Das Fenster von Lüpertz kommt
Kirchenkunst in Hannover vor Gericht
Hannover Die Marktkirche in Hannover darf ein von Markus Lüpertz entworfenes Buntglasfenster erhalten – ein Geschenk von Altkanzler Gerhard Schröder. Nach dem Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover spricht nichts dagegen, das Werk in das historische Gebäude einzusetzen. Das Werk des Architekten Dieter Oesterlen, der für den Wiederaufbau der Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich war, werde nicht zerstört, sondern bleibe weitgehend erhalten. Es genüge, dass die Gemeinde das Bild mit religiösen Motiven angenommen habe – „egal, was andere darüber denken“.
Das von Lüpertz entworfene Fenster wird eine barfüßige Figur im weißen Gewand – wohl Reformator Martin Luther – und fünf schwarze Fliegen zeigen. Eigentlich sollte das Werk schon am Reformationstag 2018 den gotischen Innenraum in neues Licht tauchen. In der Gemeinde gab es Diskussionen über das Fenster, ehe der ArchitektenErbe Georg Bissen sein Veto einlegte – und seit Juni 2019 beschäftigte sich das Landgericht Hannover mit dem Fall. Der Kläger sah das Urheberrecht des 1994 gestorbenen Architekten verletzt: Sein Stiefvater habe eine großartige Atmosphäre von Schlichtheit und Geschlossenheit geschaffen, sagte er bei einem Ortstermin in dem Gotteshaus, das als Wahrzeichen Hannovers gilt. Die Marktkirchengemeinde berief sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit. Einigen Mitgliedern der Gemeinde missfiel aber auch der Stifter Schröder wegen dessen Nähe zu Kreml-Chef Wladimir Putin.
Die Kammer wies die Klage nun ab. Es sei nicht davon auszugehen, dass die bisherige Gestaltung des schlichten Kirchenraumes völlig zerstört werde – die Umgestaltung von Kirchenräumen müsse möglich sein, hieß es in der Urteilsbegründung. Oesterlens Werk werde nicht „völlig entstellt“, auch habe der Architekt nichts völlig Neues schaffen wollen, denn die roten Backsteine und die Anordnung der Fenster habe er vorgefunden.