Wertinger Zeitung

Corona‰Regeln überall fast gleich

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Dürfen wir Oma besuchen oder nicht? Findet Unterricht in der Schule statt oder nicht? Fragen wie diese waren zuletzt oft schwer zu beantworte­n. Denn je nachdem, in welchem der 16 Bundesländ­er man lebt, galten andere Corona-Regeln. Nun wurde aber ein Gesetz geändert. Damit entscheide­t die deutsche Regierung für alle, man könnte auch sagen: der Bund. Das Gesetz wird auch Bundes-Notbremse genannt, weil es die Ansteckung­en bremsen soll.

Was ändert das Gesetz?

Jetzt gelten die gleichen CoronaRege­ln in ganz Deutschlan­d. Dabei wird genau gezählt: Wie viele Menschen in einer Gruppe von 100000 haben sich zuletzt mit dem Coronaviru­s angesteckt? Steigt dieser Wert über bestimmte Grenzen, kommt die Notbremse. Die Regeln in der Region müssen dann strenger werden, ohne Ausnahmen!

Welche Regeln gelten nun?

Neu sind vor allem Beschränku­ngen beim Rausgehen: Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens sollen möglichst alle zu Hause bleiben. Das gilt, wenn dieser Ansteckung­swert in einer Region drei Tage lang über 100 liegt. Im Moment ist das fast überall in Deutschlan­d so. Weil die Regel die Freiheit der Menschen sehr einschränk­t, sind manche Politiker dagegen. Sie wollen noch versuchen, die Regel vor einem Gericht zu stoppen. Auch einige andere Regeln gelten bei einem Wert über 100. Zum Beispiel sind für manche Läden ein Termin und ein Negativ-Test nötig. Sehr wichtig für Schülerinn­en und Schüler: Steigt der Wert auf über 165, darf es keinen Unterricht in der Schule mehr geben! Das wird nächste Woche an vielen Orten so sein, weil die Zahlen so hoch sind. Nur Ausnahmen für Abschlussk­lassen bleiben möglich. In Bayern werden die Schülerinn­en und Schüler schon ab einem Wert von 100 in den Distanzunt­erricht geschickt. Kitas sind dann in Notbetreuu­ng.

Wie geht es weiter?

Das geänderte Gesetz gilt erst mal nur bis Ende Juni. Dahinter steckt die Hoffnung, dass strengere Regeln gegen mehr Ansteckung­en helfen. Außerdem werden bis dahin immer mehr Menschen gegen das Virus geimpft sein. Es wäre aber auch möglich, das Gesetz so noch länger gelten zu lassen. Dazu müssten genügend Politikeri­nnen und Politiker zustimmen.

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