Sind abmontierte Winterreifen versichert?
Verkehr Das gibt es beim selbstdurchgeführten Reifenwechsel zu beachten. Tipps eines Experten aus dem Landkreis
Dillingen Obwohl mancherorts noch recht frische Temperaturen herrschen, heißt es jetzt für die Autofahrer: Umstieg auf Sommerreifen! Dieser Reifenwechsel bedeutet für die meisten nicht nur einen lästigen Werkstatttermin, sondern auch die Frage: Sind die (neuangeschafften) Winterreifen während der Lagerung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert? Immerhin kann ein Satz Winterreifen mehrere hundert bis sogar über eintausend Euro kosten.
„Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungskaufmann zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind“, informiert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn nur in bestimmten Fällen sehen
Hausratversicherungen den Einschluss von lagerndem Kfz-Zubehör vor.“Auch die eigene Kfz-Teilkasko sollte man prüfen, ob das Diebstahlrisiko abgedeckt ist. Die meisten Versicherer haben die Lagerung
eines Radsatzes standardmäßig eingeschlossen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifenoder Autohändler einlagern. Trotzdem sollte man sich vorsichtshalber bei diesem erkundigen, ob und in welcher Höhe er für Diebstahl der Reifen haftet.
In Zeiten der Corona-Pandemie und dem Gebot Abstand zu halten vergeben die Kfz-Werkstätten nur einzelne Termine zum Reifenwechsel, mit entsprechend langer Vorlaufzeit.
Manch einem Kfz-Besitzer dauert diese Prozedur zu lange und er wechselt daher selbst die Reifen mit dem Wagenheber. Aumiller und Kollegen weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass bei Schäden am Auto, beispielsweise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen auf der sicheren Seite sind, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die Eigenschäden abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitzer aus eigener Tasche für Schäden aufkommen.