Von wechselnden InzidenzWerten und festen Gruppen
Wichtige Antworten auf Fragen zu den Vorschriften für den Sportbetrieb unter Pandemie-Bedingungen
Corona
Nicht nur für die Fußballer haben die jüngsten Festlegungen zum Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen zahlreiche Fragen offengelassen. Das Bayerische Innenministerium kam deshalb einer Bitte der Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) nach und hat die Regeln erklärt – um den Vereinen eine praxisnahe Umsetzung zu erleichtern. Seit
8. März ist zum Beispiel kontaktloses Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel sowie unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.
● Inzidenz über 100: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport bleibt untersagt.
● Inzidenz 50 bis 100: Hier ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (maximal fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
● Inzidenz unter 50: Es ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig. Der BFV hat auf Grundlage der geltenden Verordnungen einen Leitfaden zur kontaktfreien Trainingsgestaltung für seine Vereine erarbeitet, der auch entsprechende Übungsformen berücksichtigt und entsprechend anschaulich darstellt. Der Leitfaden ist auf der Homepage des Bayerischen Fußballverbandes unter dem Titel „BFV-Return to play“aufzurufen.
Die wichtigen Fragen und Antworten zum Thema:
Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenz-Wert?
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese Informationen auf ihren Homepages bereit. Auch die veröffentlichen täglich den Inzidenz-Wert für den LK Dillingen.
Ist für den maßgeblichen Inzidenz-Wert der Wohnort oder der Ort der Sportausübung heranzuziehen?
Es ist der Inzidenzwert des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt maßgeblich, wo die Sportausübung an der Sportstätte erfolgt.
Ist Wettkampfbetrieb möglich?
Dieser ist grundsätzlich möglich, für den Fußball trifft dies aber ausdrücklich nicht zu. Zwar ist eine Unterscheidung zwischen Trainings
und Wettkampfbetrieb nicht vorgesehen, die aktuellen Regelungen beziehen sich jedoch lediglich allgemein auf die Sportausübung. Es müssen aber beim Wettkampfbetrieb die Vorgaben zur Sportausübung, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, eingehalten werden. Außerdem gelten für Fußball die Kontaktfreiheit der Beteiligten und das Einhalten von Mindestabständen, damit ist WettkampfFußball aktuell nicht möglich.
Was ist kontaktfreier Sport?
Es kommt allein darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Somit ist etwa auch ein Fußballtraining möglich, sofern ausschließlich ohne Kontakt (z. B. Passspiel) trainiert wird, Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig. Nur bei Personen desselben Hausstands ist die gemeinsame Sportausübung auch mit Kontakt möglich.
Beziehen sich die angegebenen Gruppengrößen auf „feste Gruppen“oder können diese bei der Gruppenzusammenstellung pro Sportangebot im Freien variieren?
Aus infektionsschutzfachlichen Gesichtspunkten sind möglichst feste, gleichbleibende Gruppenzusammensetzungen zu empfehlen.
Ist ein Trainer/Übungsleiter bei den jeweils geltenden Höchstgrenzen für Gruppen einzubeziehen?
Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht an der Sportausübung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.
Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Gemeinschaftsräume genutzt werden?
Nein, es dürfen ausschließlich die Sportflächen unter freiem Himmel bzw. Freiluftsportanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.
Ist seit 8. März ein neues Rahmenhygienekonzept zu beachten?
Ein neues, aktualisiertes Rahmenhygienekonzept Sport der bayerischen Staatsregierung wird erst für die geplanten Öffnungsschritte ab 22. März erstellt.
Ist im Breitensportbetrieb ein Hygieneschutzkonzept hinsichtlich Kontaktnachverfolgung, Anreise, Parkplatz, Sportstättennutzung etc. zwingend erforderlich?
Für die Öffnungsschritte seit 8. März ist für den Breitensportbetrieb noch kein neues Hygienekonzept erforderlich, erst für die weiteren Öffnungsschritte ab 22. März.
Ist die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte erlaubt?
Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätte räumlich und funktional klar voneinander abgetrennte Sportflächen aufweist (z. B. einzelne Tennisplätze in einer Tennisfreianlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten.
Ist für erwachsene und jugendliche Sportler die Sportausübung derzeit auch in geschlossenen Räumen erlaubt?
Nein. Es ist nur die Sportausübung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsportstätten erlaubt.
Dürfen Erziehungsberechtigte beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?
Ja, minderjährige Sportler können zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge beim Sportbetrieb von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu vermeiden, der Mindestabstand ist zudem einzuhalten.
Fußballschuhe binden muss drin sein – sonst ist beim Sport aktuell „kontaktlos“angesagt.
Welche Sportarten sind bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt?
Grundsätzlich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person kontaktfrei im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Golf, Tennis, teilweise Wassersport (Rudern, Kanu, Kajak).