnen.
Ähnlich wie bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag dauerte es auch am Montag im bayerischen Kabinett nicht lange, bis der sieben Seiten lange, deutlich verschärfte Maßnahmenkatalog beschlossen war. Die Mitglieder der Staatsregierung hätten sich, so Söder, „noch einmütiger als in den letzten Wochen“auf die neuen Regeln verständigt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der Verschärfungen zuletzt „nur zähneknirschend“akzeptiert hatte, bestätigt das. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sei die Staatsregierung „jetzt gezwungen worden, weitere Maßnahmen zu ergreifen“. Er hoffe aber, dass im Januar wieder erste Öffnungen möglich sind. Söder äußert sich deutlich skeptischer: „Ich glaube noch nicht, dass am 10. Januar alles vorbei ist.“
Die Zustimmung des Landtags, der an diesem Dienstag zu einer Sondersitzung zusammentritt, gilt als sicher. Neben den Regierungsparteien CSU und Freie Wähler wollen auch die Grünen den harten Lockdown mittragen.