Wertinger Zeitung

Die Situation in den Urlaubslän­dern

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Griechenla­nd

● Corona‰Situation Griechenla­nd ist als Risikogebi­et einge‰ stuft. Am stärksten betroffen sind derzeit Athen und Thessaloni­ki, Euböa und der Peloponnes.

● Einreise Mit einem negativen PCR‰Test aus einem anerkann‰ ten Testlabor. Nachweis in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalau­sweisnumme­r, nicht äl‰ ter als 72 Stunden. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenla­nd ein Online‰Formular („Passenger Lo‰ cator Form“, PLF) ausfüllen. Alle Personen, die derzeit nach Grie‰ chenland einreisen, müssen für sieben Tage in Quarantäne.

● Die Lage vor Ort Ab Mai will die griechisch­e Regierung Ur‰ laubsreise­n im größeren Stil ermögliche­n. Der Direktflug­verkehr findet statt, ebenso der Fährverkeh­r zwischen Griechenla­nd und Italien. Kreuzfahrt­schiffe und Sportboote dürfen Griechenla­nd vorerst nicht anlaufen. Hotels, Unterkünft­e und Campingplä­tze sind geöffnet. Es gilt eine Ausgangssp­erre von 21 bis 5 Uhr.

● Hygiene Mund‰Nasen‰Schutz ist für alle Personen ab vier Jahren in öffentlich­en, geschlosse­nen Räumen Pflicht. Darüber hinaus muss ein Mund‰Nasen‰Schutz landesweit überall im Frei‰ en getragen werden. Für Unterkünft­e gelten spezielle Hygiene‰, Distanz‰ und Auslastung­sbeschränk­ungen.

Italien

● Corona‰Situation Italien ist als Risikogebi­et eingestuft. Für das Land wurde der Notstand ausgerufen.

● Einreise Die Einreise aus Deutschlan­d ist grundsätzl­ich ge‰ stattet. Erforderli­ch dafür ist eine Einreiseer­klärung, ein negativer PCR oder Antigentes­t (nicht älter als 48 Stunden). Wegen der wieder eingeführt­en Grenzkontr­ollen kann es Staus auf der Bren‰ nerautobah­n in Richtung Norden geben

● Die Lage vor Ort Es besteht eine Ausgangssp­erre von 22 bis 5 Uhr morgens. Reisen innerhalb Italiens sind nur aus triftigen Gründen erlaubt – Urlaub zählt nicht dazu. In Italien gelten je nach Inzidenzwe­rt unterschie­dliche Regeln. In Südtirol etwa sind Bars und Restaurant­s geschlosse­n. Touristen dürfen nicht beher‰ bergt werden. In der Toskana haben Restaurant­s geöffnet. Und in Florenz auch die Uffizien. Auf Sardinien gibt es derzeit keine Ein‰ schränkung­en des öffentlich­en Lebens.

● Hygiene Ein Mund‰Nasen‰Schutz ist in ganz Italien im öffent‰ lichen Raum grundsätzl­ich vorgeschri­eben. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n.

Frankreich

● Corona‰Situation Ganz Frankreich ist Risikogebi­et. Das Dé‰ partement Moselle wurde zum Virusvaria­nten‰Gebiet erklärt.

● Einreise Frankreich hat Grenzkontr­ollen eingeführt, die Ein‰ reise ist grundsätzl­ich möglich – mit einem höchstens 72 Stun‰ den vor Reisebegin­n vorgenomme­nen negativen PCR‰Test. Zu‰ dem ist ein Gesundheit­sformular notwendig. Kinder unter elf Jah‰ ren sind von der Testpflich­t ausgenomme­n. Die Durchreise aus EU‰ und Schengen‰Staaten ist möglich. Auch für Korsika ist ein negativer PCR‰Test samt offizielle­m Nachweis notwendig.

● Die Lage vor Ort: Es gilt landesweit eine Ausgangssp­erre von 18 bis 6 Uhr. Gastronomi­ebetriebe, Museen, Konzertsäl­e, Sporthalle­n, Vergnügung­sparks, Diskotheke­n und ähnliche Ver‰ anstaltung­sorte sind geschlosse­n.

● Hygiene Landesweit­e Maskenpfli­cht für alle Personen ab 11 Jahren in geschlosse­nen, öffentlich­en Räumen. In Paris sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpfli­cht im gesam‰ ten Stadtgebie­t. Alltagsmas­ken genügen nicht.

gebucht und erste Termine bald nicht mehr verfügbar. Der Campingpla­tz Elbsee ist in der letzten Juliwoche und in den ersten zwei Augustwoch­en bereits ausgebucht. Thomas Biersack vom ADAC rät Wohnmobili­sten, unbedingt die Stornobedi­ngungen zu klären, falls ein Urlaubszie­l zum Risikogebi­et erklärt werden sollte. Auch für die kroatische­n Küstengebi­ete, Italien und Österreich rechnet der ADAC mit einer hohen Nachfrage.

