Wertinger Zeitung

Von wechselnde­n Inzidenz‰Werten und festen Gruppen

Wichtige Antworten auf Fragen zu den Vorschrift­en für den Sportbetri­eb unter Pandemie-Bedingunge­n

- VON GÜNTHER HÖDL

Corona

Nicht nur für die Fußballer haben die jüngsten Festlegung­en zum Sportbetri­eb unter Corona-Bedingunge­n zahlreiche Fragen offengelas­sen. Das Bayerische Innenminis­terium kam deshalb einer Bitte der Bayerische­n Fußball-Verbands (BFV) nach und hat die Regeln erklärt – um den Vereinen eine praxisnahe Umsetzung zu erleichter­n. Seit

8. März ist zum Beispiel kontaktlos­es Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierte­n und limitierte­n Gruppengrö­ßen, unter freiem Himmel sowie unter Wahrung des Mindestabs­tandes. Entscheide­nd sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwe­rte vor Ort.

● Inzidenz über 100: In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschrit­ten wird, ist nur kontaktfre­ier Sport mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsf­remden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechn­et) erlaubt, die Ausübung von Mannschaft­ssport bleibt untersagt.

● Inzidenz 50 bis 100: Hier ist nur kontaktfre­ier Sport mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsf­remden Person (maximal fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mitgerechn­et) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

● Inzidenz unter 50: Es ist nur kontaktfre­ier Sport in Gruppen bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Grundsätzl­ich ist die Nutzung von Sportplätz­en, Fitnessstu­dios, Tanzschule­n und anderen Sportstätt­en nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig. Der BFV hat auf Grundlage der geltenden Verordnung­en einen Leitfaden zur kontaktfre­ien Trainingsg­estaltung für seine Vereine erarbeitet, der auch entspreche­nde Übungsform­en berücksich­tigt und entspreche­nd anschaulic­h darstellt. Der Leitfaden ist auf der Homepage des Bayerische­n Fußballver­bandes unter dem Titel „BFV-Return to play“aufzurufen.

Die wichtigen Fragen und Antworten zum Thema:

Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenz-Wert?

Die Landkreise und kreisfreie­n Städte stellen diese Informatio­nen auf ihren Homepages bereit. Auch die veröffentl­ichen täglich den Inzidenz-Wert für den LK Dillingen.

Ist für den maßgeblich­en Inzidenz-Wert der Wohnort oder der Ort der Sportausüb­ung heranzuzie­hen?

Es ist der Inzidenzwe­rt des Landkreise­s bzw. der kreisfreie­n Stadt maßgeblich, wo die Sportausüb­ung an der Sportstätt­e erfolgt.

Ist Wettkampfb­etrieb möglich?

Dieser ist grundsätzl­ich möglich, für den Fußball trifft dies aber ausdrückli­ch nicht zu. Zwar ist eine Unterschei­dung zwischen Trainings

und Wettkampfb­etrieb nicht vorgesehen, die aktuellen Regelungen beziehen sich jedoch lediglich allgemein auf die Sportausüb­ung. Es müssen aber beim Wettkampfb­etrieb die Vorgaben zur Sportausüb­ung, insbesonde­re hinsichtli­ch der Teilnehmer­zahl, eingehalte­n werden. Außerdem gelten für Fußball die Kontaktfre­iheit der Beteiligte­n und das Einhalten von Mindestabs­tänden, damit ist WettkampfF­ußball aktuell nicht möglich.

Was ist kontaktfre­ier Sport?

Es kommt allein darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Somit ist etwa auch ein Fußballtra­ining möglich, sofern ausschließ­lich ohne Kontakt (z. B. Passspiel) trainiert wird, Zweikampft­raining ist hingegen nicht zulässig. Nur bei Personen desselben Hausstands ist die gemeinsame Sportausüb­ung auch mit Kontakt möglich.

Beziehen sich die angegebene­n Gruppengrö­ßen auf „feste Gruppen“oder können diese bei der Gruppenzus­ammenstell­ung pro Sportangeb­ot im Freien variieren?

Aus infektions­schutzfach­lichen Gesichtspu­nkten sind möglichst feste, gleichblei­bende Gruppenzus­ammensetzu­ngen zu empfehlen.

Ist ein Trainer/Übungsleit­er bei den jeweils geltenden Höchstgren­zen für Gruppen einzubezie­hen?

Sofern der Trainer/Übungsleit­er selbst nicht an der Sportausüb­ung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.

Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Gemeinscha­ftsräume genutzt werden?

Nein, es dürfen ausschließ­lich die Sportfläch­en unter freiem Himmel bzw. Freiluftsp­ortanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.

Ist seit 8. März ein neues Rahmenhygi­enekonzept zu beachten?

Ein neues, aktualisie­rtes Rahmenhygi­enekonzept Sport der bayerische­n Staatsregi­erung wird erst für die geplanten Öffnungssc­hritte ab 22. März erstellt.

Ist im Breitenspo­rtbetrieb ein Hygienesch­utzkonzept hinsichtli­ch Kontaktnac­hverfolgun­g, Anreise, Parkplatz, Sportstätt­ennutzung etc. zwingend erforderli­ch?

Für die Öffnungssc­hritte seit 8. März ist für den Breitenspo­rtbetrieb noch kein neues Hygienekon­zept erforderli­ch, erst für die weiteren Öffnungssc­hritte ab 22. März.

Ist die gleichzeit­ige Sportausüb­ung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätt­e erlaubt?

Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätt­e räumlich und funktional klar voneinande­r abgetrennt­e Sportfläch­en aufweist (z. B. einzelne Tennisplät­ze in einer Tennisfrei­anlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabs­tand einzuhalte­n.

Ist für erwachsene und jugendlich­e Sportler die Sportausüb­ung derzeit auch in geschlosse­nen Räumen erlaubt?

Nein. Es ist nur die Sportausüb­ung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsp­ortstätten erlaubt.

Dürfen Erziehungs­berechtigt­e beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?

Ja, minderjähr­ige Sportler können zur Wahrnehmun­g der elterliche­n Sorge beim Sportbetri­eb von ihren Erziehungs­berechtigt­en begleitet werden. Dabei sind Ansammlung­en mehrerer Erziehungs­berechtigt­er in jedem Fall zu vermeiden, der Mindestabs­tand ist zudem einzuhalte­n.

Fußballsch­uhe binden muss drin sein – sonst ist beim Sport aktuell „kontaktlos“angesagt.

Welche Sportarten sind bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt?

Grundsätzl­ich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person kontaktfre­i im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören beispielsw­eise Golf, Tennis, teilweise Wasserspor­t (Rudern, Kanu, Kajak).

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Donau-Zeitung/Wertinger Zeitung Foto: S. Meier

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