So soll Bayern zur Ruhe kommen
Corona Das öffentliche Leben im Freistaat wird weiter heruntergefahren. Welche Treffen sind jetzt noch erlaubt? Was steckt hinter der Ausgangssperre? Und wie ist das jetzt genau an Weihnachten und Silvester? Ein Überblick
München Kurz vor Weihnachten geht Bayern in den Lockdown: Ab Mittwoch gelten Ausgangssperren, Geschäfte müssen schließen, Schulkinder sollen zu Hause bleiben. Das bayerische Kabinett hat am Montag strenge Regeln beschlossen, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Teil bereits am Sonntag verständigt hatten. Was ist also noch erlaubt für die Menschen in Bayern – und was nicht? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Wen darf ich jetzt noch treffen?
Weiterhin dürfen sich nur noch zwei Haushalte und maximal fünf Menschen miteinander treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu). Unter dem Begriff Haushalt versteht die Bayerische Staatsregierung Menschen, die dauerhaft miteinander wohnen – also keine Freunde oder Partner, die nur zu Besuch sind.
Gibt es Ausnahmen für Weihnachten und Silvester?
An den drei Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) gilt eine weniger strenge Regel. Alle Angehörigen eines Haushalts dürfen sich mit vier weiteren Menschen treffen, die aus bis zu vier verschiedenen Haushalten kommen dürfen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt). Diese Regelung gelte aber nur für den engsten Familienkreis, also unter anderem für (Ehe-)Partner und direkte Verwandte wie Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. Ein Beispiel: Eine vierköpfige, unter einem Dach wohnende Familie darf Besuch vom entfernt lebenden Sohn und seiner mit ihm lebenden Freundin sowie Oma und Opa bekommen. Außerhalb der Weihnachtsfeiertage gelten diese Ausnahmen nicht. An Silvester dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.
Was steckt hinter der nächtlichen Ausgangssperre?
Zwischen 21 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für ganz Bayern. Wer das Haus verlassen will, darf das nur aus einem triftigen Grund tun. Dazu zählen unter anderem der Weg zur oder von der Arbeit, medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorgerechts, die Begleitung Sterbender, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen oder das Gassigehen mit dem Hund. Nicht erlaubt sind demnach nächtliche Spaziergänge, Sport im Freien oder der Besuch von Partnern und Freunden. Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, soll ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen müssen. Unabhängig von der Tageszeit ist es außerdem verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.
Gilt die Ausgangssperre auch für Weihnachten und Silvester?
Ja, die Ausgangssperre gilt auch über die Weihnachtsfeiertage und an Silvester. Wer nach einer Feier nach Hause fahren will, muss sicherstellen, bis 21 Uhr am Ziel zu sein. Ministerpräsident Markus Söder stellte allerdings klar: Wenn man erst um 21.01 Uhr oder um 21.15 Uhr zu Hause sei, dann würden Kontrollen „mit Augenmaß“stattfinden. Alternativ zum Heimweg seien Übernachtungen erlaubt. An Heiligabend betrifft die Regelung auch Kirchgänger. Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann sagte dazu am Montag: Es wäre gut, wenn die Gottesdienste so geplant würden, „dass die Menschen um 21 Uhr wieder zu Hause sein könnten“. Die Staatsregierung wolle mit den Kirchen unter anderem über die Möglichkeit sprechen, insbesondere Christmetten deutlich vorzuverlegen. Traditionell beginnen diese Gottesdienste erst um Mitternacht oder kurz davor. Auch an Silvester gilt die Ausgangssperre ab 21 Uhr. Zusätzlich ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten. Das bedeutet, dass Privatpersonen Feuerwerke zum Jahreswechsel auf öffentlichem Grund weder zünden noch unter freiem Himmel beobachten dürfen – ausgenommen vom eigenen Balkon oder Garten.
Welche Geschäfte schließen ab Mittwoch – welche bleiben geöffnet?
Alle Läden, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend notwendig sind, müssen bis mindestens 10. Januar schließen. Auch Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikstudios müssen schließen, weil der Mindestabstand dort nicht eingehalten werden könne. Medizinische Dienstleistungen bei Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege sind hingegen erlaubt. Gastronomische Betriebe bleiben für Gäste geschlossen – mit Ausnahme von Kantinen. Erlaubt ist nur, Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung zu verkaufen. Abgeholte Speisen und Getränke dürfen, etwa bei Imbissbuden, nicht direkt vor Ort verzehrt werden. Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte, die für die Deckung des täglichen Bedarfs wichtig sind. Dazu zählen unter anderem Super-, Wochenund Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Waschsalons und Geschäfte für Tierfutter. Auch
Optiker, Abhol- und Lieferdienste sowie Postfilialen, Tankstellen, Kfzund Fahrradwerkstätten und Banken dürfen geöffnet bleiben.
Welche Regeln gelten für Schulen und Kitas?
Ab Mittwoch werden alle Schulen in Bayern geschlossen. Bis zum 18. Dezember soll nur noch digitaler Unterricht stattfinden. Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, dürfen bis einschließlich 22. Dezember das Angebot einer Notbetreuung nutzen. Dieses gilt für Kinder bis zur sechsten Klasse, Schüler einer Förderschule und Kinder mit Behinderungen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen werden geschlossen. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Notbetreuung. Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich?
Bereits jetzt dürfen Bewohner nur einen Gast pro Tag empfangen. Wer zu Besuch kommt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können und eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung gilt auch weiterhin.