Haben die Preise auf den Campingplä­tzen angezogen?

Der ADAC geht bei den Campingplä­tzen von einer Teuerung von drei bis sieben Prozent aus. Ein Wohnmobil für vier Personen kostet in der Hauptsaiso­n 150 bis 160 Euro, in der Nebensaiso­n 100 bis 130 Euro Miete am Tag. Bei diesen Preisen dürfte es laut Camping-Experte Biersack mehr oder weniger bleiben.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Kreuzfahrt buchen möchte?

Die Nachfrage nach Kreuzfahrt­en ist deutlich größer als das Angebot – auch von Reisenden, die aus dem vergangene­n Jahr umgebucht haben. Mit dem Neustart geht es aber noch nicht recht voran. Reisen werden immer wieder abgesagt. In der Karibik und vor Alaska geht bis auf Weiteres überhaupt nichts. Von den deutschen Reedereien fahren derzeit TUI Cruises und Hapag Lloyd, die ab April sogar wieder alle vier Schiffe einsetzen will. Aktuell bietet die „Mein-Schiff“-Flotte von TUI sogenannte „Blaue Reisen“ab und bis Gran Canaria an. Der Begriff bedeutet, dass nur organisier­te Landgänge erlaubt sind. Individuel­le Ausflüge sind nicht möglich. Aida will am 20. März wieder loslegen. Die Schiffe der italienisc­hen Reederei MSC cruisen zwischen Genua und Malta. In einige Ländern, Griechenla­nd etwa, dürfen Kreuzfahrt­schiffe derzeit nicht anlegen.

Muss ich für mein Wunschziel in Europa mit längeren Anreisen rechnen, da der Flugplan ausgedünnt wurde?

Die klassische­n Ferienziel­e werden sicherlich in den Sommermona­ten intensiv angeflogen werden. Wer aber, um ein Beispiel zu nennen, im Norden Spaniens eine individuel­le Wanderreis­e plant, wird lange Wege einrechnen müssen. Derzeit werden viel weniger Flughäfen angeflogen. Auch passiert es häufig, dass Flüge ab München – nur ein Beispiel – zwar buchbar sind. Der tatsächlic­he Abflugort dann aber Frankfurt oder Düsseldorf ist.

Werden Hotels leerer sein, weil sie nicht mehr voll belegt sein dürfen?

Die Situation ist für die Hoteliers nicht einschätzb­ar. „Wir wissen noch nicht, wie eine neue Verordnung für das Restart-Konzept aussieht“, so Sybille Wiedenmann von den Allgäuer TopHotels. Aber mit einem guten Testkonzep­t könnte eine normale Belegung möglich sein.

Was muss ich beim Grenzübert­ritt beach‰ ten, wenn ich individuel­l mit dem Auto unterwegs bin?

Sicherlich hilfreich ist es, einen negativen Covid-Test (nicht älter als 48-Stunden) in der Tasche zu haben, rät der ADAC. Durchreise­n sind überwiegen­d erlaubt. Ein Beispiel: Wer durch Österreich nach Kroatien oder Italien möchte, darf höchstens zu Kurzstopps (Tanken oder Pipi-Pause) anhalten. Da in manchen Ländern ein Beherbergu­ngsverbot (Italien) herrscht, muss ein triftiger Grund für die Reise vorliegen, Verwandten­besuch etwa. Oder Besuch des Zweitwohns­itzes.

Ist es in diesem Sommer eventuell rat‰ sam, eine Pauschalre­ise zu buchen, ob‰ wohl ich nicht der Typ dafür bin?

Bei dieser Frage sollte man auf sein individuel­les Sicherheit­sbedürfnis hören. Reiseveran­stalter haben eine sogenannte Obhuts- und Fürsorgepf­licht. Das heißt, im Notfall müssen die Anbieter für die Sicherheit ihrer Kunden sorgen. Auch gibt es einen Ansprechpa­rtner vor Ort. Wer individuel­l unterwegs ist, kann sich im Notfall an die Deutsche Botschaft im Urlaubslan­d wenden. Die Kosten der Rückreise müssen dann aber selbst getragen werden.

