Leichter weg mit alten Geräten
Elektroschrott zurück an Supermärkte
Berlin Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. „Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln 2022.
Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: „Da müssen die Händler künftig Elektro-Altgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln“, sagte Schulze. „Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen.“
Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv anbieten müssen. Online-Marktplätze sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich am Recycling-System beteiligen. Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als von der EU vorgeschrieben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. Eigentlich sind Bürger verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.