Richter urteilen am Bildschirm
Wie und warum die bayerische Justiz digitaler wird
München Bayern will die Möglichkeit für Video-Verhandlungen an Gerichten stark ausbauen. Bis Ende Juni dieses Jahres sollen alle 99 Gerichte in der Zuständigkeit des Justizministeriums über Videokonferenzanlagen verfügen. „Die Bereitschaft der bayerischen Justiz, sich auf die Digitalisierung einzulassen, ist groß“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag in München. „Wir wollen weiter massiv in die technische Ausrüstung investieren.“
Seit Beginn der Corona-Pandemie setzt die bayerische Justiz im Zivilrecht verstärkt auf die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen per Videoschalte zu absolvieren. Eisenreich reicht das aber noch nicht. Er plädiert seit geraumer Zeit dafür, auch in Strafprozessen verstärkt auf Videotechnik zu setzen. „Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können“, forderte er.
Außerdem sollen die Gerichte im Freistaat auch per Microsoft Teams verhandeln dürfen, nachdem das Justizministerium Pilotprojekte an den Landgerichten München I, Nürnberg-Fürth, Würzburg sowie dem Amtsgericht München als erfolgreich beurteilte.
Die Digitalisierung spielt aber nicht nur im Gerichtssaal eine immer größere Rolle – sondern auch im Schriftverkehr. Aktuell gehen nach Ministeriumsangaben bei Bayerns Gerichten 65000 elektronische
Analoge Aktenberge sollen verschwinden
Nachrichten pro Woche ein. 75000 Nachrichten werden umgekehrt wöchentlich versendet. Im Jahr werden rund 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht. Der elektronische Rechtsverkehr wurde in zivil-, straf- und familienrechtlichen Verfahren im Oktober 2017 beziehungsweise Januar 2018 eingeführt, bei den Gerichtsvollziehern im Januar 2018. Eisenreich rechnet mit einem weiteren Anstieg des Datenvolumens. „Denn ab 2022 sind professionelle Prozessbeteiligte verpflichtet, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen.“Analoge Aktenberge sollen bald der Vergangenheit angehören. Bis 2026 muss die elektronische Akte bei allen deutschen Gerichten eingeführt werden, wie das Justizministerium mitteilte.