Die Situation in den Urlaubsländern
Griechenland
● CoronaSituation Griechenland ist als Risikogebiet einge stuft. Am stärksten betroffen sind derzeit Athen und Thessaloniki, Euböa und der Peloponnes.
● Einreise Mit einem negativen PCRTest aus einem anerkann ten Testlabor. Nachweis in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht äl ter als 72 Stunden. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein OnlineFormular („Passenger Lo cator Form“, PLF) ausfüllen. Alle Personen, die derzeit nach Grie chenland einreisen, müssen für sieben Tage in Quarantäne.
● Die Lage vor Ort Ab Mai will die griechische Regierung Ur laubsreisen im größeren Stil ermöglichen. Der Direktflugverkehr findet statt, ebenso der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien. Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht anlaufen. Hotels, Unterkünfte und Campingplätze sind geöffnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
● Hygiene MundNasenSchutz ist für alle Personen ab vier Jahren in öffentlichen, geschlossenen Räumen Pflicht. Darüber hinaus muss ein MundNasenSchutz landesweit überall im Frei en getragen werden. Für Unterkünfte gelten spezielle Hygiene, Distanz und Auslastungsbeschränkungen.
Italien
● CoronaSituation Italien ist als Risikogebiet eingestuft. Für das Land wurde der Notstand ausgerufen.
● Einreise Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich ge stattet. Erforderlich dafür ist eine Einreiseerklärung, ein negativer PCR oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Wegen der wieder eingeführten Grenzkontrollen kann es Staus auf der Bren nerautobahn in Richtung Norden geben
● Die Lage vor Ort Es besteht eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens. Reisen innerhalb Italiens sind nur aus triftigen Gründen erlaubt – Urlaub zählt nicht dazu. In Italien gelten je nach Inzidenzwert unterschiedliche Regeln. In Südtirol etwa sind Bars und Restaurants geschlossen. Touristen dürfen nicht beher bergt werden. In der Toskana haben Restaurants geöffnet. Und in Florenz auch die Uffizien. Auf Sardinien gibt es derzeit keine Ein schränkungen des öffentlichen Lebens.
● Hygiene Ein MundNasenSchutz ist in ganz Italien im öffent lichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Frankreich
● CoronaSituation Ganz Frankreich ist Risikogebiet. Das Dé partement Moselle wurde zum VirusvariantenGebiet erklärt.
● Einreise Frankreich hat Grenzkontrollen eingeführt, die Ein reise ist grundsätzlich möglich – mit einem höchstens 72 Stun den vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCRTest. Zu dem ist ein Gesundheitsformular notwendig. Kinder unter elf Jah ren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Durchreise aus EU und SchengenStaaten ist möglich. Auch für Korsika ist ein negativer PCRTest samt offiziellem Nachweis notwendig.
● Die Lage vor Ort: Es gilt landesweit eine Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Ver anstaltungsorte sind geschlossen.
● Hygiene Landesweite Maskenpflicht für alle Personen ab 11 Jahren in geschlossenen, öffentlichen Räumen. In Paris sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesam ten Stadtgebiet. Alltagsmasken genügen nicht.
gebucht und erste Termine bald nicht mehr verfügbar. Der Campingplatz Elbsee ist in der letzten Juliwoche und in den ersten zwei Augustwochen bereits ausgebucht. Thomas Biersack vom ADAC rät Wohnmobilisten, unbedingt die Stornobedingungen zu klären, falls ein Urlaubsziel zum Risikogebiet erklärt werden sollte. Auch für die kroatischen Küstengebiete, Italien und Österreich rechnet der ADAC mit einer hohen Nachfrage.
Haben die Preise auf den Campingplätzen angezogen?
Der ADAC geht bei den Campingplätzen von einer Teuerung von drei bis sieben Prozent aus. Ein Wohnmobil für vier Personen kostet in der Hauptsaison 150 bis 160 Euro, in der Nebensaison 100 bis 130 Euro Miete am Tag. Bei diesen Preisen dürfte es laut Camping-Experte Biersack mehr oder weniger bleiben.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Kreuzfahrt buchen möchte?
Die Nachfrage nach Kreuzfahrten ist deutlich größer als das Angebot – auch von Reisenden, die aus dem vergangenen Jahr umgebucht haben. Mit dem Neustart geht es aber noch nicht recht voran. Reisen werden immer wieder abgesagt. In der Karibik und vor Alaska geht bis auf Weiteres überhaupt nichts. Von den deutschen Reedereien fahren derzeit TUI Cruises und Hapag Lloyd, die ab April sogar wieder alle vier Schiffe einsetzen will. Aktuell bietet die „Mein-Schiff“-Flotte von TUI sogenannte „Blaue Reisen“ab und bis Gran Canaria an. Der Begriff bedeutet, dass nur organisierte Landgänge erlaubt sind. Individuelle Ausflüge sind nicht möglich. Aida will am 20. März wieder loslegen. Die Schiffe der italienischen Reederei MSC cruisen zwischen Genua und Malta. In einige Ländern, Griechenland etwa, dürfen Kreuzfahrtschiffe derzeit nicht anlegen.
Muss ich für mein Wunschziel in Europa mit längeren Anreisen rechnen, da der Flugplan ausgedünnt wurde?
Die klassischen Ferienziele werden sicherlich in den Sommermonaten intensiv angeflogen werden. Wer aber, um ein Beispiel zu nennen, im Norden Spaniens eine individuelle Wanderreise plant, wird lange Wege einrechnen müssen. Derzeit werden viel weniger Flughäfen angeflogen. Auch passiert es häufig, dass Flüge ab München – nur ein Beispiel – zwar buchbar sind. Der tatsächliche Abflugort dann aber Frankfurt oder Düsseldorf ist.
