Toter Dreijähriger: Nun liegt der Fall beim BGH
Prozess Nach dem Urteil gegen einen 24-Jährigen haben die Anwälte Revision eingelegt
Dillingen Wird der um den gestorbenen dreijährigen Bub aus Dillingen wieder aufgerollt? Wie berichtet, hatte das Landgericht Augsburg unter dem Vorsitz von Richter Roland Christiani Ende März einen 24-Jährigen zu neun Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Prozess
Der junge Mann soll demnach im Oktober 2019 den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin mit zwei Faustschlägen so schwer verletzt haben, dass das Kind trotz Notoperation wenige Stunden später im Krankenhaus starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Verteidiger Felix Dimpfl aus Augsburg am Donnerstag auf Nachfrage mitteilte, wurde das Urteil dem Bundesgerichtshof
zur Prüfung vorgelegt. In dem Prozess am Augsburger Landgericht waren Mitte März die Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung weit auseinandergegangen. Während die Verteidigung von einem Unfall ausging und Freispruch forderte, bewertete die Staatsanwaltschaft den Vorfall als Körperverletzung mit Todesfolge. Und forderte eine elfjährige Freiheitsstrafe.
Der 24-jährige Berufssoldat hatte an jenem Oktobertag die beiden kleinen Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Dillingen beaufsichtigt, während die Mutter fortgefahren war, um ein Pferd zu kaufen. Nachdem die Mutter am Abend einen Anruf erhielt, in dem ihr Partner ihr mitteilte, dass der Sohn nicht mehr atme, verständigte sie den Notarzt. Vor Ort mühten sich zunächst zwei Notärzte und mehrere Sanitäter eine Stunde lang um das Leben des bewusstlosen Kindes.
Anschließend wurde der Bub in die Kinderklinik nach Augsburg gefahren, wo er trotz einer mehrstündigen Notoperation wenig später starb. Unter Tatverdacht geriet der Angeklagte, als das Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin bekanntgeworden war, wonach der Bub an schwersten inneren Verletzungen gestorben war, die die Rechtsmediziner in „stumpfer Gewaltanwendung“vermuteten, möglicherweise durch Faustschläge oder Tritte.
Diesem Gutachten schenkte das Gericht am Ende Glauben. Anders als die Verteidigung. „Wir haben Revision eingelegt“, erklärte Dimpfl. Nun werde der Bundesgerichtshof das Urteil auf Fehler prüfen. Bis zum Ergebnis könne es drei bis vier Monate dauern. Bestätigt der Gerichtshof das Urteil, wird es rechtskräftig und der Angeklagte, der sich bislang in Untersuchungshaft befindet, tritt seine Haftstrafe an. Doch der Bundesgerichtshof kann das Urteil auch aufheben und an eine andere Strafkammer am Augsburger Landgericht verweisen. Die Aufhebungsquote sei nicht besonders hoch. Doch in einem anderen Verfahren, so Dimpfl, habe seine Kanzlei eben Erfolg gehabt.