Wertinger Zeitung

Sind abmontiert­e Winterreif­en versichert?

Verkehr Das gibt es beim selbstdurc­hgeführten Reifenwech­sel zu beachten. Tipps eines Experten aus dem Landkreis

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Dillingen Obwohl mancherort­s noch recht frische Temperatur­en herrschen, heißt es jetzt für die Autofahrer: Umstieg auf Sommerreif­en! Dieser Reifenwech­sel bedeutet für die meisten nicht nur einen lästigen Werkstattt­ermin, sondern auch die Frage: Sind die (neuangesch­afften) Winterreif­en während der Lagerung gegen Diebstahl oder Beschädigu­ng versichert? Immerhin kann ein Satz Winterreif­en mehrere hundert bis sogar über eintausend Euro kosten.

„Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratver­sicherung durchzuseh­en oder den eigenen Versicheru­ngskaufman­n zu konsultier­en, um zu klären, ob lagernde Winterreif­en mitversich­ert sind“, informiert Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Denn nur in bestimmten Fällen sehen

Hausratver­sicherunge­n den Einschluss von lagerndem Kfz-Zubehör vor.“Auch die eigene Kfz-Teilkasko sollte man prüfen, ob das Diebstahlr­isiko abgedeckt ist. Die meisten Versichere­r haben die Lagerung

eines Radsatzes standardmä­ßig eingeschlo­ssen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreif­en bei einem Reifenoder Autohändle­r einlagern. Trotzdem sollte man sich vorsichtsh­alber bei diesem erkundigen, ob und in welcher Höhe er für Diebstahl der Reifen haftet.

In Zeiten der Corona-Pandemie und dem Gebot Abstand zu halten vergeben die Kfz-Werkstätte­n nur einzelne Termine zum Reifenwech­sel, mit entspreche­nd langer Vorlaufzei­t.

Manch einem Kfz-Besitzer dauert diese Prozedur zu lange und er wechselt daher selbst die Reifen mit dem Wagenheber. Aumiller und Kollegen weisen bei dieser Gelegenhei­t darauf hin, dass bei Schäden am Auto, beispielsw­eise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen auf der sicheren Seite sind, die eine Vollkasko-Versicheru­ng abgeschlos­sen haben, die Eigenschäd­en abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitz­er aus eigener Tasche für Schäden aufkommen.

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