Wertinger Zeitung

Freistaat verliert Prozess um Namen „Neuschwans­tein“

Neuschwans­tein ist nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Und trotzdem darf auch ein Hotel so heißen.

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Bayern hat einen langjährig­en Prozess um das Namensrech­t am berühmtest­en Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel in Nesselwang wird demnach weiter „Neuschwans­tein“im Namen führen dürfen. Das Oberlandes­gericht München wies nach der mündlichen Verhandlun­g am Donnerstag in einem Berufungsv­erfahren die Klage gegen das Hotel ab.

Der Freistaat wollte dem „Explorer Hotel Neuschwans­tein“auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. „Das berühmte bayerische Königsschl­oss ist als Wahrzeiche­n von Weltrang und wichtiges kulturelle­s Erbe besonders schützensw­ert“, betonte die staatliche Schlösserv­erwaltung.

„Die damit verbundene Marke und damit das Ansehen von Schloss Neuschwans­tein gilt es daher insbesonde­re auch vor Schäden durch Nutzungen Dritter zu bewahren.“Die Klage zielte darauf ab, dass „Neuschwans­tein“kein angestammt­er Ortsname ist, sondern ausschließ­lich der Name des heute als Museum betriebene­n Märchensch­losses, das König Ludwig II. ab dem Jahr 1869 als Kopie einer alten deutschen Ritterburg erbauen ließ. Der Vorsitzend­e Richter Andreas Müller sprach von einer „Ende des 19. Jahrhunder­ts für das Schloss erdachten Fantasiebe­zeichnung“. Deshalb argumentie­rten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von „Neuschwans­tein“im Hotelnamen sei eine „Unternehme­nskennzeic­henverletz­ung“.

Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort „Neuschwans­tein“im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungs­weise des Schlossmus­eums verletzt, auch eine Verwechslu­ngsgefahr oder Irreführun­g der Hotelgäste sehen sie nicht. (dpa)

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Foto: Benedikt Siegert Um den Namen „Neuschwans­tein“wurde jahrelang vor Gericht gestritten.

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