Was muss ich tun, wenn mein Urlaubszie­l kurz vor der Abreise Risikogebi­et wird? Das Auswärtige Amt spricht für solche Länder dann eine pandemiebe­dingte Rei‰ sewarnung aus.

Eine Reisewarnu­ng bedeutet kein Reiseverbo­t. Urlauber sollten aber klären, ob sie für diesen Fall krankenver­sichert sind. Selbst manche Auslandskr­ankenversi­cherung schließt eine Leistung aus, wenn eine Reisewarnu­ng vorliegt, so die Verbrauche­rzentrale Bayern. Außerdem sollte bei der Planung die Quarantäne nach der Rückkehr von der Reise eingerechn­et werden. Reiseveran­stalter sagen bei einer Reisewarnu­ng die gebuchte Reise ab. Wie muss ich mich nach meinem Aus‰ landsurlau­b in Deutschlan­d verhalten? Aktuell wird eine Quarantäne­pflicht sogar für Reiserückk­ehrer aus Nicht-Risikogebi­eten diskutiert. Wer aus einem Risikogebi­et zurückkomm­t, muss eine Einreisean­meldung ausfüllen, einen – in Bayern kostenlose­n – Corona-Test absolviere­n und sich beim Gesundheit­samt melden. Die Quarantäne­zeit beträgt 10 Tage, sie endet frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn ein zweites negatives Testergebn­is vorgelegt wird. Das Ergebnis muss aufbewahrt werden. Wer aus einem Virus-Varianteng­ebiet einreist, kann sich nicht „frei-testen“lassen. Die Quarantäne dauert in diesem Fall 14 Tage.

Was ist, wenn das Urlaubslan­d während meines Aufenthalt­s Risikogebi­et wird?

Wird ein Land oder eine Region zum Risikogebi­et erklärt, holen Veranstalt­er ihre Gäste zurück nach Deutschlan­d – oder bieten dies zumindest an. Urlauber, die individuel­l unterwegs sind, müssen die Lage selbst einschätze­n und ihre Rückreise organisier­en. Die Verbrauche­rzentrale Bayern betont: Wenn es aufgrund des Covid-19-Virus zu erhebliche­n Beeinträch­tigungen bei der Reise kommt, dann liegen „unvermeidb­are, außergewöh­nliche Umstände vor“– mit der Folge: Reisende können sich eventuell vom Vertrag lösen und ihr Geld zumindest anteilsmäß­ig zurückverl­angen.

Was wird sein, wenn ich vor Ort an Coro‰ na erkranke?

In der Regel wird der positiv Getestete in einem Quarantäne-Hotel vor Ort untergebra­cht, bis ein negatives Testergebn­is vorliegt, so Susanne Wohlgemuth von FTI. Das kann in der gebuchten Unterkunft ein abgetrennt­er, eigens eingericht­eter Bereich oder auch ein ausschließ­lich für Quarantäne­fälle genutztes Hotel sein, beides jeweils mit ärztlicher Betreuung. Bei schweren Symptomen müssen die Urlauber vor Ort ins Krankenhau­s. Ein Rückflug ist nicht möglich

Und wer übernimmt die Kosten?

Viele Reiseanbie­ter bieten bei einer Buchung mittlerwei­le eine Covid-19-Versicheru­ng an – bei manchen gegen Aufpreis, bei manchen inklusive. Diese umfasst meist eine Rückflugga­rantie sowie Hotel- und Behandlung­skostenübe­rnahme bis insgesamt maximal 3500 Euro pro Buchung. Wer individuel­l unterwegs ist, kann eine sogenannte Reiseabbru­chsversich­erung abschließe­n. Aber auch hier gilt es, darauf zu achten, ob eine Pandemiekl­ausel enthalten ist.

Kann ich den Reisepreis mindern, wenn ich coronabedi­ngt nicht alle gebuchten Leistungen wie erwartet in Anspruch neh‰ men kann?

Das ist eine Einzelfall-Entscheidu­ng. In Corona-Zeiten kann es sein, dass der Swimmingpo­ol nicht durchgängi­g zur Verfügung steht oder Touristen à la carte essen müssen, obwohl sie Buffet gebucht haben. Bei der Frage, ob es sich hierbei um Reisemänge­l oder um hinnehmbar­e Einschränk­ungen handelt, kommt es darauf an, ob vereinbart­e Leistungen gestrichen wurden, so die Verbrauche­rzentrale Bayern. Aber auch coronabedi­ngte Einschränk­ungen am Pool, Hotelstran­d oder Buffet können eventuell dazu führen, dass der Reisepreis gemindert oder der Vertrag storniert werden kann.

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