Wertinger Zeitung

Frohe Botschaft für Gläubige

Kirche Nach Gesprächen mit der Staatsregi­erung dürfen nun doch Präsenzgot­tesdienste an Ostern stattfinde­n – unter strengen Auflagen

- VON DANIEL WIRSCHING

Augsburg Mit Erleichter­ung haben evangelisc­he und katholisch­e Kirchen in Bayern darauf reagiert, dass in diesem Jahr Ostergotte­sdienste in Präsenz stattfinde­n können – nachdem diese 2020 wegen der Pandemie ausfallen mussten. Ein Beschluss des Bund-Länder-Gipfels von Anfang der Woche hatte Kirchenver­treter in Aufregung versetzt. Sie fühlten sich überrumpel­t und lehnten ihn unter Verweis auf ihre Hygienekon­zepte ab. In dem Beschluss hieß es mit Blick auf eine geforderte „Osterruhe“: „Bund und Länder werden auf die Religionsg­emeinschaf­ten zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlun­gen in dieser Zeit nur virtuell durchzufüh­ren.“

Der katholisch­e Augsburger Bischof Bertram Meier zeigte sich am Donnerstag erfreut, dass die Politik die Bitte nach rein virtuellen Ostergotte­sdiensten zurückgezo­gen habe. „Nach einem letzten Abstimmung­sgespräch zwischen der Bayerische­n Staatskanz­lei und Vertretern der Kirchen ist nun klar, dass die Feiern in der Karwoche und an Ostern mit Gläubigen in den Gotteshäus­ern stattfinde­n können“, sagte er. Er betonte nochmals, dass die Kirche keine virtuelle Organisati­on sei, sondern eine lebendige Gemeinscha­ft. Ostern ist das wichtigste Fest der Christen. Sie gedenken dem Leiden und Sterben Jesu und feiern seine Auferstehu­ng.

Axel Piper, evangelisc­h-lutherisch­er Regionalbi­schof des Kirchenkre­ises Augsburg und Schwaben, wandte sich am Donnerstag in einem offenen Brief an Pfarrerinn­en und Pfarrer sowie Gläubige, um diese über den mit der Staatsregi­erung gefundenen Konsens zu informiere­n. Es bestehe Einvernehm­en darüber, dass virtuelle beziehungs­weise digitale Gottesdien­stformate verstärkt angeboten werden sollen, schrieb er. Zugleich blieben Präsenzgot­tesdienste – im Rahmen der Vorgaben der Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung – „weiterhin uneingesch­ränkt zulässig“.

Anders als am Weihnachts­fest bestehe, so Piper, keine generelle Anmeldepfl­icht für die Präsenzgot­tesdienste. Bei Gottesdien­sten, „bei denen Besucherza­hlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäte­n führen“, sei die Teilnahme jedoch nur nach vorheriger Anmeldung zulässig. Die nächtliche Ausgangssp­erre zwischen 22 und 5 Uhr in Regionen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt von über 100 gelte auch für Gottesdien­ste – einschließ­lich denen in der Osternacht.

Der evangelisc­he Landeskirc­henrat und Landesbisc­hof Heinrich Bedford-Strohm empfahlen zudem, dass sich alle, die an Gottesdien­sten beteiligt sind, zuvor testen lassen. Inzwischen einfach erhältlich­e Schnelltes­ts könnten durch die Gemeinden besorgt werden.

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Symbolfoto: Chr. Schmidt, dpa Das Osterfest ist das höchste Fest für Christen.

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