Verbotene Bilder ins Internet gestellt
Mann aus dem Kreis Dillingen muss in Haft. Augsburger Amtsgericht verurteilt den 20-Jährigen
Kinderpornografie
Augsburg Immer wieder lud der Angeklagte verbotene Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt ins Internet hoch. Jetzt wurde ihm dafür vor dem Augsburger Amtsgericht der Prozess gemacht. Weil der junge Mann mit der Bürde einer vorangegangenen Zwei-Jahres-Strafe vor dem Schöffengericht antrat, wurde er am Ende zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Erstmals im Januar 2019 fiel das verbotene Tun des Angeklagten bei den Behörden auf. Es folgte eine
der Polizei in der Wohnung des Auszubildenden im westlichen Landkreis. Weil der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war, wurde jetzt zu seinem Schutz vor dem Augsburger Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Lediglich die Elten des heute 20-Jährigen waren im Sitzungssaal zugelassen, in den der Angeklagte von zwei Justizbeamten in Handschellen vorgeführt wurde.
Die erste Durchsuchung, bei der die Polizei auch weitere Dateien als jene fand, die der Angeklagte hochgeladen und somit anderen Betrachtern zugänglich gemacht hatte, schien bei dem Auszubildenden keinen tieferen Eindruck hinterlassen zu haben. Schon wenig später entdeckten die Ermittler im Internet weitere „kinderpornografische Dateien mit Realitätsgehalt“, wie es hieß, die dem 20-Jährigen zuzuordnen waren. Nur wenige Monate später also die nächste Durchsuchung, wieder wurden neue „Schriften“, gefunden, wie die Dateien juristisch heißen. Aber auch die zweite Durchsuchung schien keine Wirkung zu zeigen, der inzwischen volljährige Angeklagte legte nach. Erneut lud er kinderpornografisches Material ins Internet hoch, zum dritten Mal tauchte die Polizei bei ihm zu einer Durchsuchung auf. Und wurde erneut fündig.
Nun mögen pornografische Bilder und Videos selbst bei Jugendlichen heutzutage nichts Besonderes mehr zu sein. Problematisch, weil strafbar, wird es aber, wenn derartige Dateien – selbst wenn sie „nur“gespeichert oder weitergegeben werden – Jugend- oder gar KinderDurchsuchung pornografie zum Inhalt haben. Und so wurde auch der Angeklagte aus dem Kreis Dillingen zum Fall für die Staatsanwaltschaft. „Besitz und Verschaffen kinderpornografischer Schriften mit Realitätsgehalt in mehreren Fällen“wurden ihm zur
Last gelegt, weswegen es jetzt zur Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Sandra Dumberger kam. Dabei wurde der Angeklagte auch von Psychotherapeut Dr. Fabian Lang begutachtet, der sich mit der möglichen Schuldunfähigkeit des Angeklagten auseinandersetzte.
Ergebnis: siehe Urteil. Unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung von zwei Jahren Freiheitsstrafe wurde der 20-Jährige laut Gerichtspressesprecher Markus Eberhard nach Jugendstrafrecht nunmehr zu vier Jahren Einheitsjugendstrafe verurteilt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Folglich begleiteten die beiden Vollzugsbeamten, die den Angeklagten zuvor in den Gerichtssaal gebracht hatten, ihn auch wieder hinaus Richtung Gefängnis. „Mach’s gut mein Schatz“, waren die letzten Worte, die die Mutter ihrem Buben nachrufen konnte.
Ausblick: Über die Rechtskraft des Urteils soll nach Worten von Verteidiger Florian Zenger in den kommenden Tagen nachgedacht werden.
Der 20Jährige hatte bereits eine ZweiJahresStrafe auf dem Konto
Die Mutter ruft ihm nach: „Mach’s gut, mein Schatz!“Danach geht es ins Gefängnis