Wertinger Zeitung

Kahlschlag an einem Höchstädte­r Baggersee

Naturfreve­l Was ist da passiert? Zwar handelt es sich um ein Privatgrun­dstück, die Fällaktion hat aber nun auch rechtliche Konsequenz­en. Und sie sorgt in der Donaustadt für Empörung

- VON SIMONE BRONNHUBER

Höchstädt Wirklich schönreden kann man sich den Anblick nicht mehr: Rund um das Ufer sind nur noch einzelne Baumstümpf­e zu sehen, abgesägte Äste liegen wild herum. Keine Spur mehr von Büschen und Sträuchern. Rundherum um diesen kleinen See auf Höchstädte­r Flur wurde radikal gefällt. Der Vorfall ereignete sich laut Landratsam­t Dillingen bereits im Januar, und auch die Stadt, so Bürgermeis­ter Gerrit Maneth auf Nachfrage, sei darüber informiert worden. Nun schlägt die Aktion aber wieder hohe Wellen und sorgt für Empörung – mit steigenden Temperatur­en steigt auch die Spaziergän­gerzahl. So hat auch Rainer Wanek, Pro-Höchstädt-Stadtrat, diesen „Naturfreve­l“, wie er es beschreibt, vor kurzem entdeckt. Und seinem Ärger machte er offiziell auf Facebook Luft. Er postete Bilder und schrieb dazu: „Was für ein Kahlschlag! Auf mehreren hundert Metern wurden an einem Höchstädte­r Baggersee Bäume und Sträucher vollständi­g abgeholzt! War das genehmigt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wer sind die Verantwort­lichen beziehungs­weise handelnden Personen für diesen Naturfreve­l?“. Sein Statement löste viele Kommentare und Diskussion­en aus, die auch Bürgermeis­ter Maneth mitbekomme­n hat. Er sagt dazu: „Auch der Stadt wurde das Thema vor einigen Wochen gemeldet. Da es keine städtische Flur betrifft, haben wir alles den entspreche­nden Behörden gemeldet.“

Das bestätigt auch die zuständige Abteilungs­leiterin im Landratsam­t Dillingen, Regierungs­direktorin Christa Marx. Sie erklärt auch, dass bereits im Januar eine Person aus Höchstädt der Naturschut­zbehörde telefonisc­h mitteilte, dass um den Jahreswech­sel 2020/2021 an den uferbeglei­tenden Feldgehölz­en an der ehemaligen Kiesgrube auf der Gemarkung Höchstädt eine größere

Fällaktion stattgefun­den habe. Eine sofort durchgefüh­rte Kontrolle durch die Naturschut­zwacht bestätigte die Aussage des Anrufers, so Marx in ihrer Stellungna­hme.

Weiter heißt es: Bei dem See handelt es sich um einen Baggersee, der 1983 wasserrech­tlich abgenommen wurde. Die Inhaber des Sees stammen aus Baden-Württember­g. Das Grundstück liegt in der freien Natur östlich der Staatsstra­ße von Höchstädt nach Binswangen. An der Ostseite verläuft ein befestigte­r Feldund

Radweg Richtung Sonderheim. Das Grundstück befindet sich im amtlich festgesetz­ten Überschwem­mungsgebie­t der Donau, jedoch nicht in einem Landschaft­s-, Vogelschut­zbeziehung­sweise Natura 2000-Gebiet, erklärt Marx. Die Gehölze sind in der Gehölzkart­ierung erfasst und als „Gehölzsäum­e an den Baggerseen südwestlic­h Sonderheim“beschriebe­n. „Durch die Fällaktion wurden an drei von vier Uferseiten in größerem Umfang Gehölze auf den Stock gesetzt beziehungs­weise gefällt. Bis auf einzelne Gehölze und den Streifen entlang der Staatsstra­ße sind die Ufer nun weitgehend gehölzfrei. Die Eigentümer haben den Sachverhal­t eingeräumt“, teilt die Regierungs­direktorin schriftlic­h mit.

Als Hauptgrund für die Aktion gaben sie die Einhaltung der Verkehrssi­cherungspf­lichten entlang des befestigte­n Feld- und Radweges Richtung Sonderheim an. Auf den Bäumen habe sich einiges an Totholz befunden.

Man habe sich zwar bei der Stadt Höchstädt wegen der Verkehrssi­cherungspf­lichten erkundigt, eine Abstimmung mit der Naturschut­zbehörde allerdings versäumt, so die Aussage der Grundstück­seigentüme­r. Marx: „Sie beabsichti­gen, die Wurzelstöc­ke wieder ausschlage­n zu lassen.“

Diese Aktion hat nun aber rechtliche Folgen. Nach Auffassung der Unteren Naturschut­zbehörde liegt ein Verstoß gegen Vorgaben des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes vor. Danach ist es untersagt, „Feldgehölz­e … einschließ­lich Ufergehölz­e oder -gebüsche zu roden, abzuschnei­den, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträch­tigen“. Bei dem vor Ort vorgefunde­nen Zustand sei von einer erhebliche­n Beeinträch­tigung auszugehen, so Christa Marx in der Pressemitt­eilung.

Es hätte ihren Worten zufolge mildere Mittel gegeben, um den erwünschte­n Zweck zu erreichen. Nachdem auch keine Ausnahmeta­tbestände vorliegen würden, habe das Landratsam­t bereits ein Verfahren zur Ahndung der Ordnungswi­drigkeit durchgefüh­rt.

Unabhängig davon werde die Untere Naturschut­zbehörde nun beobachten, welche Gehölze sich nach der Maßnahme regenerier­en und wieder austreiben, und dann die notwendige­n Ausgleichs- und Ersatzmaßn­ahmen nach dem Gehölzaust­rieb festlegen.

 ?? Foto: Berthold Veh ?? Bereits im Januar haben Privatbesi­tzer rund um ihren See auf Höchstädte­r Flur einen Kahlschlag durchgefüh­rt. Viele Bäume, Sträucher und Büsche gibt es nach dieser Fäll‰ aktion nicht mehr. Das hat nun wieder hohe Wellen geschlagen, und wie bekannt wurde, hat es nun auch rechtliche Folgen.
Foto: Berthold Veh Bereits im Januar haben Privatbesi­tzer rund um ihren See auf Höchstädte­r Flur einen Kahlschlag durchgefüh­rt. Viele Bäume, Sträucher und Büsche gibt es nach dieser Fäll‰ aktion nicht mehr. Das hat nun wieder hohe Wellen geschlagen, und wie bekannt wurde, hat es nun auch rechtliche Folgen.

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