Kahlschlag an einem Höchstädter Baggersee
Naturfrevel Was ist da passiert? Zwar handelt es sich um ein Privatgrundstück, die Fällaktion hat aber nun auch rechtliche Konsequenzen. Und sie sorgt in der Donaustadt für Empörung
Höchstädt Wirklich schönreden kann man sich den Anblick nicht mehr: Rund um das Ufer sind nur noch einzelne Baumstümpfe zu sehen, abgesägte Äste liegen wild herum. Keine Spur mehr von Büschen und Sträuchern. Rundherum um diesen kleinen See auf Höchstädter Flur wurde radikal gefällt. Der Vorfall ereignete sich laut Landratsamt Dillingen bereits im Januar, und auch die Stadt, so Bürgermeister Gerrit Maneth auf Nachfrage, sei darüber informiert worden. Nun schlägt die Aktion aber wieder hohe Wellen und sorgt für Empörung – mit steigenden Temperaturen steigt auch die Spaziergängerzahl. So hat auch Rainer Wanek, Pro-Höchstädt-Stadtrat, diesen „Naturfrevel“, wie er es beschreibt, vor kurzem entdeckt. Und seinem Ärger machte er offiziell auf Facebook Luft. Er postete Bilder und schrieb dazu: „Was für ein Kahlschlag! Auf mehreren hundert Metern wurden an einem Höchstädter Baggersee Bäume und Sträucher vollständig abgeholzt! War das genehmigt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wer sind die Verantwortlichen beziehungsweise handelnden Personen für diesen Naturfrevel?“. Sein Statement löste viele Kommentare und Diskussionen aus, die auch Bürgermeister Maneth mitbekommen hat. Er sagt dazu: „Auch der Stadt wurde das Thema vor einigen Wochen gemeldet. Da es keine städtische Flur betrifft, haben wir alles den entsprechenden Behörden gemeldet.“
Das bestätigt auch die zuständige Abteilungsleiterin im Landratsamt Dillingen, Regierungsdirektorin Christa Marx. Sie erklärt auch, dass bereits im Januar eine Person aus Höchstädt der Naturschutzbehörde telefonisch mitteilte, dass um den Jahreswechsel 2020/2021 an den uferbegleitenden Feldgehölzen an der ehemaligen Kiesgrube auf der Gemarkung Höchstädt eine größere
Fällaktion stattgefunden habe. Eine sofort durchgeführte Kontrolle durch die Naturschutzwacht bestätigte die Aussage des Anrufers, so Marx in ihrer Stellungnahme.
Weiter heißt es: Bei dem See handelt es sich um einen Baggersee, der 1983 wasserrechtlich abgenommen wurde. Die Inhaber des Sees stammen aus Baden-Württemberg. Das Grundstück liegt in der freien Natur östlich der Staatsstraße von Höchstädt nach Binswangen. An der Ostseite verläuft ein befestigter Feldund
Radweg Richtung Sonderheim. Das Grundstück befindet sich im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Donau, jedoch nicht in einem Landschafts-, Vogelschutzbeziehungsweise Natura 2000-Gebiet, erklärt Marx. Die Gehölze sind in der Gehölzkartierung erfasst und als „Gehölzsäume an den Baggerseen südwestlich Sonderheim“beschrieben. „Durch die Fällaktion wurden an drei von vier Uferseiten in größerem Umfang Gehölze auf den Stock gesetzt beziehungsweise gefällt. Bis auf einzelne Gehölze und den Streifen entlang der Staatsstraße sind die Ufer nun weitgehend gehölzfrei. Die Eigentümer haben den Sachverhalt eingeräumt“, teilt die Regierungsdirektorin schriftlich mit.
Als Hauptgrund für die Aktion gaben sie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten entlang des befestigten Feld- und Radweges Richtung Sonderheim an. Auf den Bäumen habe sich einiges an Totholz befunden.
Man habe sich zwar bei der Stadt Höchstädt wegen der Verkehrssicherungspflichten erkundigt, eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde allerdings versäumt, so die Aussage der Grundstückseigentümer. Marx: „Sie beabsichtigen, die Wurzelstöcke wieder ausschlagen zu lassen.“
Diese Aktion hat nun aber rechtliche Folgen. Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde liegt ein Verstoß gegen Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes vor. Danach ist es untersagt, „Feldgehölze … einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen“. Bei dem vor Ort vorgefundenen Zustand sei von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, so Christa Marx in der Pressemitteilung.
Es hätte ihren Worten zufolge mildere Mittel gegeben, um den erwünschten Zweck zu erreichen. Nachdem auch keine Ausnahmetatbestände vorliegen würden, habe das Landratsamt bereits ein Verfahren zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit durchgeführt.
Unabhängig davon werde die Untere Naturschutzbehörde nun beobachten, welche Gehölze sich nach der Maßnahme regenerieren und wieder austreiben, und dann die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Gehölzaustrieb festlegen.