Werden Hotels leerer sein, weil sie nicht mehr voll belegt sein dürfen?
Die Situation ist für die Hoteliers nicht einschätzbar. „Wir wissen noch nicht, wie eine neue Verordnung für das Restart-Konzept aussieht“, so Sybille Wiedenmann von den Allgäuer TopHotels. Aber mit einem guten Testkonzept könnte eine normale Belegung möglich sein.
Was muss ich beim Grenzübertritt beach ten, wenn ich individuell mit dem Auto unterwegs bin?
Sicherlich hilfreich ist es, einen negativen Covid-Test (nicht älter als 48-Stunden) in der Tasche zu haben, rät der ADAC. Durchreisen sind überwiegend erlaubt. Ein Beispiel: Wer durch Österreich nach Kroatien oder Italien möchte, darf höchstens zu Kurzstopps (Tanken oder Pipi-Pause) anhalten. Da in manchen Ländern ein Beherbergungsverbot (Italien) herrscht, muss ein triftiger Grund für die Reise vorliegen, Verwandtenbesuch etwa. Oder Besuch des Zweitwohnsitzes.
Ist es in diesem Sommer eventuell rat sam, eine Pauschalreise zu buchen, ob wohl ich nicht der Typ dafür bin?
Bei dieser Frage sollte man auf sein individuelles Sicherheitsbedürfnis hören. Reiseveranstalter haben eine sogenannte Obhuts- und Fürsorgepflicht. Das heißt, im Notfall müssen die Anbieter für die Sicherheit ihrer Kunden sorgen. Auch gibt es einen Ansprechpartner vor Ort. Wer individuell unterwegs ist, kann sich im Notfall an die Deutsche Botschaft im Urlaubsland wenden. Die Kosten der Rückreise müssen dann aber selbst getragen werden.
Was muss ich tun, wenn mein Urlaubsziel kurz vor der Abreise Risikogebiet wird? Das Auswärtige Amt spricht für solche Länder dann eine pandemiebedingte Rei sewarnung aus.
Eine Reisewarnung bedeutet kein Reiseverbot. Urlauber sollten aber klären, ob sie für diesen Fall krankenversichert sind. Selbst manche Auslandskrankenversicherung schließt eine Leistung aus, wenn eine Reisewarnung vorliegt, so die Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem sollte bei der Planung die Quarantäne nach der Rückkehr von der Reise eingerechnet werden. Reiseveranstalter sagen bei einer Reisewarnung die gebuchte Reise ab. Wie muss ich mich nach meinem Aus landsurlaub in Deutschland verhalten? Aktuell wird eine Quarantänepflicht sogar für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten diskutiert. Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss eine Einreiseanmeldung ausfüllen, einen – in Bayern kostenlosen – Corona-Test absolvieren und sich beim Gesundheitsamt melden. Die Quarantänezeit beträgt 10 Tage, sie endet frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn ein zweites negatives Testergebnis vorgelegt wird. Das Ergebnis muss aufbewahrt werden. Wer aus einem Virus-Variantengebiet einreist, kann sich nicht „frei-testen“lassen. Die Quarantäne dauert in diesem Fall 14 Tage.
Was ist, wenn das Urlaubsland während meines Aufenthalts Risikogebiet wird?
Wird ein Land oder eine Region zum Risikogebiet erklärt, holen Veranstalter ihre Gäste zurück nach Deutschland – oder bieten dies zumindest an. Urlauber, die individuell unterwegs sind, müssen die Lage selbst einschätzen und ihre Rückreise organisieren. Die Verbraucherzentrale Bayern betont: Wenn es aufgrund des Covid-19-Virus zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Reise kommt, dann liegen „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor“– mit der Folge: Reisende können sich eventuell vom Vertrag lösen und ihr Geld zumindest anteilsmäßig zurückverlangen.
Was wird sein, wenn ich vor Ort an Coro na erkranke?
In der Regel wird der positiv Getestete in einem Quarantäne-Hotel vor Ort untergebracht, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, so Susanne Wohlgemuth von FTI. Das kann in der gebuchten Unterkunft ein abgetrennter, eigens eingerichteter Bereich oder auch ein ausschließlich für Quarantänefälle genutztes Hotel sein, beides jeweils mit ärztlicher Betreuung. Bei schweren Symptomen müssen die Urlauber vor Ort ins Krankenhaus. Ein Rückflug ist nicht möglich
Und wer übernimmt die Kosten?
Viele Reiseanbieter bieten bei einer Buchung mittlerweile eine Covid-19-Versicherung an – bei manchen gegen Aufpreis, bei manchen inklusive. Diese umfasst meist eine Rückfluggarantie sowie Hotel- und Behandlungskostenübernahme bis insgesamt maximal 3500 Euro pro Buchung. Wer individuell unterwegs ist, kann eine sogenannte Reiseabbruchsversicherung abschließen. Aber auch hier gilt es, darauf zu achten, ob eine Pandemieklausel enthalten ist.
Kann ich den Reisepreis mindern, wenn ich coronabedingt nicht alle gebuchten Leistungen wie erwartet in Anspruch neh men kann?
Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. In Corona-Zeiten kann es sein, dass der Swimmingpool nicht durchgängig zur Verfügung steht oder Touristen à la carte essen müssen, obwohl sie Buffet gebucht haben. Bei der Frage, ob es sich hierbei um Reisemängel oder um hinnehmbare Einschränkungen handelt, kommt es darauf an, ob vereinbarte Leistungen gestrichen wurden, so die Verbraucherzentrale Bayern. Aber auch coronabedingte Einschränkungen am Pool, Hotelstrand oder Buffet können eventuell dazu führen, dass der Reisepreis gemindert oder der Vertrag storniert werden kann.