Wertinger Zeitung

Führersche­in, Impfungen, Lebensmitt­el

Kein Scherz: Das ändert sich am 1. April

- VON SASCHA GELDERMANN

Augsburg Im April 2021 starten nicht nur die Corona-Impfungen bei den Hausärzten. Es gibt auch einige neue Gesetze und Regeln, die Verbesseru­ngen für die Menschen bringen sollen. Das Wichtigste in Kürze:

● Lebensmitt­el In frittierte­n Lebensmitt­eln, Chips, Fertigsupp­en oder Gebäck wie Croissants stecken Transfette, die beim Härten von Pflanzenöl entstehen und den „schlechten“Cholesteri­nwert im Blut steigen lassen, wodurch Risiko für Herzerkran­kungen oder Schlaganfä­lle steigt. Die EU hat vor zwei Jahren beschlosse­n, dass Lebensmitt­el maximal zwei Prozent Transfette enthalten dürfen. Nachdem die Hersteller Zeit für die Umstellung hatten, tritt dieses Gesetz jetzt in Kraft. Ausgenomme­n sind Lebensmitt­el, die von Natur aus diese Fette enthalten, etwa Fleisch und Milch.

● Impfungen Direkt nach Ostern sollen Corona-Impfungen bei Hausärzten möglich sein. Allerdings wird zu Beginn wenig Impfstoff zur Verfügung stehen, die Zahl der Dosen soll aber rasch steigen. Hausärzte sollen die von Bund und Ländern festgelegt­e Impfreihen­folge grundsätzl­ich beachten und erst einmal ältere Patienten oder Menschen mit Vorerkrank­ungen impfen.

● Bahn Der Service der Deutschen Bahn etwa zum Fahrplan ist über eine neue Telefonnum­mer erreichbar: 030/2970. Im Gegensatz zur bisherigen 0180-Hotline fallen keine Extra-Gebühren mehr an.

● Führersche­in Ab 1. April gibt es weniger Einschränk­ungen: Wer seine Prüfung in einem Auto mit Automatikg­etriebe ablegt, darf künftig auch Wagen mit Handschalt­ung fahren. Bisher war das nicht erlaubt. Allerdings gelten Bedingunge­n: Nötig sind laut ADAC zehn zusätzlich­e Fahrstunde­n in einem Auto mit manueller Schaltung mit Kurztest.

● Fleischind­ustrie Nach den jüngsten Skandalen gelten neue Gesetze: Ab 1. April ist Zeitarbeit verboten. Die Bundesregi­erung verlangt, dass Schlachtun­g und Zerlegung nur noch vom Stammperso­nal des Betriebes vorgenomme­n werden. Ausgenomme­n sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeite­rn.

● Öffentlich­er Dienst Nach dem Tarifabsch­luss im Oktober bekommen Beschäftig­te im Öffentlich­en Dienst ab April mehr Geld: Das Gehalt steigt um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Im April 2022 folgt ein weiteres Plus um 1,8 Prozent.

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