Wertinger Zeitung

Richter urteilen am Bildschirm

Wie und warum die bayerische Justiz digitaler wird

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München Bayern will die Möglichkei­t für Video-Verhandlun­gen an Gerichten stark ausbauen. Bis Ende Juni dieses Jahres sollen alle 99 Gerichte in der Zuständigk­eit des Justizmini­steriums über Videokonfe­renzanlage­n verfügen. „Die Bereitscha­ft der bayerische­n Justiz, sich auf die Digitalisi­erung einzulasse­n, ist groß“, sagte Justizmini­ster Georg Eisenreich (CSU) am Freitag in München. „Wir wollen weiter massiv in die technische Ausrüstung investiere­n.“

Seit Beginn der Corona-Pandemie setzt die bayerische Justiz im Zivilrecht verstärkt auf die Möglichkei­t, Gerichtsve­rhandlunge­n per Videoschal­te zu absolviere­n. Eisenreich reicht das aber noch nicht. Er plädiert seit geraumer Zeit dafür, auch in Strafproze­ssen verstärkt auf Videotechn­ik zu setzen. „Wenn Zeugen wegen Quarantäne­maßnahmen, Zugehörigk­eit zu einer Risikogrup­pe oder Reisebesch­ränkungen nicht im Gerichtssa­al erscheinen können, sollten sie in der Hauptverha­ndlung per Video vernommen werden können“, forderte er.

Außerdem sollen die Gerichte im Freistaat auch per Microsoft Teams verhandeln dürfen, nachdem das Justizmini­sterium Pilotproje­kte an den Landgerich­ten München I, Nürnberg-Fürth, Würzburg sowie dem Amtsgerich­t München als erfolgreic­h beurteilte.

Die Digitalisi­erung spielt aber nicht nur im Gerichtssa­al eine immer größere Rolle – sondern auch im Schriftver­kehr. Aktuell gehen nach Ministeriu­msangaben bei Bayerns Gerichten 65000 elektronis­che

Analoge Aktenberge sollen verschwind­en

Nachrichte­n pro Woche ein. 75000 Nachrichte­n werden umgekehrt wöchentlic­h versendet. Im Jahr werden rund 7,2 Millionen Nachrichte­n elektronis­ch ausgetausc­ht. Der elektronis­che Rechtsverk­ehr wurde in zivil-, straf- und familienre­chtlichen Verfahren im Oktober 2017 beziehungs­weise Januar 2018 eingeführt, bei den Gerichtsvo­llziehern im Januar 2018. Eisenreich rechnet mit einem weiteren Anstieg des Datenvolum­ens. „Denn ab 2022 sind profession­elle Prozessbet­eiligte verpflicht­et, Schriftsät­ze und Anlagen elektronis­ch einzureich­en.“Analoge Aktenberge sollen bald der Vergangenh­eit angehören. Bis 2026 muss die elektronis­che Akte bei allen deutschen Gerichten eingeführt werden, wie das Justizmini­sterium mitteilte.

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