Freistaat verliert Prozess um Namen „Neuschwanstein“
Neuschwanstein ist nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Und trotzdem darf auch ein Hotel so heißen.
Bayern hat einen langjährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel in Nesselwang wird demnach weiter „Neuschwanstein“im Namen führen dürfen. Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab.
Der Freistaat wollte dem „Explorer Hotel Neuschwanstein“auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. „Das berühmte bayerische Königsschloss ist als Wahrzeichen von Weltrang und wichtiges kulturelles Erbe besonders schützenswert“, betonte die staatliche Schlösserverwaltung.
„Die damit verbundene Marke und damit das Ansehen von Schloss Neuschwanstein gilt es daher insbesondere auch vor Schäden durch Nutzungen Dritter zu bewahren.“Die Klage zielte darauf ab, dass „Neuschwanstein“kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses, das König Ludwig II. ab dem Jahr 1869 als Kopie einer alten deutschen Ritterburg erbauen ließ. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer „Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung“. Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von „Neuschwanstein“im Hotelnamen sei eine „Unternehmenskennzeichenverletzung“.
Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort „Neuschwanstein“im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht. (dpa)