LechStahlwerke: Kritik an „Salamitaktik“
Gemeinderat Veränderungen beim Meitinger Unternehmen dürfen Biberbach nicht noch mehr beeinträchtigen – darin ist sich das Gremium einig. Die Räte fordern eine Gesamtplanung
Biberbach Die von Biberbachs Bürgermeister Wolfgang Jarasch beim Thema Lech-Stahlwerke immer wieder angeprangerte „Salamitaktik“von Kapazitätserhöhung, Plänen zur Süderweiterung in den Bannwald hinein und die Weigerung, eine Werkserweiterung in das bestehende Gewerbegebiet im Norden Meitingens auch nur zu prüfen, hat in der ersten Sitzung des Marktgemeinderats im neuen Jahr für schlechte Stimmung gesorgt. Man wolle endlich eine Gesamtplanung sehen, aus der dann auch die Zusammenhänge ersichtlich seien, so Jürgen Scharrer (Grüne).
Die Lech-Stahlwerke in Meitingen wollen ihre Produktion von jährlich 1,1 Millionen Tonnen Stahl 1,4 Millionen Tonnen steigern. Die Einwendungen zu einem entsprechenden Antrag werden derzeit in einem Online-Verfahren behandelt (siehe „Erweiterungspläne der Lech-Stahlwerke). Rund 27 Prozent mehr an Stahlproduktion bedeuteten wohl auch ein Beträchtliches mehr an Immissionen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Unzumutbar für die Biberbacher, vor allem für die Bewohner der Zollsiedlung, so der Rathauschef. Schon seit vielen Jahren seien die Lech-Stahlwerke zu laut. „Am Ende einer Reihe von Maßnahmen sollte endlich der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert erreicht werden.“Mit der beantragten Kapazitätserhöhung sei eine Überschreitung bereits wieder vorprogrammiert.
Eilig war die Beratung des Themas, weil der Zeitrahmen für die Erörterung sämtlicher Einwendungen knapp ist. Das federführende Landratsamt hatte die Mindestauslegefrist von drei Wochen mit Beginn am 4. Januar gewählt. Ein Termin, zu dem Kanzleien und Verwaltungen noch im Urlaub seien oder zumindest mit verminderter Belegschaft agieren. „Das halten wir für fragwürdig“, zeigte sich Jarasch vom Vorgehen der Landkreisbehörde verschnupft. Der Zugangscode für die Teilnahme am Verfahren sei der Gemeinde daher erst nach dem 11. Januar zugegangen. Somit reduziere sich die knappe Bearbeitungszeit um eine weitere Woche.
Trotzdem werde man klar Stellung beziehen. Lärmwerte würden erneut fachlich überprüft und naturschutzrechtliche Aspekte beleuchtet. Das hatte der Gemeinderat bereits zu Beginn des Verfahrens beschlossen. „Wir halten an unseren Einwendungen fest; es wird keine
Zustimmung geben, solange die Lärmwerte überschritten werden“, so Jarasch.
Der Gemeinderat hatte noch einen zweiten Punkt auf der Tagesordnung, der sich um die LechStahlwerke drehte: das Bauleitplanverfahren des Marktes Meitingen „Gewerbegebiet 2 – Herbertshofen, östliche Industriestraße“für den Parkplatz im Norden des Werksgeländes. Hier fühlt sich Biberbach hintergangen. Im Frühjahr 2019 stimmte der Marktgemeinderat dem Bau des Parkplatzes zu. Eine Beeinträchtigung der eigenen Bevölkerung sei durch das Vorhaben nicht erkennbar gewesen und man stehe dem Werksbetrieb ja grundsätzlich nicht negativ gegenüber. Der Erhalt der Arbeitsplätze für die Region sei auch für Biberbach ein Anliegen, so der Bürgermeister. Allerdings sei wenige Wochen später vom Markt Meitingen ein Bauleitplanverfahren zur Vorbereitung der Süderweiterung des Stahlwerks vorgelegt worden. Man habe sich also mit dem Parkplatz die Norderweiterung verstellt, um die Ausweitung des Industriestandorts in den südlich gelegenen Bannwald und damit in Richtung der Nachbargemeinden Biberbach und Langweid voranzutreiben, so der vom Vorgehen des Nachbarn wenig begeisterte Rathauschef.
Daraus mache Meitingen noch nicht einmal ein Geheimnis. Der frühere Zweite Bürgermeister der Marktgemeinde Werner Grimm habe öffentlich bekannt, dass man eine Erweiterung in den Norden, also in Richtung Herbertshofen, der eigenen Bevölkerung nicht zumuten wolle, gab Jarasch eine Rückschau der Entwicklungen. Die Werksleitung des Stahlwerks sei da offener. Bei einem Runden-Tisch-Gespräch habe es die Aussage gegeben, dass es dem Stahlwerksbetreiber im Grunde egal sei, in welche Richtung eine Erweiterung erfolgt. Einzig eine 1,2 Hektar große Fläche für ein Recyclingvorhaben müsse zwingend im Süden angesiedelt werden.
Die Marschrichtung der Marktgemeinde Biberbach legte der Gemeinderat einstimmig fest. Die neue Faktenlage sei der Grund dafür, dass sich Biberbach nun klar gegen den Standort des Parkplatzes im Norden ausspreche. Der Standort sei fehlerhaft gewählt. Parkmöglichkeiten könnten auch mit einem Parkhaus oder einer Tiefgarage geschaffen werden. Die Fläche könne auch jetzt noch für eine Werkserweiterung genutzt werden.