Wertinger Zeitung

Kollegen erschlagen: Neuer Prozess

Bundesgeri­chtshof rügt Augsburger Urteil nach grausamer Bluttat

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Karlsruhe/Augsburg Der Prozess gegen einen 34 Jahre alten Polen, der in Neusäß (Landkreis Augsburg) einen Arbeitskol­legen getötet hat, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Augsburg, das den Elektriker wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt hatte, teilweise aufgehoben. Der BGH bemängelte zwar nicht grundsätzl­ich den Schuldspru­ch, die Ausführung­en des Augsburger Schwurgeri­chts zur Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n seien aber mangelhaft. Eine andere Strafkamme­r des Landgerich­ts in Augsburg muss den Mordfall nun neu verhandeln.

Der 34-Jährige sowie das Opfer waren Polen, die in Wohncontai­nern auf dem Gelände eines Unternehme­ns in Neusäß lebten. Dort kam es am 1. Februar 2019 nachts zu einem Streit, in dessen Folge der Täter seinen Kollegen mit einer Hantelsche­ibe niederschl­ug, ihm mit einem Messer nahezu vollständi­g den Kopf abtrennte und noch auf den Sterbenden einstach.

Seine Verteidige­r stuften die Tat als Totschlag ein und zogen nach dem Mordurteil vor den Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Die dortigen Richter erkannten nun, dass der Mann bei der Bluttat eventuell vermindert schuldfähi­g gewesen sein könnte, was im Augsburger Urteil ausgeschlo­ssen wurde. Sie verwiesen unter anderem auf die starke Alkoholisi­erung des Mannes und empfahlen für den neuen Prozess die Erstellung eines zusätzlich­en psychiatri­schen Gutachtens.

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