Was Sie über die EPatientenakte wissen sollten
Ab dem 1. Januar 2021 sollen Befunde, Arztbriefe oder Therapiepläne für jeden Patienten elektronisch gebündelt werden. Das war schon lange geplant. Doch wird nun alles einfacher?
soll für Patienten und Mediziner vieles besser machen, geht jedoch in einer abgespeckten Variante an den Start: Ab 1. Januar 2021 steht die elektronische Patientenakte, kurz ePA, zur Verfügung. Was sind ihre Vorteile und wo erhält man sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten darauf:
Was ist das Ziel der E-Akte?
Mehr Transparenz und eine bessere gesundheitliche Versorgung. Der Hintergedanke ist: Liegen Befunde, Arztbriefe, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne gebündelt an einer Stelle vor, soll das den Medizinern helfen, zielgerichteter zu handeln – auch in Notfällen. Zudem sollen doppelte Untersuchungen verhindert werden, weil notwendige Infos, zu Blutwerten zum Beispiel, in der Akte stehen. Das Problem ist, dass es bisher an so einer Vernetzung hapert. „Die elektronischen Systeme in Praxen und Krankenhäusern verstehen sich untereinander – freundlich gesprochen – nicht immer“, sagt Prof. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung bei der Deutschen DiabetesGesellschaft. „Wir wünschen uns einen vernünftigen Datenaustausch für die Versorgung des Patienten.“Die Hoffnung ist außerdem, dass durch die gebündelten Datensätze auch die medizinische Forschung profitiert. Ab 2023 können Patienten die Inhalte aus ihrer E-Akte freiwillig zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen.
Wie kommen Patienten an die E-Akte?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die ePA ab dem neuen Jahr anbieten, eine Nutzung durch die Versicherten ist freiwillig. Der Zugriff geht über Apps. Bei der AOK Nordost etwa heißt sie „AOK Mein Leben“, bei der IKK wird jede Innungskrankenkasse eine eigene App anbieten. Versicherte können nur die App ihrer Kasse nutzen. Um sich in der App für die E-Akte zu registrieren, braucht man eine elektronische Gesundheitskarte mitsamt PIN. Die Geheimnummer bekommt man von der jeweiligen Krankenkasse. Gegebenenfalls können sich Versicherte auch über die alternative Versichertenidentität, kurz al.vi, anmelden. Dabei wird deren Identität durch die Krankenkasse bestätigt – zum Beispiel mittels eines VideoVerfahrens.
Was ist, wenn man kein Smartphone oder Tablet hat?
Versicherte können die E-Akte auch schriftlich bei ihrer Krankenkasse anfordern. Sie wird dann beim nächsten Arztbesuch aktiviert, nachdem der Nutzer die Freigabe dafür erteilt hat. Der Zugriff auf die Akte, etwa von zu Hause aus, ist allerdings dann nur über die App möglich.
Wer befüllt die E-Akte mit Daten?
Die Nutzer selbst können Daten einstellen oder löschen. Außerdem können sie Ärzten, Pflegern, Hebammen, Therapeuten und Apothekern den Zugriff erlauben und ihnen diese Berechtigung auch wieder entziehen. Wer keine App hat, soll die ePA beim Arztbesuch in der Praxis über das Kartenterminal befüllen lassen können – dafür braucht es aber die E-Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN. Und auch dann ist es durchaus möglich, dass das Befüllen in der Arztpraxis zunächst nicht funktioniert.
Ist eine Testphase geplant?
Ja, zur Einführung der E-Akte soll es erst einmal eine Testphase mit ausgewählten Praxen und Krankenhäusern geben, ehe im zweiten Quartal die flächendeckende Vernetzung beginnt. Laut Gesetz sind Arztpraxen dann ab dem 1. Juli 2021 verpflichtet, mit ihren Systemen den Zugriff auf die E-Akte zu ermögliSie – sonst drohen Sanktionen. Krankenhäuser müssten demnach zwar schon zu Beginn des Jahres ihre Infrastruktur entsprechend umgestellt haben, ihnen drohen bei Nichteinhaltung aber erst 2022 Sanktionen. Apotheken werden laut ihrer Bundesvereinigung ABDA von Anfang an dazu in der Lage sein, arzneimittelbezogene Informationen in der Akte zu hinterlegen. Für weitere Leistungserbringer wie beispielsweise Hebammen oder Physiotherapeuten ist der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur dagegen freiwillig.
