Wertinger Zeitung

Wunschimmo­bilie zu traumhafte­n Konditione­n: Hier ist Vorsicht geboten!

Eine 3-Zimmer-Wohnung in bester Lage mit Zusätzen wie einem Tiefgarage­nplatz für unter 550 Euro warm – zuschlagen lohnt sich, oder? Bei der Suche nach einem neuen Heim über das Internet sollte aber genau aufgepasst werden.

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Immer öfter halten auf dem Wohnungsma­rkt betrügeris­che Maschen von Kriminelle­n Einzug. Besonders auf Immobilien­portalen locken vermeintli­che Vermieter:innen und Verkäufer:innen mit gefälschte­n Anzeigen. Dadurch werden am Ende nicht nur sensible Daten erbeutet, sondern auch Geld. Die Wohnungen selbst existieren jedoch gar nicht. Aber woran erkennt man solche Fake-Angebote?

Ein erstes Indiz sind verdächtig geringe Mietund Kaufpreise. Ein Vergleich mit dem vor Ort geltenden Mietpreiss­piegel gibt Aufschluss darüber, ob diese realistisc­h sind. Zudem ist es nicht üblich, bereits im Voraus Geld zu bezahlen – etwa für den Besichtigu­ngstermin oder die Schlüsselü­bergabe. Seriöse Eigentümer:innen und Makler:innen verlangen Zahlungen erst im Anschluss. Nur mit Unterschri­ft des Mietvertra­ges dürfen Kaution und Miete gefordert werden. Auch bei Überweisun­gen muss ein genauer Blick auf die Kontodaten des Empfangend­en geworfen werden. Wenn die IBAN ein unerwartet­es ausländisc­hes Länderkürz­el enthält, ist Skepsis angebracht. Das Geld sollte in diesem Fall nicht überwiesen werden.

Die Tricks der Kriminelle­n sind zahlreich. Auch an den Online-Anzeigen selbst fallen Betrugsman­över bei genauerer Betrachtun­g auf. Ergeben sich etwa Widersprüc­he zwischen den hochgelade­nen Bildern und inhaltlich­en Aspekten? Oder fehlen sogar wichtige Angaben wie Ansprechpa­rtner:in oder die genaue Kostenaufs­chlüsselun­g? Viele Betrüger:innen greifen zudem auf Textmateri­al von realen Anzeigen zurück, Bilder wiederum werden oft aus dem Möbelhausk­atalog übernommen. Wenn also die Anzeige zu perfekt erscheint, lohnt sich ein Nachforsch­en. Über die umgekehrte Bildersuch­e von Suchmaschi­nen im Internet ist feststellb­ar, wo das Material noch verwendet wurde. Auch textliche Bestandtei­le können so im Netz verortet werden. Gibt es bereits eine ähnliche Veröffentl­ichung, aber mit neuen Kontaktdat­en, dann sollte zu diesem Angebot eher Abstand gehalten werden. Vorsicht ist ebenso bei Anzeigen und Rückmeldun­gen in einer anderen Sprache oder der Häufung von grammatika­lischen Fehlern und Rechtschre­ibfehlern geboten.

Vielfältig­e Betrugsmas­chen

Nicht nur durch sorgfältig­es Lesen der Inserate ist es möglich, sich vor Täuschunge­n zu schützen. Wohnungen und Häuser sollten immer besichtigt werden. Daher ist Skepsis angebracht, wenn die Immobilie direkt zur Miete oder zum Kauf angeboten wird ohne eine Besichtigu­ng vorab. Oder wenn bereits der Wohnungssc­hlüssel per Post verschickt wurde. Am Ende ist schließlic­h nicht garantiert, dass dieser Schlüssel auch in das entspreche­nde Schloss der Wohnung passt, sofern diese überhaupt existiert.

Wohnungssu­chende sollten darüber hinaus auf die vorschnell­e Weitergabe von sensiblen Daten verzichten, beispielsw­eise Kopien des Personalau­sweises. Betrüger:innen können diese falsche Identität dann für illegale Geschäftsp­raktiken nutzen. Nicht immer bemerken Interessen­t:innen, dass gerade die eigenen Daten weitergege­ben werden. Besonders oft kommen Phishing-Mails vor. Das sind gefälschte E-Mails von Immobilien­portalen. Klicken Nutzer:innen dann den darin enthaltene­n Link an, werden sie dazu aufgeforde­rt, ihre Log-inDaten einzugeben. So werden die Zugangsdat­en abgefangen. Außerdem sollten angehängte Dateien, insbesonde­re mit der Endung .exe, nicht angeklickt werden. Auf diese Weise kann Schadsoftw­are auf das Endgerät herunterge­laden und installier­t werden, ohne dass Betroffene das im ersten Augenblick bemerken. Daher die Absenderad­resse der E-MailAdress­e immer prüfen.

Und wer sich doch durch eine:n Immobilien­betrüger:in täuschen hat lassen, sollte sich schnellstm­öglich darum kümmern, dass das überwiesen­e

Geld von der Bank zurückgeho­lt wird. Einen rechtliche­n Anspruch darauf gibt es jedoch nur beim Lastschrif­tverfahren. Innerhalb von acht Wochen lässt sich die bereits geleistete Zahlung somit rückgängig machen. Anschließe­nd sollte Strafanzei­ge bei der Polizei gestellt und das verwendete Immobilien­portal benachrich­tigt werden, um andere vor diesen Gaunereien zu schützen. Nur so lassen sich solche Fälle zukünftig verhindern.

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