Wertinger Zeitung

Wird Pippa nicht mehr therapiert?

Mutter des todkranken Kindes verliert vor Menschenre­chtsgerich­t

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Straßburg Die Mutter der sterbenskr­anken Pippa ist mit ihrer Klage vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte gescheiter­t. Die Beschwerde sei unbegründe­t und daher nicht zugelassen worden, hieß es vom Gericht. Mit der finalen Entscheidu­ng wurde auch eine einstweili­ge Maßnahme des Straßburge­r Gerichtsho­fs beendet. Diese hatte sicherstel­len sollen, dass die Behandlung der fünfjährig­en Pippa vorerst nicht eingestell­t werde.

Britische Gerichte hatten wiederholt geurteilt, dass Ärzte die lebenserha­ltenden Maßnahmen beenden dürfen. Sie haben keine Hoffnung mehr, das Leben des Mädchens zu retten, das seit gut zwei Jahren mit schweren Hirnschäde­n in einem Londoner Krankenhau­s liegt. Pippas Mutter hatte darin einen Verstoß gegen die Rechte ihrer Tochter gesehen. Die Gerichte hätten zudem nicht ausreichen­d Rücksicht auf das Familienle­ben der zwei genommen.

Das Menschenre­chtsgerich­t befand nun, dass die britische Justiz die Wünsche der Mutter gebührend und sorgfältig berücksich­tigt habe. Die Entscheidu­ngen seien nicht willkürlic­h gewesen, sie hätten das beste Interesse des Kindes im Blick gehabt. Der Gerichtsho­f verwies darauf, dass der High Court in Großbritan­nien zu dem Schluss gekommen sei, dass die Behandlung Pippas dem Kind keinen Nutzen bringe und eine anhaltende Belastung sei.

Der Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­tshof mit Sitz im französisc­hen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenre­chte in den 47 Mitgliedst­aaten ein. Europarat und Menschenge­richtshof sind keine Organe der Europäisch­en Union.

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