Welche Daten können in der Patientenakte abgelegt werden?
Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Röntgenbilder, elektronische Medikationspläne, elektronische Arztbriefe, Notfalldatensätze. Ab 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahn-Bonusheft oder E-Rezepte digital abrufbar sein. Ab dann können Nutzer all jene Daten zudem endlich strukturiert speichern, vorher geht das nur unsortiert.
Was passiert mit älteren Daten?
Laut dem Patientendaten-SchutzGesetz müssen Ärzte nur Patientendaten in die E-Akte eintragen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Behandlungsfall erhoben werden. Sie müssen laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber nicht alle bereits vorhandenen Daten und medizinischen Befunde einspeisen. Für ältere Daten gebe es dagegen noch keine hundertprozentige Einigung, sagt Mediziner MüllerWieland. Doch in den verschiedenen Praxis- und Krankenhaussystemen lägen diese ja vor. Wenn das System rund um die E-Akte funktioniere, ist er überzeugt, „dann wird man sicher irgendwann darüber sprechen, dass der Patient über die E-Akte auch die Gesamtdaten seiner Behandlungshistorie finden wird“.
Wie sieht es denn mit dem Datenschutz aus?
Hier gibt es Kritik. Denn für die Startphase ist bei den Zugriffsrechten eine abgespeckte Version vorgesehen. Patienten können nur bestimmen, ob eine Fachkraft auf die Inhalte der Akte zugreifen darf, aber nicht, wer genau welche Befunde sechen hen darf. Das geht erst 2022. Bis dahin haben Nutzer also nur die Wahl zwischen alles oder nichts. Datenschützer monieren das vehement, das Bundesgesundheitsministerium teilt die Bedenken nicht.
Was heißt das praktisch?
Praktisch kann das zum Beispiel bedeuten: Der Hausarzt sieht eventuell einen Befund des Psychologen oder Psychiaters, ohne dass der Patient dies möchte. Oder der Psychologe die Diagnose des Urologen. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, spricht von einem „Geburtsfehler“, weil man erst mal nicht steuern könne, wer was genau sehen dürfe. Die Gematik ist die Gesellschaft, die die Struktur für die E-Akte schafft, das Gesundheitsministerium ist ihr Hauptanteilseigner. Die Gematik verspricht, die Daten seien sicher. Die Server stünden in Deutschland, europäische Datenschutzbestimmungen würden beachtet. Verantwortlich für die Datenverarbeitung seien die Anbieter, in der Regel also die Krankenkassen. Übrigens: Die Daten aus der E-Akte beim Versicherungswechsel an die neue Kasse zu übermitteln, wird ebenfalls erst 2022 möglich sein.
Was bringt die E-Akte Patienten?
Brysch als oberster deutscher Patientenschützer sieht vor allem für ältere Menschen mit mehreren Krankheiten Vorteile, die wesentlich von einer besseren Bündelung der Informationen der verschiedenen Therapeuten profitieren könnten. Er spricht aber auch praktische Probleme an. Zum Beispiel, dass vor allem ältere Patienten oft weder Tablet noch Internetzugang haben. Oder dass die E-Akte mit Blick auf Datenschutz und Funktionen abgespeckt startet und Arztpraxen zunächst nicht verpflichtet sind, an die Infrastruktur angebunden zu sein. „2004 kam zum ersten Mal das Thema E-Akte auf“, sagt Brysch, „seitdem sind Milliarden verschlungen worden. Und da stellt sich nach so vielen Jahren doch die Frage: Wie lange mussten die Patienten warten und wie wenig ist dabei über die Einbindung der Nutzer nachgedacht worden?“Diabetologe Dirk MüllerWieland sieht die Entwicklung positiv. „Es ist ein richtiger Ansatz, dass der Patient direkten Zugang bekommt zu seinen Krankheits- und Versorgungsdaten und er auch, wie immer, sagen kann, was damit geschieht.“Niemand müsse mehr betteln, ob er einen Befund sehen könne. Der Mediziner sieht lediglich einen Stolperstein: „Die Infos sollten dann natürlich auch so formuliert werden, dass Patienten sie verstehen können.“