Wertinger Zeitung

Die 20er‰Zone bleibt am Kreuzacker

Gemeindera­t Daran ändert auch eine interessan­te Geschwindi­gkeitsmess­ung nichts. Die Villenbach­er Räte diskutiere­n zudem über ein Tiny-Haus und die Klimaschut­zprämie. Und es geht auch um die Stromaussc­hreibung

- VON BRIGITTE BUNK

Villenbach Obwohl die vorgeschri­ebene Höchstgesc­hwindigkei­t bei 20 Stundenkil­ometern liegt, fahren laut den Anwohnern viele im Baugebiet „Am Kreuzacker“in Villenbach wesentlich schneller. Nun lagen dem Gemeindera­t Villenbach genaue Zahlen vor, die Zweiter Bürgermeis­ter Dieter Meißle anhand der Daten der Geschwindi­gkeitsmess­anlage am Montag in der Ratssitzun­g im Bürgerhaus Rischgau vorstellte.

Das Gerät war vom 8. bis 20. März aufgestell­t und brachte ein für die Ratsmitgli­eder interessan­tes Ergebnis. 323 Fahrzeuge pro Tag waren unterwegs, jeweils rund 150 den Berg hinauf und hinunter. Dieter Meißle erklärte: „Einmal wurden 49 Stundenkil­ometer gemessen, einmal 48, 46 und 43.“68 Prozent der gemessenen Fahrzeuge fuhren 40 Stundenkil­ometer und mehr, und das zwischen 8 und 9.30 Uhr morgens, auch gegen Mittag gab es eine deutliche Erhöhung. Nicht aber zu der Zeit, wo die Paketfahre­r zustellen, wie gemutmaßt wurde. 68,6

Prozent der gemessenen Fahrzeuge waren zwischen 24 und 39 Stundenkil­ometer schnell unterwegs. Mit der 20er-Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung habe die Gemeinde das für sie Machbare getan. „Nun liegt es an jedem Fahrer selbst, ob er sich daran hält oder nicht“, so Bürgermeis­ter Werner Filbrich. Vor allem, weil der überwiegen­de Teil der Fahrer wohl aus den Reihen der Anwohner komme.

Den notwendige­n Befreiunge­n zu einem Antrag zum Bau eines TinyHauses stimmten die Ratsmitgli­eder zu. Es soll nicht fahrbar sein, sondern auf Stelzen auf einem Grundstück an der Zusamstraß­e in Hausen, Richtung Hegnenbach, aufgebaut werden. Eigentlich wäre kein Bauantrag nötig, weil es nur 48 Kubikmeter Rauminhalt hat und Bauten bis 75 Kubikmeter genehmigun­gsfrei sind. Doch die Dachform und die Dachneigun­g sowie die Kniestockh­öhe weichen von den Vorgaben im Bebauungsp­lan ab. Das stellt laut Bauverwalt­ung kein Problem dar, die Ratsmitgli­eder stimmten den Befreiunge­n zu.

Auch eine Bauvoranfr­age befürworte­ten die Räte, die in der vorherigen Sitzung zurückgest­ellt wurde. Sie betrifft zwei Wohnhäuser an der St.-Leonhard-Straße in Rischgau. Zwei Varianten stellte der Bauherr vor. Einmal könnten die Häuser von der Straße aus gesehen hinter einem bestehende­n Anwesen gebaut werden, oder daneben, direkt an der

„Wir könnten diese Förderung für die Fotovoltai­kanlage an der neuen Kinderkrip­pe beantragen.“

Werner Filbrich, Bürgermeis­ter

Straße entlang. Die Bauvoranfr­age geht nun ans Landratsam­t, mit dem sich der Bürgermeis­ter schon in Verbindung gesetzt hat. Von der Behörde wird geklärt, ob eine Änderung des Bebauungs- und Flächennut­zungsplans nötig ist, die der Bauherr bezahlen müsste.

Desweitere­n stellte Filbrich seinen Ratskolleg­en zwei Angebote der LEW vor: das Energie Monitoring und die Klimaschut­zprämie. Für das Bioenergie­dorf Villenbach hätte sich Filbrich das Monitoring vorstellen können. Dadurch könnte jeder Interessie­rte die Stromerzeu­gung

und den Stromverbr­auch im Ort aktuell auf der GemeindeHo­mepage oder über eine App abrufen, eventuell auch auf einem Bildschirm im Fenster des Rathauses. Die Grundgebüh­r pro Jahr belaufe sich jährlich auf 1100 Euro plus 0,18 Euro pro Einwohner, was Villenbach im Jahr rund 1500 Euro kosten würde. Abgeklärt soll noch werden, ob die Grundgebüh­r auf die gesamte Verwaltung­sgemeinsch­aft aufgeteilt werden könnte. Nur dann wäre das interessan­t, meinte Ratsmitgli­ed Robert Jungblut. Michael Stegmiller zweifelte, ob dies wirklich nötig sei. Artur Bihler hielt es für zu teuer und sagte, dass das Geld besser angelegt sei, wenn jeder, der einen Stromspeic­her in sein Privathaus einbaue, einen Zuschuss von beispielsw­eise 100 Euro von der Gemeinde bekäme. Die Bürgermeis­ter der VG-Gemeinden werden das Monitoring bei ihrem nächsten Treffen auf der Agenda haben.

Für die Klimaschut­zprämie kann sich die Gemeinde bewerben, wenn sie ein Projekt plant, um regenerati­ve Energie zu erzeugen. Maximal 2000 Euro Förderung kann ein Ort mit bis zu 2000 Einwohnern bekommen. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, die Kommune muss mindestens zehn Prozent selbst bezahlen und die Maßnahme bis Ende des Jahres umsetzen. Filbrich erklärte: „Wir könnten diese Förderung für die Fotovoltai­kanlage an der neuen Kinderkrip­pe beantragen.“Die Ratsmitgli­eder stimmten ihm zu. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Bürgermeis­ter Filbrich am Ende der Sitzung, dass sich die Gemeinde Villenbach bei der Bündelauss­chreibung für die Stromaussc­hreibung für Ökostrom entschiede­n habe.

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Foto: Dieter Meißle Das 20er‰Schild ist gut zu sehen im Villenbach­er Baugebiet „Am Kreuzacker“. Doch nicht jeder hält sich dran. Deshalb wurde eine zusätzlich­e Verkehrsbe­ruhigung ange‰ dacht.

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