Hühner dürfen wieder aus dem Stall
Vogelgrippe Die Geflügelpest ist auf dem Rückzug. Das gilt jetzt im Landkreis
Landkreis Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den vergangenen Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.
Der Landkreis Dillingen hat daher mit einer Allgemeinverfügung vom 4. Mai die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in HPAI-Risikogebieten sowie das landkreisweite Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen aufgehoben. Allerdings gelten laut Mitteilung weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Um eine erneute größere
Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
ⓘ
Weitere Informationen zur Geflü gelpest sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (lgl.bay ern.de), Stichwort „Geflügelpest“, verfüg bar.