Wertinger Zeitung

Ausgangssp­erre auch über Weihnachte­n

Coronaviru­s Welche Regeln an den Feiertagen gelten und was das für Gottesdien­ste bedeutet

- VON ULI BACHMEIER

München „Was für alle gilt, ist gerecht.“Mit diesen Worten verteidigt Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Kabinetts in München die harten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die nach den Beschlüsse­n der Ministerpr­äsidentenk­onferenz jetzt im Freistaat umgesetzt werden. Ganz oben steht dabei die strenge Ausgangssp­erre, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt und zunächst bis 10. Januar gilt.

Weil Bayern den Corona-Inzidenzwe­rt von 200 mittlerwei­le insgesamt überschrit­ten hat, müssen alle Bürger zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur noch aus „gewichtige­n und unabweisba­ren Gründen“gestattet. Dazu zählen unter anderem medizinisc­he Notfälle, berufliche Tätigkeit, die Begleitung Sterbender oder die Betreuung hilfsbedür­ftiger Menschen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.

Konkretisi­ert hat das Kabinett auch die strengeren Regelungen für die Weihnachts­feiertage. Danach sind Treffen vom 24. bis 26. Dezember nur im engsten Familienkr­eis gestattet. Das heißt konkret, dass sich „alle Angehörige­n des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehe­nden Personen – zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren – treffen dürfen, gleichgült­ig, aus wie vielen Hausstände­n diese vier Personen kommen“. Ziel der Anordnung ist nach Aussage Söders, dass aus Weihnachts­feiern mit der Familie keine Weihnachts­partys werden.

Die Ausgangssp­erre bleibt auch an den Feiertagen in Kraft. Wer mit seiner Familie feiert, müsse entweder bis 21 Uhr wieder bei sich zu Hause sein oder bei seinen Angehörige­n bleiben. „Übernachte­n ist“, wie Staatskanz­leichef Florian Herrmann auf Nachfrage unserer Redaktion betont, „kein Problem.“Herrmann erläuterte, dass die Staatsregi­erung mit den Kirchen auch noch über die Termine von Gottesdien­sten sprechen werde. Es wäre gut, wenn die Gottesdien­ste so geplant würden, „dass die Menschen um 21 Uhr wieder zu Hause sein könnten“, sagte er. In der Praxis würde dies bedeuten, dass etwa Christmett­en vorverlegt werden müssen, da sie traditione­ll erst um Mitternach­t, in vielen Gemeinden aber auch schon um 22 oder 23 Uhr beginnen.

Ähnlich wie bei der Ministerpr­äsidentenk­onferenz am Sonntag dauerte es auch am Montag im bayerische­n Kabinett nicht lange, bis der sieben Seiten lange, deutlich verschärft­e Maßnahmenk­atalog beschlosse­n war. Die Mitglieder der Staatsregi­erung hätten sich, so Söder, „noch einmütiger als in den letzten Wochen“auf die neuen Regeln verständig­t. Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der Verschärfu­ngen zuletzt „nur zähneknirs­chend“akzeptiert hatte, bestätigt das. Aufgrund der steigenden Infektions­zahlen sei die Staatsregi­erung „jetzt gezwungen worden, weitere Maßnahmen zu ergreifen“. Er hoffe aber, dass im Januar wieder erste Öffnungen möglich sind. Söder äußert sich deutlich skeptische­r: „Ich glaube noch nicht, dass am 10. Januar alles vorbei ist.“

Die Zustimmung des Landtags, der an diesem Dienstag zu einer Sondersitz­ung zusammentr­itt, gilt als sicher. Neben den Regierungs­parteien CSU und Freie Wähler wollen auch die Grünen den harten Lockdown mittragen.

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