Wunschimmobilie zu traumhaften Konditionen: Hier ist Vorsicht geboten!
Eine 3-Zimmer-Wohnung in bester Lage mit Zusätzen wie einem Tiefgaragenplatz für unter 550 Euro warm – zuschlagen lohnt sich, oder? Bei der Suche nach einem neuen Heim über das Internet sollte aber genau aufgepasst werden.
Immer öfter halten auf dem Wohnungsmarkt betrügerische Maschen von Kriminellen Einzug. Besonders auf Immobilienportalen locken vermeintliche Vermieter:innen und Verkäufer:innen mit gefälschten Anzeigen. Dadurch werden am Ende nicht nur sensible Daten erbeutet, sondern auch Geld. Die Wohnungen selbst existieren jedoch gar nicht. Aber woran erkennt man solche Fake-Angebote?
Ein erstes Indiz sind verdächtig geringe Mietund Kaufpreise. Ein Vergleich mit dem vor Ort geltenden Mietpreisspiegel gibt Aufschluss darüber, ob diese realistisch sind. Zudem ist es nicht üblich, bereits im Voraus Geld zu bezahlen – etwa für den Besichtigungstermin oder die Schlüsselübergabe. Seriöse Eigentümer:innen und Makler:innen verlangen Zahlungen erst im Anschluss. Nur mit Unterschrift des Mietvertrages dürfen Kaution und Miete gefordert werden. Auch bei Überweisungen muss ein genauer Blick auf die Kontodaten des Empfangenden geworfen werden. Wenn die IBAN ein unerwartetes ausländisches Länderkürzel enthält, ist Skepsis angebracht. Das Geld sollte in diesem Fall nicht überwiesen werden.
Die Tricks der Kriminellen sind zahlreich. Auch an den Online-Anzeigen selbst fallen Betrugsmanöver bei genauerer Betrachtung auf. Ergeben sich etwa Widersprüche zwischen den hochgeladenen Bildern und inhaltlichen Aspekten? Oder fehlen sogar wichtige Angaben wie Ansprechpartner:in oder die genaue Kostenaufschlüsselung? Viele Betrüger:innen greifen zudem auf Textmaterial von realen Anzeigen zurück, Bilder wiederum werden oft aus dem Möbelhauskatalog übernommen. Wenn also die Anzeige zu perfekt erscheint, lohnt sich ein Nachforschen. Über die umgekehrte Bildersuche von Suchmaschinen im Internet ist feststellbar, wo das Material noch verwendet wurde. Auch textliche Bestandteile können so im Netz verortet werden. Gibt es bereits eine ähnliche Veröffentlichung, aber mit neuen Kontaktdaten, dann sollte zu diesem Angebot eher Abstand gehalten werden. Vorsicht ist ebenso bei Anzeigen und Rückmeldungen in einer anderen Sprache oder der Häufung von grammatikalischen Fehlern und Rechtschreibfehlern geboten.
Vielfältige Betrugsmaschen
Nicht nur durch sorgfältiges Lesen der Inserate ist es möglich, sich vor Täuschungen zu schützen. Wohnungen und Häuser sollten immer besichtigt werden. Daher ist Skepsis angebracht, wenn die Immobilie direkt zur Miete oder zum Kauf angeboten wird ohne eine Besichtigung vorab. Oder wenn bereits der Wohnungsschlüssel per Post verschickt wurde. Am Ende ist schließlich nicht garantiert, dass dieser Schlüssel auch in das entsprechende Schloss der Wohnung passt, sofern diese überhaupt existiert.
Wohnungssuchende sollten darüber hinaus auf die vorschnelle Weitergabe von sensiblen Daten verzichten, beispielsweise Kopien des Personalausweises. Betrüger:innen können diese falsche Identität dann für illegale Geschäftspraktiken nutzen. Nicht immer bemerken Interessent:innen, dass gerade die eigenen Daten weitergegeben werden. Besonders oft kommen Phishing-Mails vor. Das sind gefälschte E-Mails von Immobilienportalen. Klicken Nutzer:innen dann den darin enthaltenen Link an, werden sie dazu aufgefordert, ihre Log-inDaten einzugeben. So werden die Zugangsdaten abgefangen. Außerdem sollten angehängte Dateien, insbesondere mit der Endung .exe, nicht angeklickt werden. Auf diese Weise kann Schadsoftware auf das Endgerät heruntergeladen und installiert werden, ohne dass Betroffene das im ersten Augenblick bemerken. Daher die Absenderadresse der E-MailAdresse immer prüfen.
Und wer sich doch durch eine:n Immobilienbetrüger:in täuschen hat lassen, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern, dass das überwiesene
Geld von der Bank zurückgeholt wird. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nur beim Lastschriftverfahren. Innerhalb von acht Wochen lässt sich die bereits geleistete Zahlung somit rückgängig machen. Anschließend sollte Strafanzeige bei der Polizei gestellt und das verwendete Immobilienportal benachrichtigt werden, um andere vor diesen Gaunereien zu schützen. Nur so lassen sich solche Fälle zukünftig verhindern.