Die 20erZone bleibt am Kreuzacker
Gemeinderat Daran ändert auch eine interessante Geschwindigkeitsmessung nichts. Die Villenbacher Räte diskutieren zudem über ein Tiny-Haus und die Klimaschutzprämie. Und es geht auch um die Stromausschreibung
Villenbach Obwohl die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit bei 20 Stundenkilometern liegt, fahren laut den Anwohnern viele im Baugebiet „Am Kreuzacker“in Villenbach wesentlich schneller. Nun lagen dem Gemeinderat Villenbach genaue Zahlen vor, die Zweiter Bürgermeister Dieter Meißle anhand der Daten der Geschwindigkeitsmessanlage am Montag in der Ratssitzung im Bürgerhaus Rischgau vorstellte.
Das Gerät war vom 8. bis 20. März aufgestellt und brachte ein für die Ratsmitglieder interessantes Ergebnis. 323 Fahrzeuge pro Tag waren unterwegs, jeweils rund 150 den Berg hinauf und hinunter. Dieter Meißle erklärte: „Einmal wurden 49 Stundenkilometer gemessen, einmal 48, 46 und 43.“68 Prozent der gemessenen Fahrzeuge fuhren 40 Stundenkilometer und mehr, und das zwischen 8 und 9.30 Uhr morgens, auch gegen Mittag gab es eine deutliche Erhöhung. Nicht aber zu der Zeit, wo die Paketfahrer zustellen, wie gemutmaßt wurde. 68,6
Prozent der gemessenen Fahrzeuge waren zwischen 24 und 39 Stundenkilometer schnell unterwegs. Mit der 20er-Geschwindigkeitsbeschränkung habe die Gemeinde das für sie Machbare getan. „Nun liegt es an jedem Fahrer selbst, ob er sich daran hält oder nicht“, so Bürgermeister Werner Filbrich. Vor allem, weil der überwiegende Teil der Fahrer wohl aus den Reihen der Anwohner komme.
Den notwendigen Befreiungen zu einem Antrag zum Bau eines TinyHauses stimmten die Ratsmitglieder zu. Es soll nicht fahrbar sein, sondern auf Stelzen auf einem Grundstück an der Zusamstraße in Hausen, Richtung Hegnenbach, aufgebaut werden. Eigentlich wäre kein Bauantrag nötig, weil es nur 48 Kubikmeter Rauminhalt hat und Bauten bis 75 Kubikmeter genehmigungsfrei sind. Doch die Dachform und die Dachneigung sowie die Kniestockhöhe weichen von den Vorgaben im Bebauungsplan ab. Das stellt laut Bauverwaltung kein Problem dar, die Ratsmitglieder stimmten den Befreiungen zu.
Auch eine Bauvoranfrage befürworteten die Räte, die in der vorherigen Sitzung zurückgestellt wurde. Sie betrifft zwei Wohnhäuser an der St.-Leonhard-Straße in Rischgau. Zwei Varianten stellte der Bauherr vor. Einmal könnten die Häuser von der Straße aus gesehen hinter einem bestehenden Anwesen gebaut werden, oder daneben, direkt an der
„Wir könnten diese Förderung für die Fotovoltaikanlage an der neuen Kinderkrippe beantragen.“
Werner Filbrich, Bürgermeister
Straße entlang. Die Bauvoranfrage geht nun ans Landratsamt, mit dem sich der Bürgermeister schon in Verbindung gesetzt hat. Von der Behörde wird geklärt, ob eine Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans nötig ist, die der Bauherr bezahlen müsste.
Desweiteren stellte Filbrich seinen Ratskollegen zwei Angebote der LEW vor: das Energie Monitoring und die Klimaschutzprämie. Für das Bioenergiedorf Villenbach hätte sich Filbrich das Monitoring vorstellen können. Dadurch könnte jeder Interessierte die Stromerzeugung
und den Stromverbrauch im Ort aktuell auf der GemeindeHomepage oder über eine App abrufen, eventuell auch auf einem Bildschirm im Fenster des Rathauses. Die Grundgebühr pro Jahr belaufe sich jährlich auf 1100 Euro plus 0,18 Euro pro Einwohner, was Villenbach im Jahr rund 1500 Euro kosten würde. Abgeklärt soll noch werden, ob die Grundgebühr auf die gesamte Verwaltungsgemeinschaft aufgeteilt werden könnte. Nur dann wäre das interessant, meinte Ratsmitglied Robert Jungblut. Michael Stegmiller zweifelte, ob dies wirklich nötig sei. Artur Bihler hielt es für zu teuer und sagte, dass das Geld besser angelegt sei, wenn jeder, der einen Stromspeicher in sein Privathaus einbaue, einen Zuschuss von beispielsweise 100 Euro von der Gemeinde bekäme. Die Bürgermeister der VG-Gemeinden werden das Monitoring bei ihrem nächsten Treffen auf der Agenda haben.
Für die Klimaschutzprämie kann sich die Gemeinde bewerben, wenn sie ein Projekt plant, um regenerative Energie zu erzeugen. Maximal 2000 Euro Förderung kann ein Ort mit bis zu 2000 Einwohnern bekommen. Der Antrag muss bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, die Kommune muss mindestens zehn Prozent selbst bezahlen und die Maßnahme bis Ende des Jahres umsetzen. Filbrich erklärte: „Wir könnten diese Förderung für die Fotovoltaikanlage an der neuen Kinderkrippe beantragen.“Die Ratsmitglieder stimmten ihm zu. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Bürgermeister Filbrich am Ende der Sitzung, dass sich die Gemeinde Villenbach bei der Bündelausschreibung für die Stromausschreibung für Ökostrom entschieden habe.