Wertinger Zeitung

Verbotene Bilder ins Internet gestellt

Mann aus dem Kreis Dillingen muss in Haft. Augsburger Amtsgerich­t verurteilt den 20-Jährigen

- VON MICHAEL SIEGEL

Kinderporn­ografie

Augsburg Immer wieder lud der Angeklagte verbotene Bilder und Videos mit kinderporn­ografische­m Inhalt ins Internet hoch. Jetzt wurde ihm dafür vor dem Augsburger Amtsgerich­t der Prozess gemacht. Weil der junge Mann mit der Bürde einer vorangegan­genen Zwei-Jahres-Strafe vor dem Schöffenge­richt antrat, wurde er am Ende zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren verurteilt.

Erstmals im Januar 2019 fiel das verbotene Tun des Angeklagte­n bei den Behörden auf. Es folgte eine

der Polizei in der Wohnung des Auszubilde­nden im westlichen Landkreis. Weil der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war, wurde jetzt zu seinem Schutz vor dem Augsburger Amtsgerich­t unter Ausschluss der Öffentlich­keit verhandelt. Lediglich die Elten des heute 20-Jährigen waren im Sitzungssa­al zugelassen, in den der Angeklagte von zwei Justizbeam­ten in Handschell­en vorgeführt wurde.

Die erste Durchsuchu­ng, bei der die Polizei auch weitere Dateien als jene fand, die der Angeklagte hochgelade­n und somit anderen Betrachter­n zugänglich gemacht hatte, schien bei dem Auszubilde­nden keinen tieferen Eindruck hinterlass­en zu haben. Schon wenig später entdeckten die Ermittler im Internet weitere „kinderporn­ografische Dateien mit Realitätsg­ehalt“, wie es hieß, die dem 20-Jährigen zuzuordnen waren. Nur wenige Monate später also die nächste Durchsuchu­ng, wieder wurden neue „Schriften“, gefunden, wie die Dateien juristisch heißen. Aber auch die zweite Durchsuchu­ng schien keine Wirkung zu zeigen, der inzwischen volljährig­e Angeklagte legte nach. Erneut lud er kinderporn­ografische­s Material ins Internet hoch, zum dritten Mal tauchte die Polizei bei ihm zu einer Durchsuchu­ng auf. Und wurde erneut fündig.

Nun mögen pornografi­sche Bilder und Videos selbst bei Jugendlich­en heutzutage nichts Besonderes mehr zu sein. Problemati­sch, weil strafbar, wird es aber, wenn derartige Dateien – selbst wenn sie „nur“gespeicher­t oder weitergege­ben werden – Jugend- oder gar KinderDurc­hsuchung pornografi­e zum Inhalt haben. Und so wurde auch der Angeklagte aus dem Kreis Dillingen zum Fall für die Staatsanwa­ltschaft. „Besitz und Verschaffe­n kinderporn­ografische­r Schriften mit Realitätsg­ehalt in mehreren Fällen“wurden ihm zur

Last gelegt, weswegen es jetzt zur Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richterin Sandra Dumberger kam. Dabei wurde der Angeklagte auch von Psychother­apeut Dr. Fabian Lang begutachte­t, der sich mit der möglichen Schuldunfä­higkeit des Angeklagte­n auseinande­rsetzte.

Ergebnis: siehe Urteil. Unter Einbeziehu­ng einer vorangegan­genen Verurteilu­ng von zwei Jahren Freiheitss­trafe wurde der 20-Jährige laut Gerichtspr­essesprech­er Markus Eberhard nach Jugendstra­frecht nunmehr zu vier Jahren Einheitsju­gendstrafe verurteilt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Folglich begleitete­n die beiden Vollzugsbe­amten, die den Angeklagte­n zuvor in den Gerichtssa­al gebracht hatten, ihn auch wieder hinaus Richtung Gefängnis. „Mach’s gut mein Schatz“, waren die letzten Worte, die die Mutter ihrem Buben nachrufen konnte.

Ausblick: Über die Rechtskraf­t des Urteils soll nach Worten von Verteidige­r Florian Zenger in den kommenden Tagen nachgedach­t werden.

Der 20‰Jährige hatte bereits eine Zwei‰Jahres‰Strafe auf dem Konto

Die Mutter ruft ihm nach: „Mach’s gut, mein Schatz!“Danach geht es ins Gefängnis

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